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Das Amtsgericht hat entschieden, dass der Energieversorger evd seinen Kunden zu viel gezahlte Gas-Beiträge erstatten muss. Der Aufsichtsrat ist das Gremium, das die Gebühren abnickt. Doch welche Macht hat er?
Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann, auch evd-Aufsichtsratsvorsitzender, gibt offen zu, dass es oft schwierig ist zwischen den Interessen der Bürger und der evd zu balancieren: \"Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Aufsichtsrat im Sinne des Unternehmens handeln muss\", sagt Hoffmann. Natürlich würden wichtige evd-Entscheidungen mit ihm abgestimmt. Auch könne er Empfehlungen geben. Das letzte Wort habe aber Geschäftsführer Rudolf Esser. \"Und wenn der Geschäftsführer empfiehlt, die Prozesse weiterzuführen, werde ich dem nicht widersprechen\", erklärt der Bürgermeister.
Einigkeit herrscht ausnahmsweise auch zwischen den Fraktionen. SPD-Chef Bernhard Schmitt findet es unglücklich, dass das Amtsgericht die Verträge rückwirkend als ungültig betrachtet. Schließlich seien die Klauseln in den AGBs der Verträge eingearbeitet gewesen.
Auch der FDP-Stadtverbandsvorsitzende Karlheinz Meyer meint: \"Wir hatten immer den Eindruck, dass die Kunden fair behandelt werden.\" Und in der Tat: Die evd stand in Preisvergleichen mit anderen Versorgern meist günstig da.
Wechselwillig sind viele Gaskunden im Allgemeinen dennoch nicht. Verbraucherschützer Peter Blenkers sagt das so: \"Die Verbraucher sind eine träge Masse.\"
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