Bürgergas möchte nicht nur nicht Kunden, die sich mit AGB-Klauseln über die vergangenen Jahre hin intensiv auseinandergesetzt haben, sondern auch keine Kunden, die ihre Gasanbieter häufiger wechseln.
Die Aussage des Geschäftsführers Dr. Haar ist hinsichtlich des ersten Punktes eindeutig: Er will keine Querulanten als Kunden, und in bestimmten Regionen sind ihm die Kundschaft wohlbekannt. Aus seiner Sicht hat er die Vertragsfreiheit, Kundenbeziehungen eingehen zu wollen, mit wem er will.
Interessanter ist jedoch, daß auch hohe Wechselfrequenzen von Bürgergas bestraft mit Nicht-Annahme bestraft werden, und hier hat das Unternehmen offensichtlich Einblick in Unterlagen des Netzbetreibers, denn er kann die Gasversorgungs-Historie der Kunden nachvollziehen.
Aus meiner Sicht ist das eindeutig wettbewerbswidrig und verstößt auch gegen den Datenschutz. Wo käme der Wettbewerb auf dem Gasmarkt hin, wenn dies allgemeine Praxis der Versorger würde und häufiges Wechseln in den Grundversorgungstarif führen würde?