Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas  (Gelesen 30636 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Gasyeti

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« am: 15. Oktober 2010, 00:36:45 »
Als wechselwilliger (ex) Gasprotestler hat man keine Chance bei Bürgergas aufgenommen zu werden. Die Angst sich solche Verbraucher an Land zu ziehen,
scheint Bürgergas im Handeln zu lähmen. Verbraucher werden durchgecheckt.
Durch frühere Mitstreiter hat man erfahren, dass jedes Profil von Wechslern das nicht 150% in das Schema von Bürgergas paßt abgelehnt wird.
Auch so kann man zensierten Wettbewerb betreiben und sich ein neues Monopol aufbauen. Dazu paßt aber nicht der Name Bürgergas.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2010, 11:08:00 »
@Gasyeti,

vielleicht möchte BürgerGas keine Kunden, die sich über mehrere Jahre mit der Unwirksamkeit von AGB-Klauseln beschäftigt haben.

Soviel ich weiß, bietet Bürgergas keine Festpreis an.

Will man einen Kunden, der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den Preisänderungsklauseln schlau machen wird, falls es zu keinen zügigen Wechsel nach angekündigter Preiserhöhung kommt oder der die Schlussrechnung überprüft, ob auch nur die vereinbarten Preise abgerechnet werden.

Ich zum Beispiel hab gelernt, dass AGB nicht die Gottesgebote sind, die unumstößlich den Zahn der Zeit überstehen.

@all,

wer Lust hat kann ja mal ein Blick in die AGB werfen:

http://www.bürgergas.de/userfiles/file/pdf/AuftragPreisblattAGB-ausf510.pdf


Und bei meinen geschulten Bauchgefühl fällt mir schon was auf. Vor allem interessant, was man doch fett und dann wieder nicht fett markiert
unter 5.
Zitat
..Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 5 Wochen zum Monatsende zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als genehmigt...

Tja und dann 6. sich das Recht einräumen wollen, einseitig die AGB zu ändern....
Und die AGB sollen für Haushalte und Gewerbe gleichermaßen gelten.

Offline Kettner

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 62
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.energieverbraucher-mkk.de
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2010, 09:23:02 »
Bürgergas möchte nicht nur nicht Kunden, die sich mit AGB-Klauseln über die vergangenen Jahre hin intensiv auseinandergesetzt haben, sondern auch keine Kunden, die ihre Gasanbieter häufiger wechseln.

Die Aussage des Geschäftsführers Dr. Haar ist hinsichtlich des ersten Punktes eindeutig: Er will keine Querulanten als Kunden, und in bestimmten Regionen sind ihm die Kundschaft wohlbekannt. Aus seiner Sicht hat er die Vertragsfreiheit, Kundenbeziehungen eingehen zu wollen, mit wem er will.

Interessanter ist jedoch, daß auch hohe Wechselfrequenzen von Bürgergas bestraft mit Nicht-Annahme bestraft werden, und hier hat das Unternehmen offensichtlich Einblick in Unterlagen des Netzbetreibers, denn er kann die Gasversorgungs-Historie der Kunden nachvollziehen.

Aus meiner Sicht ist das eindeutig wettbewerbswidrig und verstößt auch gegen den Datenschutz. Wo käme der Wettbewerb auf dem Gasmarkt hin, wenn dies allgemeine Praxis der Versorger würde und häufiges Wechseln in den Grundversorgungstarif führen würde?
Dr. Carsten Kettner
65551 Limburg

Offline Pedro

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 429
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2010, 10:21:22 »
@Evitel2004: Oh, oh, wenn das man nicht in Auge geht!  :D
Wenn man bei Google sucht, findet man dort u.a. unter dieser \'bürgerfreundlichen Firma\' folgenden Text:
.\'\'...Es ist unzulässig, Inhalte des Internet-Auftrittes der BürgerGas Gelnhausen GmbH & Co.KG....\'\'
Den weiteren Text (öffentlicher Maulkorb) findet man, wenn man den Google-Link anklickt. Dürfte ja wohl noch erlaubt sein !!
Ansonsten:
Um dieses Thema sollte sich wirklich mal die Wettbewerbsbehörde und der Datenschutz kümmern (vielleicht auf Anregung des BdE ?).
Allerdings muss man auch wissen, dass \'\'häufiges Wechseln\'\' oder bereits ein einmaliger Versorgerwechsel der neuen Firma auch schon durch einen Blick in die Schufa-Daten auffällt. Dort wird ein Wechselvorgang i.d.R. festgehalten und zwar für ein Jahr bis zur automatischen Löschung.
Bürgergas sichert in den AGB aber zu, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. :evil:

Offline Gasyeti

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« Antwort #4 am: 04. Januar 2011, 23:36:30 »
ehemaliger Gasrebell im Main Kinzig Raum Tilmann Haar (Geschäftsführer Bürgergas) verwehrt Mitstreitern aus der Gasprotestszene den Anbieterwechsel zu Bürgergas. Streiter für transparente und billige Preise bei den Versorgern werden vom bürgernahem Bürgergas bestraft.
Hier stimmt doch in der Firmenphilosophie was nicht.? Oder?
Angst vor ehemaligen Mitstreitern?
Angst vor Kunden die eventuell irgedwann mal auf ungereimtes stoßen.
Mißtrauen.?
Ist das die Vertrauensbasis die man Kunden entgegen bringen sollte ?
Also momentan hab ich zu dem Versorger kein Vertrauen mehr.

Der Gasyeti

Offline ESG-Rebell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 615
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« Antwort #5 am: 05. Januar 2011, 14:02:17 »
Zitat
Original von Kettner
Aus seiner Sicht hat er die Vertragsfreiheit, Kundenbeziehungen eingehen zu wollen, mit wem er will.
Damit dürfte er nach geltender Rechtslage wohl Recht haben. Das Diskriminierungsverbot gilt derzeit nicht für privatrechtliche Verträge - auch nicht im Massengeschäft.

Insofern könnten theoretisch (ehemalige) Energierebellen und Dauerwechsler durch die überteuerte Grundversorgung tatsächlich bestraft bzw. schikaniert werden.

Zitat
Original von Kettner
... und hier hat das Unternehmen offensichtlich Einblick in Unterlagen des Netzbetreibers, denn er kann die Gasversorgungs-Historie der Kunden nachvollziehen.
Äußerst fraglich, ob die Netzbetreiber alle ihnen zur Verfügung stehenden Daten von Endkunden zu deren Nachteil weitergeben dürfen. Damit käme ihnen eine ähnliche Funktion zu wie der SCHUFA im Finanzsektor.

Etwas Gutes hat die Aktion von BürgerGas aber: Da sie ihren Tarif ganz offensichtlich nicht \"jedermann\" anbieten, werden sie schon alleine deshalb kaum erfolgreich behaupten können, es handele sich um einen Allgemeinen Tarif.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Gasyeti

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« Antwort #6 am: 06. Januar 2011, 22:39:27 »
der Rechtfertigungsversuch von Bürgergas.

http://www.buergergas.de/?page=246&ide=1,0&content=246&site=Ablehnungen

Schaut mal im Einzelfall auf die Beurteilung bei Verivox


Gasyeti

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« Antwort #7 am: 07. Januar 2011, 11:26:28 »
Die Kundenpolitik von Bürgergas ist doch verständlich.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« Antwort #8 am: 07. Januar 2011, 12:41:22 »
Kundenpolitik ala Türsteher: Du kommst hier nit rein !
Dieser Anbieter wird vielleicht noch mal um jeden Kunden froh sein, der sich zu ihm verirrt. Manche haben eben noch nicht begriffen, was Wettbewerb heißt !

Offline corsair

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 97
  • Karma: +2/-0
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« Antwort #9 am: 07. Januar 2011, 15:35:38 »
Zitat
Manche haben eben noch nicht begriffen, was Wettbewerb heißt !


So isses !!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« Antwort #10 am: 07. Januar 2011, 16:02:04 »
Wenn sich jemand seine Kunden aussuchen kann, ist nichts dagegen einzuwenden, wenn er hiervon auch Gebrauch macht.
Das fällt unter die grundgesetzlich geschützte Handlungsfreiheit Art. 2 GG, worunter auch die Freiheit fällt, zu entscheiden ob und ggf. mit wem man überhaupt Verträge schließt.

Fraglich nur, wie er davon Gebrauch macht.
Wie kommt der Lieferant an die maßgeblichen Daten, auf denen seine entsprechenden Entscheidungen gründen?

@Gasyeti

Einiges verwendete Vokabular erscheint jedenfalls leider unangemessen (04.01.2011 23:36).

Offline jofri46

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 171
  • Karma: +0/-0
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« Antwort #11 am: 07. Januar 2011, 17:33:17 »
\"Die Kundenpolitik von Bürgergas ist doch verständlich\". Ja, die Frage ist allerdings, nach welchen Kriterien und  Methoden wird hier vorgegangen?

Zitat aus der o.a. Hompage: \"Im Einzelfall könnten unsere Auswahlkriterien vielleicht zu einer unberechtigten Ablehnung führen. Dann überzeugen Sie uns bitte mit kurzen, stichhaltigen Worten...\".

Wie bitte? Vielen Dank. Da verzichte ich, auch wenn ich die \"Auswahl\"-Kriterien (über-)erfülle.

Offline Amazone

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 114
  • Karma: +0/-0
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« Antwort #12 am: 07. Januar 2011, 23:46:35 »
Zitat
Guten Abend,
 
ich bin weder ein Vielwechsler noch Preisjäger oder Kostenverursacher und wäre deshalb wohl ein Wunschkunde für Sie. Ich bin allerdings empfindlich gegen Arroganz. Und die ist bei Ihnen (ich beziehe mich da auf Ihre u.a. Sätze) wirklich kaum zu überbieten. Deshalb \"kurz und stichhaltig\": Ich verzichte darauf, bei Ihnen Kunde zu werden. Und werde mit Gewissheit auch anderen raten, sich lieber einen anderen Anbieter zu suchen.
 
Freundliche Grüße

Offline Amazone

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 114
  • Karma: +0/-0
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« Antwort #13 am: 11. Januar 2011, 01:06:32 »
Antwort von BürgerGas, erstaunlicherweise sogar vom Geschäftsführer persönlich:

Zitat
Sehr geehrte ...,

zunächst einmal danke ich Ihnen für die Kritik, die Sie nicht wie andere anonym, sondern im Klartext vorbringen. So haben wir die Chance darauf zu antworten.

Vielleicht wirkt die Erläuterung der Ablehnungsgründe für den ein oder anderen lehrerhaft oder gar arrogant. Das haben wir versucht zu korrigieren, es kann ja nicht unsere Absicht sein, jemanden zu provozieren. Der Übergang vom Monopol zum Wettbewerb durchläuft leider einige Kinderkrankheiten im Verhältnis von Versorger und Verbraucher.

Es ist natürlich ihr gutes Recht, mit unserer Position oder unserem Stil nicht einverstanden zu sein und einen anderen Versorger zu wählen. Das ist Wettbewerb und es ist doch immerhin gut, dies am Anfang festzustellen ob man zusammenpasst oder nicht.

Wir haben vielleicht einen Wunschkunden nicht gewonnen. Gewonnen hat aber auf jeden Fall der Wettbewerb im Energiemarkt!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Tilmann Haar
Geschäftsführer  

Tel.:        06055 / 90 73 56 -20
Fax:        06055 / 90 73 56 -29
e-Mail:    haar@buergergas.de
Internet:  http://www.buergergas.de

Und ein wohl eher wenig geglückter Versuch, der gezeigten Arroganz mit einer neuen Formulierung die Schärfe zu nehmen:

Zitat
BürgerGas für alle, aber im Einzelfall nicht für jeden

Immer mehr Energieverbraucher suchen sich ihren Anbieter sorgfältig aus. Aber auch BürgerGas wählt seine Kunden gewissenhaft aus. Einzig der Grundversorger ist verpflichtet, alle Kunden mit Strom und Gas zu beliefern und verlangt dafür deutlich höhere Preise.
...

http://www.buergergas.de/?page=246&ide=1,0&content=246&site=Ablehnungen
Ihr BürgerGas-Team

[edit Evitel2004: Beitrag gekürzt. Bitte lesen: Verlinkung von Medienberichten ]

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
« Antwort #14 am: 11. Januar 2011, 08:43:49 »
Es stellt sich die Frage, wie Bürgergas bei der Anmeldung eines Kunden an die Daten gelangt, die nach Eigendarstellung des Unternehmens  für die Entscheidungsfindung notwendig sein sollen:

Zitat
Vor allem Verbraucher, die sich immer nur für den Billigsten entscheiden, offensichtlich Vielwechsler sind, und dem Versorger zusätzliche Kosten zu Lasten aller Bestandskunden bereiten.

Entsprechende Informationen ergeben sich weder aus der Anmeldung des Kunden, noch aus der Kündigungsbestätigung des bisherigen Lieferanten, noch aus der Bestätigung des Netzbetreibers über die Netznutzung.

Irgendwie scheint es da ein datenschutzrechtliches Problem zu geben, wenn systematisch - von wem auch immer - entsprechende personenbezogene Daten erhoben, zu Verfügung gestellt und verwendet werden, von denen der Betroffene gar nichts weiß.

Bürgergas wird ja wohl nicht mit dem Ministerium für Staats- und andere wichtige Angelegenheiten zusammenarbeiten.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz