Und schon wieder großer Mumpitz.
Na klar, kann man dann verklagt werden, ABER dann muss der Kläger auch seinen Hosen ausziehen und seine Kalkulation offen legen. Und hierzu ist derzeit kein Energieversorger bereit. Wenn ja, wird alles offen gelegt, nicht nur alles, sondern mehr als alles, und der Versorger wird bestimmt nicht gut dastehen.
Der Bund der Energieversorger hat auf seiner Web-Seite nicht ohne Grund eine RA-Liste aufgestellt. Man sollte die Seite auch nutzen.
Und zum Thema Gegenberechnung: Es ist Hilfe da, sie muss nur genutzt werden. Schaut auf die Seite und Euch wird geholfen.
Wenn nicht, meldet Euch bei mir