Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

AG erklärt sich für sachlich unzuständig, Verweisungsantrag an Kartellkammer abgelehnt

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Kampfzwerg:
@Didakt

Soweit ich mich erinnere, stimmen die Voraussetzungen in unseren beiden Verfahren nicht ganz überein. In Ihrem Fall entschied ein AG, der Streitwert lag unter 600,- Euro und eine Berufung wurde leider nicht zugelassen.

In meinem Fall kommt der Rechtsstreit direkt vor ein LG, der Streitwert liegt eindeutig höher.
Un ich glaube nicht, dass wir den Prozess verlieren, aber wenn doch, sollte aller Erwartung nach auch eine Berufung zugelassen werden.
Ersterem gegenüber bin ich jedenfalls durchaus optimistisch, auch wenn \"glauben\" synonym für \"nicht wissen\" steht  ;)

Didakt:
@ Kampfzwerg

Ihre Einschätzung teile ich. Sie haben eindeutig die \"besseren Karten\"!

Eigentlich wollte ich nach meinen Erfahrungen und der Kenntnisnahme von einigen fragwürdigen Urteilen nur zum Ausdruck bringen, dass Euphorie ein schlechter Wegbegleiter sein kann. \"Nichts ist unmöglich\" bei den Gerichten.

Jedenfalls wünsche ich Ihnen in Ihrer Streitsache viel Erfolg!

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
... Vielleicht hielt das AG eine entsprechende Argumentation meines Anwalts nicht für ausreichend substantiiert begründet.
--- Ende Zitat ---

Nach Sichtung des Schriftsatzes der Gegenseite erachte ich diese Vemutung für unwahrscheinlich.

Vielmehr hat sich der gegnerische Anwalt die Mühe gemacht, seine Rechtsauffassung bestätigende, entsprechende Urteile nicht nur in Form von kurzer(!) Begründung, AZ, Datum, zu zitieren, sondern ganze Textpassagen der Urteilsbegründungen zu kopieren.

Das alleine ergab beschriftete Papierseiten in 2-stelliger Höhe.
Nur zum Thema \"Zuständigkeit\" und Verweisungantrag an eine Kartellkammer!  :rolleyes:
In der Sache selbst kann es nur noch umfangreicher werden.

Und das AG hat die gebotene Gelegenheit wohl auch gerne ergriffen.
Ist ja auch wesentlich einfacher, wenn man nicht einmal mehr selbst die entsprechenden Urteile nachlesen und sich eine eigene Meinung bilden muss, sondern alles mehr oder weniger \"entscheidungsreif\" serviert bekommt.


Man gedenke in diesem Zusammenhang der Ressource \"Baum\", denn jeder Schriftsatz muss mehrfach kopiert werden.

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Letztendlich wird eine letztinstanzliche Entscheidung in dem anderen Fall wahrscheinlich wohl eher vom BGH  entschieden sein, als meiner vor dem LG.  Wir werden sehen.
siehe auch
BGH VIII ZR 178/09 mündliche Verhandlung am 03.11.10 Abgrenzung Tarifkunde/ Sondervertragskunde
--- Ende Zitat ---

 :D Und wie wir sehen:
Es gibt keine Entscheidung des BGH mehr.
Die Revision wurde zurückgenommen!

BGH VIII ZR 178/09 mündliche Verhandlung am 03.11.10 Abgrenzung Tarifkunde/ Sondervertragskunde

Die NGW wollten wohl kein weiteres negatives Urteil, zumindest keines mit der Signalwirkung eines Leuchtfeuers, nämlich vor dem BGH, riskieren!

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