Energiepreis-Protest > EWE

durch Einzugermächtigung geht der Sondertarif weg...

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biene:
Hallo ans Team,

auch ich bin am Tüfteln - wie man das schriftlich am besten regeln kann,
damit ja nicht der \"Sondertarif bei der EWE\" weggeht - wg. der Einzugsermächtigung.

Wenn diese nämlich gekündigigt würde oder als Dauerauftrag - würden wir höher liegen - das finde ich überhaupt nicht okay.

Dafür müsste es doch irgendwo inzwischen Musterschreiben geben? Oder hab ich da überweg gelesen?

Sonst buchen die laufend weiter \"zu hoch ab\" - und das muss wirklich nicht sein.

Ansonsten ein schönes Weekend ans Team!

Gruß  Biene

Harry01:
Sie müssen die Einzugsermächtigung nicht gleich kündigen, sondern nur auf einen Höchstbetrag begrenzen, der sich aus den alten Preisen errechnet.

Teilen Sie dem Versorger schriftlich diesen Höchstbetrag mit und weisen Sie darauf hin, daß Abbuchungen, die diesen Betrag überschreiten, von Ihnen ohne Vorwarnung vollständig rückgängig gemacht werden und der Versorger die Kosten dafür zu tragen hat (Rücklastschriftgebühr etc.) Es ist leider nicht möglich, eine zu hohe Abbuchung nur zum Teil zurückzubuchen, somit würde Ihnen nur die vollständige Rückbuchung bleiben. Weisen Sie den Versorger darauf hin, daß Sie im Falle einer Rückbuchung den zustehenden Betrag per Einzelüberweisung zahlen werden und dafür eine Bankverbindung benötigen.

Cremer:
Hallo Biene,
Hallo Harry01

Da ist doch eben der Fall!!

Die Versorger haben sogenannte Sonder- Sonderverträge. Diese sind etwa wie bei uns 10% günstiger als die allgemeinen Sonderverträge, setzen aber Einzugsermächtigung voraus.

Da ich begrenzt hatte (241 statt 258 €), haben die mich rückwirkend sofort ohne Kündigungsfrist (dies ist entgegen den Vertragsbestimmungen) rausgeworfen. Kürzte daraufhin erst recht weiter auf 235 €. Betrachte mich weiterhin als Mitglied. In meine Kalkulation der Jahresrechnung wird dies alles einfließen. Freue mich schon darauf.

Harry01:
@Cremer

Stimmt! Sie hatten da ja so einen Fall.

Posten Sie doch einfach kurz den Link zu dem Thread.

Cremer:
@Harry01,

ich meine damit \"den Fall\", dass die Versorger Sondertarife eingferichtet haben, die günstiger sind als die Allgemeinen Tarife, nur mit der Einschränkung, dass man eine Einzugsermächtigung erteilen muss. Bei uns mit den SW KH ist dies der Fall mit dem dortigen sogenantnen Energieclub, 10% Rabatt auf die Preise (vor Steuer). Einzige Bedingung für die Mitgliedschaft ist die Einzugsermächtigung. Sodann erhält man auch 10% auf den Eintrittspreis des Bäderhauses, Werbesolgan \"schönstes Wellnessparadies  Deutschland\". Nur Bäderhaus und Stadtwerke sind Töchter GmbH  der Bad Kreuznacher gesellschaft für Beteiligungen (BGK). Wie erfolgt da der Kostenausgleich??

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