Energiepreis-Protest > EWE
durch Einzugermächtigung geht der Sondertarif weg...
Monaco:
Eine Einzugsermächtigung war doch erteilt.
Wenn das Versorgungsunternehmen davon nicht mehr Gebrauch machen möchte, ist es doch seine Sache. Schließlich hatten Sie die Einzugsermächtigung nicht wiederrufen, sondern nur begrenzt.
Wenn Sie anschließend die (gekürzten) Abschläge überweisen, ändert sich doch für den Versorger in finanzieller Hinsicht gar nichts. Außer das er beim Verbuchen möglicherweise Mehraufwendungen hat. Und weil er sich diese sparen wollte, hatte er Ihnen einen Bonus eingeräumt.
Es sind also aus meiner sicht fadenscheinige Gründe, den Sondertarif deshalb zu kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Cremer:
@Monaco
natürlich sind es fadenscheinige Gründe, wenn die Einzugermächtigung begrenzt wurde, dass man aus dem \"Eliteclub der 10%-ler\" rausgeschmissen wird.
Bei meiner Mutter haben die wegen schiefgelaufener Grundgebühr (Erstattung rückwirkend für 6 Jahre) um dem ganzen Towabu drumherum ganz übersehen, dass sie auch die Einzugermächtigung begrenzt hatte.
Sag ich doch, dass es sind fadenscheinige Gründe sind!!
Da ich vertragswidrig (fristlos und rückwirkend) rausgeschmissen wurde, betrachte ich mich weiterhin als Mitglied und werde dies bei der Erstellung meiner Jahresrechnung berücksichtigen, zumal es erklärtes Zoel der Bürgerinitiative ist, den Energieclub zu Fall zu bringen.
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