Sie müssen die Einzugsermächtigung nicht gleich kündigen, sondern nur auf einen Höchstbetrag begrenzen, der sich aus den alten Preisen errechnet.
Teilen Sie dem Versorger schriftlich diesen Höchstbetrag mit und weisen Sie darauf hin, daß Abbuchungen, die diesen Betrag überschreiten, von Ihnen ohne Vorwarnung vollständig rückgängig gemacht werden und der Versorger die Kosten dafür zu tragen hat (Rücklastschriftgebühr etc.) Es ist leider nicht möglich, eine zu hohe Abbuchung nur zum Teil zurückzubuchen, somit würde Ihnen nur die vollständige Rückbuchung bleiben. Weisen Sie den Versorger darauf hin, daß Sie im Falle einer Rückbuchung den zustehenden Betrag per Einzelüberweisung zahlen werden und dafür eine Bankverbindung benötigen.