Kunden müssen weiter auf Rückzahlung klagenDer OB, sollte er die zitierte Äußerung tatsächlich gebracht haben, hatte wohl möglicherweise einen im Tee.
Die Kritik an den Kunden ist jedenfalls vollkommen unberechtigt.
Kunden, die erfolgreich den Rechtsweg beschreiten, ergaunern sich nichts. Das Unwerturteil gilt deutlich dem Verwender wegen unangemessener Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben unwirksamen Klauseln.
Zahlungen, die auf unwirksamen Erhöhungen beruhen und deshalb rechtsgrundlos efolgten, führen nach der Rechtsprechung zu einer
ungerechtfetigten Bereicherung des Versorgers und allein deshalb erwächst den Kunden - wie ersichtlich - ein gerichtlich durchsetzbarer Rückforderungsanspruch.
Wenn ein Versorger nicht willens und in der Lage ist, die wirtschaftlichen Risiken aus der Betätigung im Rahmen der Vertragsfreiheit zu tragen, dann darf er sich eben in diesem Bereich nicht betätigen.
Niemand zwingt ihn dazu.
Die Weigerung der Rückzahlung führt dazu, dass das Unternehmen massiv mit den Verfahrenskosten entsprechender Rückforderungsprozesse belastet wird.
Insoweit stellt sich die Frage, ob nicht etwa der Aufsichtsrat vollkommen verantwortungslos handelt.