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Autor Thema: Gaspreiserhöhung zum 01.12.10 um 0,72 Ct/ kWh  (Gelesen 10194 mal)

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Offline bolli

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Gaspreiserhöhung zum 01.12.10 um 0,72 Ct/ kWh
« Antwort #15 am: 07. Oktober 2010, 09:26:09 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Was hat der mit der beabsichtigen EWE- Preiserhöhung zum 01.12.10 zu tun?
Gestiegene Erdgasportpreise kann man feststellen.
Warum die ein Grund zur Freude sein sollten, ist nicht ersichtlich, insbesondere wenn solche ohne Preisaufschlag an die Kunden weiter gegeben werden.
Nun, die Erfahrung zeigt, dass solcherart gestiegenen Preise leider in den seltensten Fällen \"ohne Preisaufschlag\" an die Kunden weitergegeben werden. Es wird jede Argumentationsmöglichkeit genutzt, die einen höheren Preis rechtfertigen könnte, zumindest den meisten Kunden ein wenig Sand in die Augens streut. und wenn man dann sowieso die Preise erhöhen möchte (nicht weil man es muss, schließlich könnte man sich mit dem bisher erzielten Gewinn ja zufrieden geben, sondern einfach, weil man meint, es sei mal wieder an der Zeit) so ist eine solche Erhöhung der Importpreise doch geradezu Ideal, selbst wenn sie einen garnicht betrifft, weil man z.B. Langfristlieferveträge hat. Aber das weiss ja keiner so genau.

Umgekehrt können die Importpreise gerne fallen. Da verweisen die Versorger dann eben darauf, dass diese Preise SIE ja nicht betreffen, da sie Langfristverträge haben. Also immer so, wie es gerade passt.

Und das gilt sicherlich auch bei EWE in der jetzigen Preisrunde so. Die verweisen BESTIMMT bei Nachfrage auf DIESE gestiegenen Importpreise für Gas.

Zitat
Original von RR-E-ft
EEG- Umlage bei Gas?
Öh, befand mich im Suppenkoma. Da ging wohl was durcheinander.  :D

Zitat
Original von RR-E-ft
Eine Schippe zviel?
Wovon ??? Ich hoffe nicht, dass Sie meinen, ich trinke schon mittags. NIE. Aber vielleicht sollte ich die Nahrungsaufnahme zu dieser Zeit mehr regulieren.  :D

Offline janto

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Gaspreiserhöhung zum 01.12.10 um 0,72 Ct/ kWh
« Antwort #16 am: 17. Oktober 2010, 16:30:09 »
Gaspreiserhöhung von 15,9% ist leicht zu vermeiden: Einfach Anbieter wechseln!

Um die Gaspreiserhöhung von 15,9% zu vermeiden, empfiehlt die Interessengemeinschaft Energie Schortens, den Anbieter einfach zu wechseln. Dazu muss der EWE bis Ende Oktober (1 Monat vor Inkrafttreten der Erhöhung) zum 1.12.2010 schriftlich gekündigt werden - das geht auch per Fax oder Mail mit Angabe der Kundennummer an info@ewe.de. Möglichst zeitgleich bei preiswerterem Anbieter Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragen und der EWE die Auftragsbestätigung zusenden - dann vermeidet man eine Gaspreiserhöhung auch dann, wenn sich der Wechsel über den 1.12.10 hinauszögert. Bei Verivox findet man mehrere Tarife mit bis 1 Jahr Preisgarantie, bei denen sich bei 20.000 kWh Verbrauch im 1. Jahr 150 - 250 € sparen lassen. Wir empfehlen grundsätzlich nur Tarife ohne Vorauszahlung oder Kaution. Rechtzeitig zum Ablauf des 1. Bezugsjahres erneut kündigen + Wechsel zum dann günstigsten Anbieter beantragen.
Empfehlungen auch zum Stromanbieterwechsel und zur EWE-Rückzahlung - was tun, um eine vollständige Rückzahlung der vom BGH beanstandeten Gaspreiserhöhungen zu erreichen? - können per Mail bei janto.just@online.de angefordert werden. Wir haben auch Erfahrung, was bei Problemen mit Jahresrechnung + Bonusauszahlung bei unseriösen Anbietern zu tun ist - einfach nachfragen.
Janto Just - Interessengemeinschaft Energie Schortens

Offline husky

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Gaspreiserhöhung zum 01.12.10 um 0,72 Ct/ kWh
« Antwort #17 am: 22. Oktober 2010, 14:39:36 »
Der Winter steht vor der Tür. Die EWE Energie AG hat mir rechtzeitig zur lukrativen Heizperiode in einem \"sehr informativen\" persönlichen Schreiben mitgeteilt:

\"Wegen gesunkener Einkaufskosten hat EWE dreimal in Folge den Erdgaspreis in 2009 für Sie gesenkt ... Mittlerweile hat sich die Situation geändert und die Einkaufskosten für EWE sind seit dem Frühjahr wieder deutlich gestiegen. Daher ist eine Preiserhöhung nicht länger zu vermeiden\".

Dagegen berichtete die Süddeutsche Zeitung in ihrem Wirtschaftsteil am 4. Oktober 2010 unter der Überschrift \"Billig am Weltmarkt, teuer im Haushalt\" u.a.:

.

In einer Pressemitteilung der Deutschen Presse Agentur ist ebenso in diesem Monat unter dem Titel \"Überversorgung am Gasmarkt\" zu lesen:

\"Die Überversorgung auf dem europäischen Gasmarkt wird nach Einschätzung der größten deutschen Ferngasgesellschaft E.on Ruhrgas noch länger anhalten. Dies könne noch drei bis fünf Jahr der Fall sein, sagte der neue Firmenchef Klaus Schäfer während einer Messe im norwegischen Stavanger. Der Kontinent erlebt ein massives Überangebot an Erdgas und Preisverfall an den Spotmärkten.\"

Man reibt sich verwundert die Augen. Entsprechen alle drei Informationen der Wahrheit, oder lügt hier einer wie gedruckt und liefert nicht nur Gas an die Kunden sondern versorgt seine Kunden auch noch mit vermutlich bewußten Lügen???

Offline Emsländer

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Gaspreiserhöhung zum 01.12.10 um 0,72 Ct/ kWh
« Antwort #18 am: 22. Oktober 2010, 17:29:21 »
Zitat
RR-E-ft schrieb:  Angenommen, es würde sich um die erste dem Grunde nach zulässige Preiserhöhung seit dem 01.04.07 handeln (ob eine entsprechende Preisänderungsklausel tatsächlich in den konkreten Vertrag wirksam einbezogen wurde, ist eine Frage des Einzelfalls), stellt sich dann wohl die Frage nach deren Billigkeit.  Wegen der zwischenzeitlich unwirksamen Preisänderungen müsste dafür wohl auf die Kostenentwicklung aller konkret preisbildenden Kostenfaktoren seit 01.04.07 abgestellt werden.   Eine einseitige Preiserhöhung ist der EWE nur möglich, soweit ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB besteht.   Dies könnte in Sonderverträgen nach dem 01.04.2007 ab dem 01.09.2010 wieder der Fall sein. In der Grundversorgung besteht ein gesetzliches einseitiges Leistungsbestimmungsrecht mit § 5 GVV.  Die Ausübung eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts unterliegt (immer) der Billigkeitskontrolle gem. § 315 Abs. 3 BGB.   Der betroffene Kunde muss den einseitig geänderten Preis als unbillig rügen, damit dieser nicht als vereinbart gelten kann (BGH VIII ZR 246/08].  Dann wäre es wieder an EWE, die Billigkeit nachzuweisen, weil sie gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB nur dann für die betroffenen Kunden verbindlich sein kann.   Daneben hat der betroffene Kunde auch die Möglichkeit, den Lieferanten zu wechseln. Und auch diese Möglichkeit sollte in Erwägung gezogen werden, insbesondere von solchen Kunden, die keine ständige juristische Auseinandersetzung um die Verbindlichkeit der geforderten Preise wollen.

Diese Ausführungen von RR-E-ft sind doch hervorragende Argumente für einen weiteren Gaspreisprotest! Möge die EWE doch die Billigkeit nachweisen!!

Wir in unserer Gruppe sind für den weiteren Widerstand über den § 315 Abs. 3BGB.

Natürlich kann auch der Versorger gewechselt werden, es gibt entsprechende Angebote. Doch wenn man diese genauer anschaut, ist eine Ersparnis doch sehr gering (Bonuszahlungen/Frei-KWh erst nach 12 Monaten,lange Laufzeiten, insolvente Versorger?). Es ist  ständiges Wechseln notwendig, bis man wieder beim eigentlichen Versorger landet...

Ich für mich habe meine Entscheidung gefällt.Ich suche die endgültige Entscheidung! Ich halte es sportlich:
„Das Spiel ist erst gelaufen, wenn es abgepfiffen wird und wer dann der „Bessere“ war, hat gewonnen!“

Offline dickerwaldbaer

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Gaspreiserhöhung zum 01.12.10 um 0,72 Ct/ kWh
« Antwort #19 am: 24. Oktober 2010, 11:03:44 »
Hallo zusammen ,
Mit dem sportlichen Denken ist das so eine Sache , ich habe am 18.10.2010 zum 1.12.10 meinen EWE-Trio-Vertrag und gleichzeitig den EWE-Classic-Gasvertrag gekündigt. Als neuen Gas-Versorger habe ich bei der EWE die TelDaFax angegeben. Gleichzeitig wurde von mir über Verivox ein Vertrag mit der TelDaFax abgeschlossen. Am 20.10.10 wurde ich von einem Nachbarn auf den Artikel im Handelsblatt aufmerksam gemacht. Mir wurde dann doch etwas mulmig. -Kein Problem ,dachte ich , -Widerruf. Meinen Widerruf habe ich schriftlich zu Verivox und als Einschreiben und E-Mail zu Teldafax geschickt.
Von Verivox wurde mir der Widerruf per E-Mail bestätigt und versichert das auch Teldafax informiert werde. Teldafax hat jetzt von mir den Widerruf als Einschreiben schriftlich , zusätzlich als E-mail von mir und als Info von Verivox .
Am 23.10 kam dann Post von TelDaFax - aha dachte ich, die Bestätigung des Widerrufs--weit gefehlt - eine Vertragsbestätigung. Bin gespannt wie das weitergeht. Ich möchte jetzt zur Energie-Genossenschaft Nordwest wechseln , Einsparung ist zwar nicht mehr vorhanden aber jetzt geht`s um`s Prinzip. Meine Fragen : Bis wann muß ich der EWE den Wechsel von TelDaFax zu Energiegenossenschaft melden? ; Erst die Bestätigung von TelDaFax abwarten? ;Stehe ich nacher mit 2 Versorgern da? Ist die Kündigung bei der EWE unwirksam wenn nicht bis zum 30.10. eine Bestätigung vom neuen Versorger bei der EWE vorliegt ?

Wer kennt sich aus ?

Gruss vom Waldbaer

Offline ESG-Rebell

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Gaspreiserhöhung zum 01.12.10 um 0,72 Ct/ kWh
« Antwort #20 am: 24. Oktober 2010, 18:46:34 »
Zitat
Original von dickerwaldbaer
Meinen Widerruf habe ich [...] zu Verivox und [...] zu Teldafax geschickt.
Am 23.10 kam dann [...] von TelDaFax [...] eine Vertragsbestätigung.
Bis wann muß ich der EWE den Wechsel von TelDaFax zu Energiegenossenschaft melden?
Erst die Bestätigung von TelDaFax abwarten?
Wenn TelDaFax Ihren Widerruf ignoriert hat, dann dürfen Sie auf die Bestätigung ggf. lange warten. Ihrer Schilderung zufolge haben Sie fristgerecht - und damit wirksam - den Vertrag widerrufen. TelDaFax kann nicht ihr Lieferant werden.

Zitat
Original von dickerwaldbaer
Ist die Kündigung bei der EWE unwirksam?
Nein. Wenn Sie nach Ablauf des alten Vertrags keinen neuen Vertrag haben, dann landen Sie in der Grundversorgung. Sie bekommen weiterhin Gas - wenn auch zum teuersten Tarif.

Zitat
Original von dickerwaldbaer
Stehe ich nacher mit 2 Versorgern da?
Nein, denn nur ein Versorger kann ihre Abnahmestelle beim Netzbetreiber buchen. Es könnte aber sein, dass TelDaFax dies bereits veranlasst hat und somit quasi ihre Leitung blockiert. In diesem Fall kann ein anderer Versorger sie nicht beliefern. Da TelDaFax aber keinen Vertrag mit Ihnen hat, macht das Unternehmen sich ggf. schadensersatzpflichtig für Ihre Mehrkosten in der Grundversorgung.

Ebenso könnte es sein, dass TelDaFax die Lieferung - gegen Ihren Willen - tatsächlich aufnimmt. Dann wird das Unternehmen meines Erachtens aber große Schwierigkeiten damit bekommen, die Gegenleistung (Ihre Zahlung) erfolgreich einzutreiben. Aufgrund Ihres wirksamen Widerspruchs haben Sie sich ja nicht verpflichtet, diese zu erbringen.

Zitat
Original von dickerwaldbaer
Wer kennt sich aus ?
Ich.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline dickerwaldbaer

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Gaspreiserhöhung zum 01.12.10 um 0,72 Ct/ kWh
« Antwort #21 am: 24. Oktober 2010, 19:59:45 »
Hut ab - Danke

Offline bolli

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Gaspreiserhöhung zum 01.12.10 um 0,72 Ct/ kWh
« Antwort #22 am: 25. Oktober 2010, 08:55:09 »
Zitat
Original von dickerwaldbaer
Ich möchte jetzt zur Energie-Genossenschaft Nordwest wechseln , Einsparung ist zwar nicht mehr vorhanden aber jetzt geht`s um`s Prinzip.
Wenn Sie zur EGNW wechseln wollen, wäre ggf. DIESER Beitrag interessant für Sie. Ggf. könnten Sie auch direkt zur Energiegenossenschaft Süd (EnerGen Süd) wechseln und den dortigen Preis von 15,99 ct/kWh in Anspruch nehmen.  ;)

Offline dickerwaldbaer

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Gaspreiserhöhung zum 01.12.10 um 0,72 Ct/ kWh
« Antwort #23 am: 27. Oktober 2010, 19:07:51 »
Danke für den Tipp,
Ich habe übrigends gestern die Bestätigung des Widerruf von der Teldafax bekommen, sehr freundlich -und ohne Probleme.
Die EGNW ist für mich mit dem Gaspreis günstiger und der Strompreis kann sich auch sehen lassen (16,64ct/kWh). Als alter Ostfriese ist mir ausserdem eine Genossenschaft mit NORDWEST statt SÜD im Namen irgendwie sympatischer. Was mich etwas verunsichert ist , daß die EGNW erst seit Sep.2010 Gas liefert.  Bekommt schon jemand Gas von den Nord-West -Genossen ?

Gruß Hans

 

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