Wie, warum und wann sich die Bezugskosten der EWE tatsächlich verändern, ist nicht bekannt. Da wird ein großes Geheimnis drum gemacht.
Hinzu tritt, dass EWE über Speicher verfügt, die einen übermäßigen Bezug in Nierigpreisphasen und also unabhängig von der Bezugspreisentwicklung eine Bezugskostenoptimierung ermöglichen. EWE konnte wohl auch ser günstig Gas an den Spotmärkten beschaffen und zwishenzeitlich einspeichern, um es erst im Winter an die Kunden zu liefern.
Auf deren geheimniste Veränderung kommt es jedoch wegen §§ 1, 2 EnWG auch schon nicht unbedingt an (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 43).
Was aber bekannt ist:
Die Erdgasimportpreise steigen wieder. Das BAFA Eschborn gibt montlich den amtlich ermittelten Wert der Ware Erdgas an der deutschen Grenze (Erdgasimportpreis) in Ct/ kWh bekannt.
Entwicklung der ErdgasimportpreiseIm August 2009 hatte der Erdgasimportpreis bei 1,68 Ct/ kWh seinen zuletzt tiefsten Stand und ist seit dem gestiegen.
Im Juli 2010 betrug der Erdgasimportpreis 2,09 Ct/ kWh.
Nominal [Ct/kWh] stiegen die jedoch wohl nicht so stark, dass sich die Gaspreiserhöhung der EWE damit erklären ließe.
Die Marktpreise für Edgas, die sich an den Spotmärkten über Angebot und Nachfrage bilden, verharren sogar nach wie vor wegen des als Gasschwemme bezeichneten Überangbots an Erdgas in Europa auf niedrigem Niveau. Die so gebildeten Marktpreise für Edgas liegen deutlich unter den Edgasimportpreisen, deren Entwicklung immer noch auf die Öpreisbindung zurückzuführen ist. Eine Ölpreisbindung führt nicht zu marktgerechten Erdgaspreisen bzw. Marktpreisen für Erdgas (BGH VIII ZR 178/08 Rn. 31).
Bezugskostensteigerungen, die nicht zur Anpassung an die Marktpreise auf der Vorlieferantenebene erforderlich sind, dürfen wegen §§ 1, 2 EWG billigerweise nicht über eine Gaspreierhöhung auf die Kunden weitergewälzt werden (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 43).
Zudem kommt es auf die zwischenzeitliche Entwickung aller preisbildenden Kostenfaktoren (Grund- und Arbeitspreis) an (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 39).