Energiepreis-Protest > FlexStrom
Flexgas/Flexstrom
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Stubafü
@ESG-Rebell
[...] diejenigen, gegen die der Verbraucher geklagt hat, gründen Tochterfirmen und kommen via diese Masche wieder ins Geschäft.
--- Ende Zitat ---
Damit habe ich kein grundsätzliches Problem.
Sondervertragsangebote dieser Anbieter unterbieten in der Regel die Allgemeinen Tarife und inzwischen oft auch die Sondervertragsangebote des jeweiligen Grundversorgers. Würden genügend Verbraucher ihre trägen Hintern in Bewegung setzen und wechseln, so würde dies bei den - zurecht gescholtenen - Energieriesen letztendlich zu Wettbewerb in nennenswertem Ausmaß führen.
--- Zitat ---Original von Stubafü
Die Verrechnung der Bonus- und Verbrauchsgutschrift (5855 Frei kWh) erfolgt mit der Jahresrechnung des Folgejahres; nach Ablauf der 6-monatigen Preisgarantie wird um den Betrag erhöht, mit dem als Nachlass der Verbrauchergeködert wurde.
--- Ende Zitat ---
Aus dem Grund hatte ich in meinem Beitrag den folgenden Hinweis ergänzt, welcher genau diese Komplikation ausschliesst:
--- Zitat ---Original von ESG-Rebell
Achten Sie darauf, dass die Dauer der Mindestvertragslaufzeit, der Preisgarantie und ggf. der Vorauskasse gleich lang sind und den Zeitraum für die Bonuszahlung abdecken; i.d.R. also ein Jahr.
--- Ende Zitat ---
Gruss,
ESG-Rebell
richie:
Hallo,
1. Flexgas hat uns jetzt per Mail bestätigt (leider), dass sie den Neukundenbonus nicht zahlen werden, wenn wir nur exakt 12 Monate oder weniger Kunde sind:
\"....Der Anspruch auf den Bonus entfällt, wenn der Vertrag vor oder mit Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird....\"
Klare Aussage und in unserem Augen eine Verdummung der Kunden in den Vergleichsportalen, wie z.B. verivox.
2. Verivox hat Hilfe angeboten; bekam aber von Flexgas eine ähnlich irreführende Antwort:
\".....Wir haben Ihr Anliegen geprüft und uns umgehend mit der Firma FlexStrom AG in Verbindung gesetzt.
Wir haben die Rückmeldung erhalten, wenn Ihre Abschlussrechnung erstellt wird, wird Ihr Neukundenbonus berücksichtigt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter unter der Service-Nummer:01805 - 00 37 00.....\"
[Anm.: auch eine Methode mit 0180xxx Geld zu machen - warum keine Berliner Vorwahl...?]
Also auch keine wirkliche Hilfe von verivos.
Wir können deshalb aus unserer Erfahrung nur von Flexgas abraten.
richie.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von richie
1. Flexgas hat uns jetzt per Mail bestätigt (leider), dass sie den Neukundenbonus nicht zahlen werden, wenn wir nur exakt 12 Monate oder weniger Kunde sind:
\"....Der Anspruch auf den Bonus entfällt, wenn der Vertrag vor oder mit Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird....\"
--- Ende Zitat ---
Was FlexGas nach Vertragsabschluss schreibt oder sagt, ist keineswegs automatisch vertragsgegenständlich.
Entscheidend ist, welche AGB und Informationen Ihnen bei Vertragsabschluss bekannt waren und mit welchen Sie sich somit einverstanden erklärt haben.
--- Zitat ---Original von ESG-Rebell
Nach meinem Verständnis dieses Passus wäre der Bonus demnach auch
dann fällig, wenn Sie zum Ende des 12. Belieferungsmonats kündigen.
Möglicherweise können Sie den Vertrag aufgrund der davon abweichenden
telefonischen Auskunft wegen Irrtums oder Täuschung anfechten.
--- Ende Zitat ---
Ich kann mich nur wiederholen: Wenn Sie keinen Passus in Ihren Vertragsunterlagen oder AGB finden, aus denen sich der Wegfall des Bonus ergibt, dann hat FlexGas Sie meines Erachtens getäuscht oder Sie haben sich aufgrund missverständlicher Formulierung über den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung geirrt.
Man sehe mir nach, wenn ich die Begriffe Täuschung und Irrtum nicht 100%ig juristisch sauber verwende - fragen Sie einen Anwalt und versuchen Sie ggf., den Vertrag anzufechten.
Gruss,
ESG-Rebell.
richie:
Hallo zusammen,
inzwischen berichtete auch test.de am 16.02.2011 über Flaxstom:
\'Gericht entscheidet gegen Flexstrom
\"Versuchte Bauernfängerei\"
Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. Ursprünglich wollte Flexstrom das Vergleichsportal Verivox zwingen, die Flexstromtarife mit eingerechnetem Neukundenbonus abzubilden. Am Ende bescheinigten die Richter am Heidelberger Landgericht, dass Flexstrom die eigenen AGB missachte. test.de berichtet.
https://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/default.ashx
Gunter:
Hallo,
meine Erfahrung mit Flexgas:
Flexgastarife sind gut für 1 Jahr. Hatte einen Jahresvertrag mit Preisgaratie, Bonus und Vorauskasse abgeschlossen. Soweit so gut.
Jetzt ging es um die Verlängerung. Und siehe da, die im Internet beworbenen Tarife sind keinesfalls so zu verstehen, dass sie auch für Bestandskunden gelten, wenn man sich den Neukundenbonus wegdenkt.
2 Monate vor Vertragsende kam dann nach mehrmaliger Anmahnung die Vertagsverlängerung mit satten 47% Preiserhöhung. Habe sofort gekündigt. Und den Bonus von 160 Euro wollen die natürlich jetzt auch nicht zahlen. Also steht Streit ins Haus.
Flexgas ist kein Versorger für langfristige Bindung. Die Internettarif sind reine Lockangebote. Also Bedingungen genau lesen.
Wollte auch bei Flexstrom für ein Jahr abschließen. Da die mir dann zugesandten Bedingungen aber wieder auf §7.3 der allg. AGBs verwiesen, habe ich sofort widerrufen. Diese Bauernfängerei ist nicht seriös.
Gruß
Gunter
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln