Energiepreis-Protest > FlexStrom
Flexgas/Flexstrom
richie:
Aufgrund der recht guten Preise sind auch wir kürzlich zu Flexgas gewechselt.
Jetzt hat uns der Fernsehbeitrag im WDR im Sept. 2010 sehr verunsichert, ob dies eine gute Entscheidung war.
Flexgas/Flexstrom wird vom WDR und von den Verbraucherzentralen vorgeworfen, dass sie die Kunden mit günstigen Einstiegspreisen und einem Bonus nach 12 Monaten locken sollen.
Nach Ablauf der Preisgarantie, meistens 3 Monate, sollen sie dann die Preise massiv (es wurden mehr als 21% genannt) erhöhen. Und auch der Bonus soll fast immer nicht mit der Endabrechnung verrechnet werden, wenn die Kunden fristgerecht nach 12 Monaten kündigen.
Im WDR sprach man ebenfalls davon, dass man die Preiserhöhungen nicht akzeptieren solle, da sie rechtlich nicht gedeckt sein sollen. Also gleiches wie beim Energiepreisprotest des Bundes der Energieverbraucher.
Hat jemand aus dem Forum bereits Erfahrungen mit Flexgas/Flexstrom gemacht - positiv oder negativ?
Sollte man verivox darüber informieren, damit sie die Berechnungen im Internet anpaßt (z. B. den Bonus erst nach 24 Monaten berücksichtig)? Weiß jemand wie man verivox kontaktieren kann?
Danke und allen ein schönes Wochenende.
richie
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von richie
Aufgrund der recht guten Preise sind auch wir kürzlich zu Flexgas gewechselt.
--- Ende Zitat ---
Was genau bedeutet kürzlich?
Wenn Sie innerhalb der vergangenen zwei Wochen online den Vertrag gestellt haben, so könnten Sie diesen ggf. noch widerrufen.
Achten Sie darauf, dass die Dauer der Mindestvertragslaufzeit, der Preisgarantie und ggf. der Vorauskasse gleich lang sind und den Zeitraum für die Bonuszahlung abdecken; i.d.R. also ein Jahr.
Ein derzeit günstiger Tarif, der die o.g. Kriterien erfüllt, ist bspw. \"PrioGas 12\".
Gruss,
ESG-Rebell.
richie:
Hallo,
abgeschlossen haben wir den Vertrag schon vor ca. 8 Wochen. Doch erst zum 1.10.10 werden wir von Flexgas beliefert.
Inzwischen hat Flexgas nach mehrfacher intensiver Nachfrage bestätigt, dass sie den Bonus NICHT auszahlen werden, wenn wir fristgerecht nach 12 Monaten oder früher kündigen....
Wir können nur allen empfehlen die Finger von Flexgas zu lassen.
Der WDR und die Verbraucherzentralen, die dringend abraten, haben scheinbar doch recht!!!!!
richie
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von richie
Inzwischen hat Flexgas nach mehrfacher intensiver Nachfrage bestätigt, dass sie den Bonus NICHT auszahlen werden, wenn wir fristgerecht nach 12 Monaten oder früher kündigen....
--- Ende Zitat ---
In den AGB zum Tarif \"DeutschlandsBest 12m von FlexGas\" heisst es:
--- Zitat ---7.3 Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexGas schließen, gewährt Ihnen FlexGas einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. [...] Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
--- Ende Zitat ---
Nach meinem Verständnis dieses Passus wäre der Bonus demnach auch dann fällig, wenn Sie zum Ende des 12. Belieferungsmonats kündigen.
Möglicherweise können Sie den Vertrag aufgrund der davon abweichenden telefonischen Auskunft wegen Irrtums oder Täuschung anfechten.
Eventuell kann Ihnen ein BdE-Anwalt diese Frage telefonisch beantworten
Gruss,
ESG-Rebell.
P.S.: In den AGB von PrioGas/PrioStrom steht übrigens ein ähnlicher Passus. Von der Telefonhotline von PrioEnergie (PrioStrom) und von Verivox (PrioGas) habe ich mir jeweils unabhängig voneinander bestätigen lassen, dass der Bonus auch dann ausgezahlt wird, wenn der Vertrag nach einem Jahr Belieferung endet.
Stubafü:
@ESG-Rebell
--- Zitat --- Nach meinem Verständnis dieses Passus wäre der Bonus demnach auch
dann fällig, wenn Sie zum Ende des 12. Belieferungsmonats kündigen.
Möglicherweise können Sie den Vertrag aufgrund der davon abweichenden
telefonischen Auskunft wegen Irrtums oder Täuschung anfechten.
--- Ende Zitat ---
Die ganze Versorger-Wechselarie ist doch -mit Verlaub- Verbraucherverdummung
der übelsten Sorte: diejenigen, gegen die der Verbraucher geklagt hat, gründen
Tochterfirmen und kommen via diese Masche wieder ins Geschäft.
Nicht nur die Verbraucher, auch die Strategen des BDEV müssen sich angesichts
dieser Geschäftspraktiken doch die Frage stellen: Qui bono ?
Nicht nur Flexgas auch Hitgas (und wohl auch die Mehrzahl der von den
Großkonzernen gegründeten Abenteurer auf dem \"Wärmemarkt\";) lockt mit solchen
\"Einsteigerangeboten\" wie bspw \"Hitgas 6\":
Die Verrechnung der Bonus- und Verbrauchsgutschrift (5855 Frei kWh)
erfolgt mit der Jahresrechnung des Folgejahres; nach Ablauf der 6-monatigen
Preisgarantie wird um den Betrag erhöht, mit dem als Nachlass der
Verbrauchergeködert wurde.
Der Verbraucher wird somit gezwungen innerhalb der vereinbarten 12-monatigen
Vertragslaufzeit vorzeitig zu kündigen mit demwirtschaftlich völlig inakzeptablen
Ergebnis, dass Bonus und „Frei kWh“ gem. Versorger- AGB dann entfallen.
Der Verbraucher ist somit der Dumme und bezahlt aufgrund des aussergewöhnlich
hohen Grundpreises (der ja durch Boni u. und Frei kWh kompensiert werden sollte,
jetzt aber wegfällt) faktisch denselben Preis, gegen den er vorher sich vor Gericht
mit seinem Erstversorger gestritten hat.
Diese wirtschaftlichen Benachteiligung verstösst m.E. einerseits gegen die
Inhaltskontrolle des AGB-Gesetzes und andererseits auch gegen die Vorschrift des
§ 242 BGB. Der Gang zum Rechtsanwalt ist somit vorprogrammiert und jetzt
kommen wir zu meiner Ausgangsfragestellung:
\"Qui Bono\"
Gruss aus der Pfalz
Stubafü
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