Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Flexgas/Flexstrom  (Gelesen 6342 mal)

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Offline richie

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Flexgas/Flexstrom
« am: 01. Oktober 2010, 14:01:22 »
Aufgrund der recht guten Preise sind auch wir kürzlich zu Flexgas gewechselt.

Jetzt hat uns der Fernsehbeitrag im WDR im Sept. 2010 sehr verunsichert, ob dies eine gute Entscheidung war.
Flexgas/Flexstrom wird vom WDR und von den Verbraucherzentralen vorgeworfen, dass sie die Kunden mit günstigen Einstiegspreisen und einem Bonus nach 12 Monaten locken sollen.
Nach Ablauf der Preisgarantie, meistens 3 Monate, sollen sie dann die Preise massiv (es wurden mehr als 21% genannt) erhöhen. Und auch der Bonus soll fast immer nicht mit der Endabrechnung verrechnet werden, wenn die Kunden fristgerecht nach 12 Monaten kündigen.

Im WDR sprach man ebenfalls davon, dass man die Preiserhöhungen nicht akzeptieren solle, da sie rechtlich nicht gedeckt sein sollen. Also gleiches wie beim Energiepreisprotest des Bundes der Energieverbraucher.

Hat jemand aus dem Forum bereits Erfahrungen mit Flexgas/Flexstrom gemacht - positiv oder negativ?
Sollte man verivox darüber informieren, damit sie die Berechnungen im Internet anpaßt (z. B. den Bonus erst nach 24 Monaten berücksichtig)? Weiß jemand wie man verivox kontaktieren kann?

Danke und allen ein schönes Wochenende.
richie

Offline ESG-Rebell

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Flexgas/Flexstrom
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2010, 20:20:26 »
Zitat
Original von richie
Aufgrund der recht guten Preise sind auch wir kürzlich zu Flexgas gewechselt.
Was genau bedeutet kürzlich?

Wenn Sie innerhalb der vergangenen zwei Wochen online den Vertrag gestellt haben, so könnten Sie diesen ggf. noch widerrufen.

Achten Sie darauf, dass die Dauer der Mindestvertragslaufzeit, der Preisgarantie und ggf. der Vorauskasse gleich lang sind und den Zeitraum für die Bonuszahlung abdecken; i.d.R. also ein Jahr.

Ein derzeit günstiger Tarif, der die o.g. Kriterien erfüllt, ist bspw. \"PrioGas 12\".

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline richie

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Flexgas/Flexstrom
« Antwort #2 am: 02. Oktober 2010, 17:33:48 »
Hallo,

abgeschlossen haben wir den Vertrag schon vor ca. 8 Wochen. Doch erst zum 1.10.10 werden wir von Flexgas beliefert.

Inzwischen hat Flexgas nach mehrfacher intensiver Nachfrage bestätigt, dass sie den Bonus NICHT auszahlen werden, wenn wir fristgerecht nach 12 Monaten oder früher kündigen....

Wir können nur allen empfehlen die Finger von Flexgas zu lassen.

Der WDR und die Verbraucherzentralen, die dringend abraten, haben scheinbar doch recht!!!!!

richie

Offline ESG-Rebell

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Flexgas/Flexstrom
« Antwort #3 am: 03. Oktober 2010, 09:16:53 »
Zitat
Original von richie
Inzwischen hat Flexgas nach mehrfacher intensiver Nachfrage bestätigt, dass sie den Bonus NICHT auszahlen werden, wenn wir fristgerecht nach 12 Monaten oder früher kündigen....
In den AGB zum Tarif \"DeutschlandsBest 12m von FlexGas\" heisst es:

Zitat
7.3 Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexGas schließen, gewährt Ihnen FlexGas einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. [...] Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Nach meinem Verständnis dieses Passus wäre der Bonus demnach auch dann fällig, wenn Sie zum Ende des 12. Belieferungsmonats kündigen.

Möglicherweise können Sie den Vertrag aufgrund der davon abweichenden telefonischen Auskunft wegen Irrtums oder Täuschung anfechten.

Eventuell kann Ihnen ein BdE-Anwalt diese Frage telefonisch beantworten

Gruss,
ESG-Rebell.

P.S.: In den AGB von PrioGas/PrioStrom steht übrigens ein ähnlicher Passus. Von der Telefonhotline von PrioEnergie (PrioStrom) und von Verivox (PrioGas) habe ich mir jeweils unabhängig voneinander bestätigen lassen, dass der Bonus auch dann ausgezahlt wird, wenn der Vertrag nach einem Jahr Belieferung endet.

Offline Stubafü

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Flexgas/Flexstrom
« Antwort #4 am: 03. Oktober 2010, 13:23:37 »
@ESG-Rebell

Zitat
Nach meinem Verständnis dieses Passus wäre der Bonus demnach auch
dann fällig, wenn Sie zum Ende des 12. Belieferungsmonats kündigen.
Möglicherweise können Sie den Vertrag aufgrund der davon abweichenden
telefonischen Auskunft wegen Irrtums oder Täuschung anfechten.

Die ganze Versorger-Wechselarie ist doch -mit Verlaub- Verbraucherverdummung
der übelsten Sorte: diejenigen, gegen die der Verbraucher geklagt hat, gründen
Tochterfirmen und kommen via diese Masche wieder ins Geschäft.
Nicht nur die Verbraucher, auch die Strategen des BDEV müssen sich angesichts
dieser Geschäftspraktiken doch die Frage stellen: Qui bono ?

Nicht nur Flexgas auch Hitgas (und wohl auch die Mehrzahl der von den
Großkonzernen gegründeten Abenteurer auf dem \"Wärmemarkt\";) lockt mit solchen
\"Einsteigerangeboten\" wie bspw \"Hitgas 6\":

Die Verrechnung der Bonus- und Verbrauchsgutschrift (5855 Frei kWh)
erfolgt mit der Jahresrechnung des Folgejahres; nach Ablauf der 6-monatigen
Preisgarantie wird um den Betrag erhöht, mit dem als Nachlass der
Verbrauchergeködert wurde.

Der Verbraucher wird somit gezwungen innerhalb der vereinbarten 12-monatigen
Vertragslaufzeit vorzeitig zu kündigen mit demwirtschaftlich völlig inakzeptablen
Ergebnis, dass Bonus und „Frei kWh“ gem. Versorger- AGB dann entfallen.

Der Verbraucher ist somit der Dumme und bezahlt aufgrund des aussergewöhnlich
hohen Grundpreises (der ja durch Boni u. und Frei kWh kompensiert werden sollte,
jetzt aber wegfällt) faktisch denselben Preis, gegen den er vorher sich vor Gericht
mit seinem Erstversorger gestritten hat.

Diese wirtschaftlichen Benachteiligung verstösst m.E. einerseits gegen die
Inhaltskontrolle des AGB-Gesetzes und andererseits auch gegen die Vorschrift des
§ 242 BGB. Der Gang zum Rechtsanwalt ist somit vorprogrammiert und jetzt
kommen wir zu meiner Ausgangsfragestellung:

\"Qui Bono\"

Gruss aus der Pfalz
Stubafü

Offline ESG-Rebell

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Flexgas/Flexstrom
« Antwort #5 am: 03. Oktober 2010, 15:41:11 »
Zitat
Original von Stubafü
@ESG-Rebell

[...] diejenigen, gegen die der Verbraucher geklagt hat, gründen Tochterfirmen und kommen via diese Masche wieder ins Geschäft.
Damit habe ich kein grundsätzliches Problem.

Sondervertragsangebote dieser Anbieter unterbieten in der Regel die Allgemeinen Tarife und inzwischen oft auch die Sondervertragsangebote des jeweiligen Grundversorgers. Würden genügend Verbraucher ihre trägen Hintern in Bewegung setzen und wechseln, so würde dies bei den - zurecht gescholtenen - Energieriesen letztendlich zu Wettbewerb in nennenswertem Ausmaß führen.

Zitat
Original von Stubafü
Die Verrechnung der Bonus- und Verbrauchsgutschrift (5855 Frei kWh) erfolgt mit der Jahresrechnung des Folgejahres; nach Ablauf der 6-monatigen Preisgarantie wird um den Betrag erhöht, mit dem als Nachlass der Verbrauchergeködert wurde.
Aus dem Grund hatte ich in meinem Beitrag den folgenden Hinweis ergänzt, welcher genau diese Komplikation ausschliesst:

Zitat
Original von ESG-Rebell
Achten Sie darauf, dass die Dauer der Mindestvertragslaufzeit, der Preisgarantie und ggf. der Vorauskasse gleich lang sind und den Zeitraum für die Bonuszahlung abdecken; i.d.R. also ein Jahr.
Gruss,
ESG-Rebell

Offline richie

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Flexgas/Flexstrom
« Antwort #6 am: 07. Oktober 2010, 22:23:44 »
Hallo,

1. Flexgas hat uns jetzt per Mail bestätigt (leider), dass sie den Neukundenbonus nicht zahlen werden, wenn wir nur exakt 12 Monate oder weniger Kunde sind:

\"....Der Anspruch auf den Bonus entfällt, wenn der Vertrag vor oder mit Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird....\"

Klare Aussage und in unserem Augen eine Verdummung der Kunden in den Vergleichsportalen, wie z.B. verivox.

2. Verivox hat Hilfe angeboten; bekam aber von Flexgas eine ähnlich irreführende Antwort:

\".....Wir haben Ihr Anliegen geprüft und uns umgehend mit der Firma FlexStrom AG in Verbindung gesetzt.
Wir haben die Rückmeldung erhalten, wenn Ihre Abschlussrechnung erstellt wird, wird Ihr Neukundenbonus berücksichtigt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter unter der Service-Nummer:01805 - 00 37 00.....\"
[Anm.: auch eine Methode mit 0180xxx Geld zu machen - warum keine Berliner Vorwahl...?]
 
Also auch keine wirkliche Hilfe von verivos.

Wir können deshalb aus unserer Erfahrung nur von Flexgas abraten.
richie.

Offline ESG-Rebell

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Flexgas/Flexstrom
« Antwort #7 am: 08. Oktober 2010, 13:23:19 »
Zitat
Original von richie
1. Flexgas hat uns jetzt per Mail bestätigt (leider), dass sie den Neukundenbonus nicht zahlen werden, wenn wir nur exakt 12 Monate oder weniger Kunde sind:

\"....Der Anspruch auf den Bonus entfällt, wenn der Vertrag vor oder mit Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird....\"
Was FlexGas nach Vertragsabschluss schreibt oder sagt, ist keineswegs automatisch vertragsgegenständlich.

Entscheidend ist, welche AGB und Informationen Ihnen bei Vertragsabschluss bekannt waren und mit welchen Sie sich somit einverstanden erklärt haben.

Zitat
Original von ESG-Rebell
Nach meinem Verständnis dieses Passus wäre der Bonus demnach auch
dann fällig, wenn Sie zum Ende des 12. Belieferungsmonats kündigen.
Möglicherweise können Sie den Vertrag aufgrund der davon abweichenden
telefonischen Auskunft wegen Irrtums oder Täuschung anfechten.
Ich kann mich nur wiederholen: Wenn Sie keinen Passus in Ihren Vertragsunterlagen oder AGB finden, aus denen sich der Wegfall des Bonus ergibt, dann hat FlexGas Sie meines Erachtens getäuscht oder Sie haben sich aufgrund missverständlicher Formulierung über den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung geirrt.

Man sehe mir nach, wenn ich die Begriffe Täuschung und Irrtum nicht 100%ig juristisch sauber verwende - fragen Sie einen Anwalt und versuchen Sie ggf., den Vertrag anzufechten.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline richie

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Flexgas/Flexstrom
« Antwort #8 am: 19. Februar 2011, 16:38:15 »
Hallo zusammen,

inzwischen berichtete auch test.de am 16.02.2011 über Flaxstom:

\'Gericht entscheidet gegen Flexstrom
\"Versuchte Bauernfängerei\"
   

Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. Ursprünglich wollte Flexstrom das Vergleichsportal Verivox zwingen, die Flexstromtarife mit eingerechnetem Neukundenbonus abzubilden. Am Ende bescheinigten die Richter am Heidelberger Landgericht, dass Flexstrom die eigenen AGB missachte. test.de berichtet.

https://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/default.ashx

Offline Gunter

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Flexgas/Flexstrom
« Antwort #9 am: 28. August 2011, 13:09:02 »
Hallo,
meine Erfahrung mit Flexgas:
Flexgastarife sind gut für 1 Jahr. Hatte einen Jahresvertrag mit Preisgaratie, Bonus und Vorauskasse abgeschlossen. Soweit so gut.
Jetzt ging es um die Verlängerung. Und siehe da, die im Internet beworbenen Tarife sind keinesfalls so zu verstehen, dass sie auch für Bestandskunden gelten, wenn man sich den Neukundenbonus wegdenkt.
2 Monate vor Vertragsende kam dann nach mehrmaliger Anmahnung die Vertagsverlängerung mit satten 47% Preiserhöhung. Habe sofort gekündigt. Und den Bonus von 160 Euro wollen die natürlich jetzt auch nicht zahlen. Also steht Streit ins Haus.
Flexgas ist kein Versorger für langfristige Bindung. Die Internettarif sind reine Lockangebote. Also Bedingungen genau lesen.
Wollte auch bei Flexstrom für ein Jahr abschließen. Da die mir dann zugesandten Bedingungen aber wieder auf §7.3 der allg. AGBs verwiesen, habe ich sofort widerrufen. Diese Bauernfängerei ist nicht seriös.
Gruß
Gunter

 

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