Ich weiss nicht, ob man die juristischen Fachbeamten außen vor lässt oder sie es nicht selbst sind, die ihren Dienstherrn auf externe Beratung drängen. Auch juristische Fachbeamte können, ebenso wie Unternehmensjuristen, nicht auf allen Hochzeiten tanzen. Ihnen sei daher zugestanden, dass sie zuweilen externe Hilfe benötigen, weil sie nicht für jede fachspezifische Aufgabe ausreichend qualifiziert sind.
Allerdings besteht dabei die Gefahr, dass externe Aufgabenstellungen stetig ausgeweitet werden, weil der juristische Fachbeamte oder Unternehmensjurist erkennt, wie bequem das ja für seine eigene tägliche Arbeit ist. Er richtet sich darin ein und übernimmt bestenfalls noch die Rolle eines Moderators zwischen Dienstherrn und externem Berater... bis ihm der Dienstherr angesichts exorbitant gestiegener Beratungskosten (hoffentlich) auf die Finger klopft und seine eigene (des Fachbeamten bzw. Unternehmensjuristen) Daseinsberechtigung in Frage stellt.
Dass dabei Interessenkonflikte entstehen, verwundert angesichts bundesweit agierender Großkanzleien nicht. Die Kanzlei, die ständig die Interessen eines Konzerns vertritt, wird sich von dort wohl grünes Licht für ein ggf. den Konzerninteressen entgegenstehendes Mandat geben lassen.
Zugegeben, alles Spekulation und ein Schelm, der nun Böses dabei denkt.