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Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 19.08.2010, Az. 13 U 82/07, festgestellt, dass die Stadtwerke Hannover etwaige Kostensteigerungen bei der Gasversorgung nicht lediglich auf die (Tarif-)Haushaltskunden abwälzen darf. Vielmehr müssen auch die Industriekunden zur Kompensation der Steigerung der sonstigen Kosten des Gasversorgers herangezogen werden.
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