Energiepreis-Protest > EWE

Rechtslage nach dem 01.09.?

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RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von GFleischer
Meine Tante. Lieschen Müller, erhält die Heizkosten vom Sozialamt erstattet. Das Amt führt doch sicher vorher eine Billigkeitsüberprüfung durch. Das Amt verwaltet doch meine Steuern!
Und wenn dann das Amt keine Einwände hat, stimmt doch alles!
Oder sollten meine Steuergelder an Habgierige zur Bereicherung verteilt werden?
--- Ende Zitat ---

Seine entsprechenden Problemchen bespreche man bitte woanders.
Die Tatsache, dass Lieschen Müller vom Sozialamt Leistungen bezieht, unterliegt dem Sozialgeheminis.
Die Steuerforderungen des einzelnen verwaltet das Finanzamt.

hansi:
Liebe Mitstreiter,
Die EWE schickt mir die Jahresrechnung für 2009/2010 mit einem
Arbeitspreis von 4,01 Cent/kWh (Erdgas classic). Ein Teil meiner ausdrücklich für das Jahr 2010  geleisteten Abschlagszahlungen wurde
wieder mit Forderungen aus dem Vorjahr verrechnet.
Also auf ein Neues: Widerspruch , eigene Rechnung mit 3,20 Cent/kWh und volle Anrechnung der 2010 geleisteten Abschlagszahlungen. Als Restzahlung bekommt die EWE noch 80 € und nicht 314€.
Hoffentlich kommt das LG Frankfurt/Oder bald aus der Knete!
Beste Grüße
Hansi aus dem Brandenburgischen

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von hansi
Hoffentlich kommt das LG Frankfurt/Oder bald aus der Knete!
Beste Grüße
Hansi aus dem Brandenburgischen
--- Ende Zitat ---

Zum Thema Landgericht Frankfurt/ Oder und Knete ist Folgendes anzumerken.

In dem Sammelklageverfahren hat der gerichtlich bestellte Sachverständige mitgeteilt, dass die von EWE nach seinen Aufforderungen zur Verfügung gestellten Unterlagen bisher nicht ausreichen. Die bisherigen Prüfungshandlungen hätten jedoch schon einen zeitlichen Umfang angenommen, dass der geleistete Vorschuss in Höhe von 10 TEUR aufgezehrt sei. Er schätzt ein, dass die weiteren Prüfungen 50 Stunden erfordern und hat deshalb beantragt, ihm einen weiteren Vorschuss iHV. 5 TEUR zu zahlen. Dem hat das Gericht entsprochen. Das Gericht hat den Klägern die Frist für die Zahlung eines entsprechenden weiteren Vorschusses bis zum 29.12.10 verlängert. Die Kläger werden hierüber schriftlich informiert. Erst wenn dieser weitere Vorschuss bei Gericht vorliegt, wird der Sachverständige seine Prüfung fortsetzen. M. E. kommt es für die weit überweigende Zahl der betroffenen Vertragsverhältnisse nicht auf eine Billigkeitskontrolle an, weil schon ein Preisänderungsrecht nicht wirksam vereinbart wurde undzwar insbesondere auch vor dem 01.04.07. Auch diese - mit umfangreicher Begründung versehene - Einschätzung liegt dem Gericht vor. Jedoch für die wenigen Kläger, die grundversorgt werden, kommt es unzweifelhaft auf die Billigkeitskontrolle an.

Parallelverfahren wurden mit Rücksicht auf das Sammelklageverfahren bei dem LG Frankfurt/ Oder ruhend gestellt, so auch ein Verfahren, das eigentlich am 24.11.10 in Frankfurt verhandelt werden sollte.

Grüße in die Streusandbüchse.

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