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Autor Thema: Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?  (Gelesen 13805 mal)

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Offline Mikels

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Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #15 am: 08. Oktober 2010, 13:00:17 »
Rückzahlungen durch EWE

Hallo ist es nicht möglich den erechneten Erstattungsanspruch ab 2007 über die zuleistenden monatlichen Abschläge zu verechnen?
Also diese kürzen bis der Erstattungsanspruch getilgt ist.

Offline Heizer

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Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #16 am: 08. Oktober 2010, 14:32:41 »
vielleicht wäre es sogar ne möglichkeit, dann ewe wohl den ball in der hand, das geld einzuklagen.

auf der anderen seite ist die forderung so lange strittig, man keinen titel im konkreten einzelfall hat.

eventuell rutscht man dann in die grundversorgung, theoretisch könnte ewe auch kündigen .... dann könnte man sich einen günstigeren abieter suchen .... und bleibt doch auf den forderungen sitzen ...

Offline RR-E-ft

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Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #17 am: 08. Oktober 2010, 14:37:42 »
Zitat
Original von Mikels
Rückzahlungen durch EWE

Hallo ist es nicht möglich den erechneten Erstattungsanspruch ab 2007 über die zuleistenden monatlichen Abschläge zu verechnen?
Also diese kürzen bis der Erstattungsanspruch getilgt ist.

Eine Aufrechnung ist dann ausgeschlossen, wenn aktuell in den Vertrag wirksam einbezogene AGB nur eine Aufrechnung gegen Forderungen des Versorgers nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässt. Das ist etwa dann der Fall, wenn die von EWE ab 01.09.10 verwendeten AGB wirksam in das betroffene Vertragsverhältnis einbezogen wurden oder die ab 01.04.07 geltenden AGB oder etwa die Bestimmungen der AVBGasV.

Offline angeljustus

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Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #18 am: 08. Oktober 2010, 17:47:27 »
Was sie wohl nicht sind........... :tongue:

Offline Mikels

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Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #19 am: 09. Oktober 2010, 17:31:16 »
Vielen Dank für die präzisen  Antworten.

Ich für meinen Teil habe ab 2007 alle Jahresrechnungen gekürzt und das Geld einbehalten. Sodas ich keine Forderungen gegen EWE habe. EWE gegen mich schon.

Bei meinem Nachbar sieht das anders aus. Der hat nicht einmal widersprochen.
Nun will er die Abschlagszahlungen um seinen kompletten Rückzahlungsbetrag auch ohne Klage zu erhalten.
Wenn das jeder tun würde wäre meiner Meinung nach EWE in der Pflicht zu Klagen.
Es ist auch nicht einzusehen, dass EWE die eh zu geringe Rückzahlung erst mit der nächsten Jahresrechnung gut schreiben will. Bei uns wäre das 07/2011.
Und wenn EWE kündigt? Na und !!! Nach der angekündigten Preiserhöhung sind sie nicht lukrativ.
Ich habe meinen Vertrag zum 01.12.2010 gekündigt. Mal sehen was passiert. EWE möchte ja noch Geld von mir aus den Jahren ab 2007.
Was ist mit dem Zeitraum vor 2007 habe seit 2004 widersprochen?

Offline angeljustus

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Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #20 am: 10. Oktober 2010, 20:30:50 »
Meine Güte, tausendmal hier im Forum beschrieben.........

Man sollte sich schon ein wenig durchlesen!!!!!!!   :evil:

Offline bolli

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Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #21 am: 11. Oktober 2010, 09:36:49 »
Zitat
Original von Mikels
Was ist mit dem Zeitraum vor 2007 habe seit 2004 widersprochen?
Der gesuchte Begriff heißt \"Verjährung\".  (§§ 199, 195 BGB). Es kommt dabei auf das Rechnungsdatum, nicht auf den Zeitpunkt der Energieentnahme an. Ob andere Fristen gelten (könnten), ist sehr strittig.

Offline DieAdmin

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Offline Pedro

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Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #23 am: 13. Oktober 2010, 09:33:41 »
Zitat aus NWZonline:
Zitat
Die vom Oldenburger Versorger EWE angekündigte Rückerstattung von Gaserhöhungsbeiträgen seit 2007 gilt für mehr als 600 000 Gas-Kunden – aber nicht für die Mitarbeiter des Unternehmens. Die entsprechende Information eines Mitarbeiters wurde konzernintern bestätigt. Demnach gab es ein entsprechendes Schreiben an die Beschäftigten. Darin sei an die Loyalität appelliert worden.

Hätte mich auch gewundert, da Mitarbeiter von Versorgern i.d.R. ohnehin ihre Energie zu \'\'Friedenspreisen\'\' beziehen.   :D

Offline DieAdmin

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Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #24 am: 13. Oktober 2010, 09:39:12 »
@Pedro,

das war auch meine Überlegung. Wenn die einen anderen Vertrag haben, müssten die erstmal diesen rechtlich versiert überprüfen lassen, ob der ebenso eine solche Klausel enthält.

Offline dieter potthoff

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Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #25 am: 13. Oktober 2010, 15:08:31 »
Es ist doch wohl allen bekannt das die EWE nichts mit der deutschen Rechtsprechung am Hut hat.
Für die EWE gilt das \" Ostfriesische Landrecht\"

Offline derblöde

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Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #26 am: 13. Oktober 2010, 20:23:16 »
Zitat
Original von dieter potthoffFür die EWE gilt das \" Ostfriesische Landrecht\"
Das werden die Ostfriesen aber nich auf sich sitzen lassen!
Es gilt natürlich das Oldenburger Landrecht (Sachsenspiegel)!
Damit genug kluggesch..........;)

Offline WRVOL

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Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #27 am: 05. November 2010, 14:38:11 »
Am 05.11.2010 berichtet die NWZ über die erste, am LG Oldenburg eingereichte Klage über 6500,00 € Rückerstattung

Offline RR-E-ft

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Offline WRVOL

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Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
« Antwort #29 am: 18. November 2010, 11:35:40 »
Das Amtsgericht hat entschieden
EWE muß zahlen

 

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