Hallo,
dass ist ja keine neue Aussage für mich, die gleiche Ansicht hatte ich ja schon vor Wochen kurz nach dem Urteil vertreten, leider ohne scheinbar notwendigen Prof.-Titel...
Ein Schlichter macht doch nur Sinn, wenn es Unklarheiten gibt. Die BGH-Entscheidung hat eben alle diese Unklarheiten beseitigt und meines Erachtens will die EWE jetzt nur noch so billig wie möglich das unangenehme Problem durch einen unsinnigen Schlichter verschleiern lassen, mehr nicht.
Bei den Leuten, die bereits ihre Abschläge entsprechend reduziert haben, besteht also keinerlei Handlungsbedarf....
Die Anderen sollten klagen, solche Aussichten, die Klage zu gewinnen und hohe Kosten für die EWE zu verursachen, kommen nie wieder!
Gruß