Nach dem Einwand der Unbilligkeit gegen Strompreise verweisen viele EVU auf einen Aufsatz von Kollegen Stappert in der NJW 2003, 3177.
http://www.lexisnexis.de/aktuelles/?showaktuelles=38313Aus dem Beitrag geht hervor, dass der Kollege der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer angehören soll, die nach Eigendarstellung im JUVE- Handbuch der Wirtschaftskanzleien regelmäßig Energieversorger, insbesondere des E.ON- Konzerns vertritt.
http://www.freshfields.com/lawyers/pf_lawyers.asp?PersonnelID=31884&LanguageID=1http://www.juve.de/cgi-bin/juve/dhb_eintrag.pl?ID=285Ähnlich wie
Kunth/ Tüngler (ebenfalls Freshfields Bruckhaus Deringer) in NJW 2005, 1313 zur Billigkeitskontrolle von Erdgaspreisen kommt auch
Stappert zu dem Ergebnis, dass sich der einzelne Kunde nicht mit § 315 BGB wehren könne, weder in Bezug auf die Strompreise selbst, noch in Bezug auf die monopolistischen Netznutzungsentgelte.
Wer diese Aufsätze als Verbraucher liest, hätte allen Grund, deprimiert zu sein angesichts seiner angeblichen Ohnmacht gegenüber den marktmächtigen Unternehmen.
Jedoch ist dies ja nicht die einzige Meinung, über die man sich auch nicht verwundern muss, wenn man nur die Hintergründe kennt.
Wenn ein Versorger also auf diesen Beitrag verweist, sollte man ihn auf diesen Hintergrund hinweisen.
Der Beitrag von
Stappert wird jedoch noch einmal interessant, wenn man ihn heute noch einmal als Erdgaskunde liest und dabei bedenkt, dass man tatsächlich keine Möglichkeit hat, auszuweichen, weil der eigene Versorger weiterhin eine Monopolstellung inne hat.
Dann passt er aber wohl schwerlich mit dem jüngsten Aufsatz von
Kunth/ Tüngler zusammen:
http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=/docdetail.jsp?docid=2-100455An letzterem Beitrag waren dann auch schon in Fachkreisen Zweifel aufgekommen:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=80C1BAFE91B141A0BF477DBB10125775&docid=152171&docClass=NEWS&from=njw.55Es fällt eben schwer, von vornherein immer alles im Blick zu behalten.
Die aktuelle Entwicklung bei den Erdgaspreisen konnte ja vielleicht niemand absehen.
Vgl. auch hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1510Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt