Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka  (Gelesen 18090 mal)

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Offline breneu

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« am: 17. September 2010, 17:15:27 »
Ich (und mehrere anderer Abnehmer einer Wohnsiedlung) bekommen unser Flüssiggas von Tyczka geliefert, der Tank von Tyczka steht allerdings nicht auf meinem Grundstück, sondern auf dem Grundstück eines anderen Abnehmers.

Da mir die Preiserhöhungen von Tyczka für 2010 (zum 01.04.2010 auf 8,03 Cent/kWh und zum 01.10.2010 auf 8,43 Cent/kWh) zu hoch erschienen, habe ich Widerspruch gegen diese Preiserhöhungen erhoben. Ich habe mich darauf berufen, dass ich als Sonderkunde gelte und daher eine wirksame Preisänderungsklausel im Vertrag enthalten sein muss.
Bei mir steht nur:

(5) Tyczka ist berechtigt, den Kaufpreis nach billigem Ermessen durch Erklärung gegenüber dem Kunden anzupassen (§ 315 BGB). Unbeschadet davon werden beide Seiten bestrebt sein, Einvernehmen über die Höhe des Flüssiggaspreises zu erzielen.

Diese Klausesl halte ich für unwirksam.

Als Antwort auf meinen Widerspruch bekam ich nun die Antwort:

Mit Ihrem Widerspruch zur Preisanpassung sind Sie mir einer Fortführung des Vertrages zu den neuen Bedingungen nicht einverstanden. Wir können unsererseits aus den bereits mitgeteilten Gründen (Entwicklung des Einkaufspreises) die Versorgung zu den bisherigen Konditionen nicht realisieren. Um die weitere Versorgung sicherstellen zu können, bitten wir Sie Ihren Widerspruch zu überdenken. Ein Rücknahmeformular liegt dem Schreiben bei (Termin für Rückantwort 30.09.2010).

Das liest sich für mich so, als wird mein Widerspruch als (Sonder)Kündigung ausgelegt. Ich möchte den Vertrag aber gar nicht kündigen!

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Bei einer Rücknahme akzeptiere ich ja die Preiserhöhungen (was ich eigentlich nicht möchte). Wenn ich den Widerspruch nicht zurücknehme droht eventuell die Kündigung!

Offline rbm

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #1 am: 18. September 2010, 16:48:19 »
Tach,

den gleichen Schrieb habe ich auch von denen bekommen! Habe wie Du,  Einspruch bei Denen für die letzte Preiserhöhung eingelegt und dann genau die gleich Antwort! Wir haben auch eine Flüssiggas Gemeinschaftsanlage von Tyczka bei uns Im Baugebiet!

Ich lese das so: Wenn Du/ich den Einspruch nicht zurück nimmst, dann kündigen die Dir, bzw. mir!!!

Für mich ist das eine Drohung von denen! Entweder Widerspruch zurück nehmen, sonst bekommst Du/ich kein Gas mehr von denen!

Ist das Rechtens? Bei den letzten Einsprüchen kam immer nur ein bla bla bla! Aber dieses mal ne Nummer schärfer!

Wie verhält man sich jetzt? Vielleicht kann sich ja noch mal jemand äußern!

Ich habe Zeit bis zum 30.09.2010, habe den Schrieb aber auch erst heute (18.09.2010) bekommen!

Gruß rbm

Offline Watzl

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #2 am: 19. September 2010, 23:47:46 »
Der genannte Anbieter ist bekannt für seine Härte. Ob das nun eine blose Drohung ist oder der versteckte Hinweis auf den Rausschmiss ist nicht so leicht zusagen. Rechnen sie aber mit dem Schlimmsten.

Da es sich hier um eine Gemeinschaftsanlage handelt wäre natürlich zu überprüfen, wer den eigenetlich der Vertragsnehmer ist - jeder einzelne, die Gemeinschaft, sind es Mieter oder Eigentümer usw.

Alles in allem aber würde ich hier dringend dazu raten, sich einen Anwalt hinzuzuziehen. Rechnen sie damit, dass die andere Seite einen oder gar mehrer Anwälte beschäftigt, um ihr Vorgehen so wasserdicht, wie möglich abzusichern.

Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, gemeinschaftlich zu kündigen und sich als Gemeinschaft nach einem eigenen Tank umzusehen, der dann von einem freien Händler befüllt wird.

Das Problem mit ihrem aktuellen Versorger haben sie evtl. nicht nur dieses eine Mal, sondern in Zukunft jedes Jahr.


Guten Erfolg trotz allem

Berichten sie bitte weiter über den Fortgang der Dinge.

H. Watzl

Offline breneu

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #3 am: 20. September 2010, 16:52:18 »
Zitat
Rechnen sie aber mit dem Schlimmsten.
Das ist ja nicht gerade ermutigend.

Zitat
Da es sich hier um eine Gemeinschaftsanlage handelt wäre natürlich zu überprüfen, wer den eigenetlich der Vertragsnehmer ist - jeder einzelne, die Gemeinschaft, sind es Mieter oder Eigentümer usw.
Jeder Abnehmer (Eigentümer) hat einen eigenen Vertrag unterschrieben.

Zitat
Alles in allem aber würde ich hier dringend dazu raten, sich einen Anwalt hinzuzuziehen. Rechnen sie damit, dass die andere Seite einen oder gar mehrer Anwälte beschäftigt, um ihr Vorgehen so wasserdicht, wie möglich abzusichern.
Ich versuche erst einmal ein klärendes Gespräch (Telefonat) mit Tyzcka zu führen. Vielleicht bin ich dann schlauer, was hinter der Aufforderung zur Rücknahme steckt.

Zitat
Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, gemeinschaftlich zu kündigen und sich als Gemeinschaft nach einem eigenen Tank umzusehen, der dann von einem freien Händler befüllt wird.
Leider nicht, da nicht alle Eigentümer dort mitziehen.

Zitat
Berichten sie bitte weiter über den Fortgang der Dinge.
Sobald ich weitere Informationen habe melde ich mich wieder.

Offline rbm

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #4 am: 20. September 2010, 19:14:01 »
Hallo,

bei unserer Anlage ist es auch so, jeder Abnehmer hat seinen eigenen Vertrag mit Tyczka!
Kann Tyczka eigentlich einfach so in das Haus rein und den Zähler abklemmen ?

Weil Absperrhähne außerhalb vom Grundstück, wurden bei uns nicht gesetzt! Von daher können Sie einen nicht ohne weiteres von der Pipeline abklemmen!

@breneu

Kannst Du mich eventuell per PN mal benachrichtigen, was bei dem Telefonat raus gekommen ist ? Ich werde dort auch auf jedenfall anrufen müssen!

Gruß rbm

Offline ha-j.kr

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #5 am: 28. September 2010, 16:18:34 »
Hallo,

ich habe das gleiche Schreiben von Tyczka bekommen. Habe heute einen Anwalt befragt. Das Schreiben ist als Sperrandrohung anzusehen. Wenn der Widerspruch nicht zurückgenommen wird, kann Tyczka den Vertrag kündigen und den Gaszufuhr abdrehen. Hat jemand noch eine Idee was zu tun ist?

Offline rbm

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #6 am: 28. September 2010, 20:37:10 »
Ich habe heute den Widerspruch erstmal wieder zurück gezogen!

Gruß rbm

Offline breneu

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #7 am: 09. Oktober 2010, 18:03:47 »
Um weiterem Ärger (z. B. Kündigung des Vertrags durch Tyczka) aus dem Weg zu gehen, habe auch ich den Widerspruch gegen die Preiserhöhung zurückgenommen.

Offline Watzl

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #8 am: 28. November 2010, 14:58:45 »
wie ist der Stand der Dinge.

Vielleicht können sie Neues berichten von dem alle hier im Forum profitieren können.

H. Watzl

Offline rbm

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #9 am: 28. November 2010, 17:32:45 »
Ich habe am 19.10.10 Post von Tygaz mit folgendem Inhalt bekommen:

Original Text:

Rücknahme des Widerspruches

Sehr geehrter Herr *******,

herzlichen Dank für das weiterhin entgegengebrachte Vertrauen in unser Unternehmen.
Wir bestätigen Ihnen das der Gasversorgungsvertrag zu den in unseren Anschreiben vom 12.08.2010 mitgeteilten Konditionen und ohne Einschränkungen weiter fortbesteht.

Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen oder Fragen haben. Ihr Anruf ist immer herzlich willkommen!

Mfg

Tycka Totalgaz GmbH

Dazu gab  es noch ein kleines Multifunktionstool mit Schere, Messer.... in Edelstahl!

Soweit der Stand der Dinge bei mir! Ganz Toll, aber was hat man für eine Chance, außer man stellt sich nen eigenen Tank in den Garten!  

Gruß rbm

Offline bjo

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #10 am: 28. November 2010, 19:07:23 »
Hallo,
ich halt das für den falschen Weg!
- der Anbieter kann und darf nicht alle sperren, schließlich haben wir keine Sippenhaft in D
- Hausverbot erteilen und gut ist!
- ALLES nur schriftlich reglen mit denen und in Kopie direkt an die Netzagentur schicken!

Offline Watzl

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #11 am: 28. November 2010, 22:14:28 »
Die ganz Sache ist sicherlich nicht ganz ohne.

Was ziemlich sicher sein dürfte ist die Tatsache, dass man zu Beginn des Winters keinem so einfach die Heizenergie abdrehen darf.

Das wird T... auch nicht tun, weil sie die Schlagzeilen von erfrorenen Rentnern in der BILD scheuen werden.

Für den Kunden ist das aber auch eine ganz heikle Situation. Vor allem für anständige Menschen ist es einfach unverständlich in einer solchen Lage, aus der es keinen einfachen Ausweg gibt, sich zu befinden.

Gut wäre es aber auch, wenn diese Fälle einmal richterlich überprüft würden und damit dann etwas mehr Rechtsklar- und Sicherheit herschen würde. Dazu kann man sicherlich leicht ermuntern. Für den Betroffenen ist das aber natürlich nicht so ganz leicht und einfach durchzuziehen. Allen das finanzielle Risiko mag so manchen davon abhalten, sich wirlich in den Ring zu stellen mit seinem Vertragshändler.

Die Sache mit dem eigenen Tank hat schon was.
Der Weg dahin ist aber für den vertragsgebundenen und -geschädigten Kunden nicht so einfach.

H. Watzl

Offline ha-j.kr

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #12 am: 26. Dezember 2010, 16:48:45 »
Hallo zusammen,

ich hätte noch Kopien von Schreiben die ich an Tuyzka gesendet oder von Tuyzka bekommen habe. Wer ist der richtige Ansprechpartner dafür? Wer interessiert sich dafür? Die Netzargentur, das Kartellamt? Wie sind die Adressen oder e-Mail Adressen?

Eine Bemerkung zu der Sache.
Meine Erfahrung ist, wer sich auf einen Einspruch oder eine Klage einlässt, wird durch T... so unter Druck gesetzt, dass es mit einer Katastrophe enden kann.
T... interessiert es nicht was in der Zeitung steht.
T..... hat die Macht den Preis zu diktieren und tut es. T..... macht soviel Gewinn nach Steuer, dass T...... sich nicht mehr an die geltende Rechtsprechung halten muss.
Das ist die Botschaft von T....

Trotzdem,

fröhliche Weihnachten

Offline Watzl

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #13 am: 27. Dezember 2010, 12:11:02 »
Das Problem ist der Vertrag.

Ein weiteres Problem ist ihre Unterschrift unter diesen Vertrag.

Wir leben in einem Land, wo man bzgl. Verträgen große Freiheit genießt - jeder kann mit jedem alles mögliche vereinbaren.

In diesem Becken schwimmen aber auch viele Haie und viele arglose Kunden.

Probelm No. 3 ist eine wegschauende Politik. Auch die sogenannten Verbraucherschützer halten sich vornehm zurück.

Allein der Bund für Energieverbraucher macht hier eine rühmliche Ausnahme

Was ist zu tun?

Eine ganz schwierige Sache, da Gemeinschaftsanlage.
Gut wäre es, wenn man ALLE, die an diesem Tank hängen zusammenbringen könnte.
Vostellbar ist, dass vielen die ganze Problematik (absolute Abhängigkeit) nicht bewußt ist und diese an eine gemeinsamen Sache gegen T.. nicht interessiert sind.

Wie sieht es mit den anderen Teilnehmern aus?

H. Watzl

Offline Cremer

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Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
« Antwort #14 am: 27. Dezember 2010, 12:31:06 »
Widerspruch wäre richtig und man sollte es drauf ankommen lassen

Wenn T.... kündigt, dann sucht man einen neuen Anbieter.

Tip: eigenen Tank kaufen, dann kann man Gas einkaufen wo man will.

Niederländische Gaslieferanten liefern per LKW teilweise bis zum halben Preis frei Haus (je nach Lage in Deutschland).
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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