Ich (und mehrere anderer Abnehmer einer Wohnsiedlung) bekommen unser Flüssiggas von Tyczka geliefert, der Tank von Tyczka steht allerdings nicht auf meinem Grundstück, sondern auf dem Grundstück eines anderen Abnehmers.
Da mir die Preiserhöhungen von Tyczka für 2010 (zum 01.04.2010 auf 8,03 Cent/kWh und zum 01.10.2010 auf 8,43 Cent/kWh) zu hoch erschienen, habe ich Widerspruch gegen diese Preiserhöhungen erhoben. Ich habe mich darauf berufen, dass ich als Sonderkunde gelte und daher eine wirksame Preisänderungsklausel im Vertrag enthalten sein muss.
Bei mir steht nur:
(5) Tyczka ist berechtigt, den Kaufpreis nach billigem Ermessen durch Erklärung gegenüber dem Kunden anzupassen (§ 315 BGB). Unbeschadet davon werden beide Seiten bestrebt sein, Einvernehmen über die Höhe des Flüssiggaspreises zu erzielen.
Diese Klausesl halte ich für unwirksam.
Als Antwort auf meinen Widerspruch bekam ich nun die Antwort:
Mit Ihrem Widerspruch zur Preisanpassung sind Sie mir einer Fortführung des Vertrages zu den neuen Bedingungen nicht einverstanden. Wir können unsererseits aus den bereits mitgeteilten Gründen (Entwicklung des Einkaufspreises) die Versorgung zu den bisherigen Konditionen nicht realisieren. Um die weitere Versorgung sicherstellen zu können, bitten wir Sie Ihren Widerspruch zu überdenken. Ein Rücknahmeformular liegt dem Schreiben bei (Termin für Rückantwort 30.09.2010).
Das liest sich für mich so, als wird mein Widerspruch als (Sonder)Kündigung ausgelegt. Ich möchte den Vertrag aber gar nicht kündigen!
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Bei einer Rücknahme akzeptiere ich ja die Preiserhöhungen (was ich eigentlich nicht möchte). Wenn ich den Widerspruch nicht zurücknehme droht eventuell die Kündigung!