Es gibt wohl leider immer noch Gasversorger, die mit ihren Vorlieferanten eine HEL- Peisbindung vereinbart haben, die jedoch - nach wie vor - nicht zur Anpassung an den
Marktpreis für Erdgas taugt (BGH VIII ZR 178/08, VIII ZR 304/08, VIII ZR 138/07 Rn. 43).
Der Marktpreis für Erdgas - gebildet unter anderem an den Spotmärkten über Angebot und Nachfrage - hat mit der Preisentwicklung von leichtem Heizöl (HEL) wenig zu tun.
Gasversorger, die solche beliebigen Preisänderungsklauseln in Vorlieferantenverträgen akzeptieren, sollen daraus resultierende Bezgskostensteigerungen laut BGH gerade nicht aufgrund eines einseitigen Leistungsbestimmungsrecht über Preiserhöhungen weiterwälzen können (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 43).
Wer als Gasversorger einen stärkeren Bezugskostenanstieg akzeptiert, als er zur Anpassung an die Marktverhältnisse auf dem Erdgasmarkt erforderlich ist, soll die Mehrkosten insoweit folglich selbst zu tragen haben und kann/ darf sie gerade nicht zur Begründung einseitig bestimmter Preiserhöhungen heranziehen.
Etwa an der
European Energy Exchange (EEX) Leipzig wird Erdgas derzeit für unter 19 EUR/ MWh bzw. 1,9 Cent/ kWh gehandelt.
Dieser Preis für Erdgas hat mit dem
Preis für leichtes Heizöl nichts zu tun.
Gaspreise TerminmarktGaspreise SpotmarktMöglicherweise ein Beleg:
Stadtwerke mit neuem Bezugsvertrag, Ersparnis 9 Mio EUR, Preissenkung zum 1.10.10 um 11 ProzentE.ON senkt Gaspreis zum 01.10.10 - Noch mehr sparen durch Lieferantenwechsel