Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben

Zahlungsaufforderung

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RuRo:
Infolge der Umstellung von der AVBGasV auf die GasGVV änderte EGS zum 01.05.2007 das Tarifsystem.

Die bisherigen Tarife Classic und Comfort 1 bis 3 werden eindeutig als Allgemeine Grundversorgungstarife deklariert. VarioFix gibt es seitdem nicht mehr. Die Sonderkundenverträge finden in verschiedensten schwaben-preisen mit oder ohne fix und bonus, mit oder ohne bio, usw. eine neue Heimat. Die Vermutung liegt nahe, dass Classic und Comfort 1 bis 3 nunmehr Tarife für Haushaltskunden in der Grundversorgung abbilden (so schon LG Augsburg und OLG München für den Zeitraum bis 31.12.06).

Wer aus einem dieser Tarife für die Zeit bis 2006 als (Norm-)Sonderkunde gerichtlich festgestellt wurde, hat damit wohl heute eine Fragestellung offen. Wie konnte der bisherige Sondervertrag ohne eine fristgerechte Kündigung auf einen Grundversorgungstarif umgestellt werden?

Für alle, die schon immer Tarifkunden waren, geht es wie folgt weiter:
Der Nachweis der öffentlichen Bekanntgabe, als Wirksamkeitsvoraussetzung für beabsichtigte Preisanpassungen, wird auch für den Zeitraum 2007 bis 2009 erbracht werden müssen. Diesmal gilt es mind. eine Sechs-Wochenfrist nachzuweisen. Darauf darf man gespannt sein. Evtl. wird wieder ein Richter ganz nah am Gesetzestext sezieren und festhalten, dass 5 Wochen und 6 Tage eben keine 6 Wochen sind.

Sollte es zu einer Billigkeitsprüfung kommen, sei @RR-E-ft zitiert:

Bei der gerichtlichen Billigkeitskontrolle abzustellen ist auf die zwischenzeitliche Entwicklung sämtlicher preisbildender Kostenfaktoren seit der vorhergehenden Tariffestsetzung.

Damit ist wohl eine vorhergehende wirksame Tariffestsetzung gemeint. Das geht dann aber weit zurück.  :rolleyes:

Opferlamm:
Hab EGS den Vorschlag, evtl.  30:70 zu verteilen, gemacht. Unter Hinweis auf div. Ergebnisse von Gerichtsverhandlungen, insbes. des OLG München.
Antwort war, dass das ein anderer Zeitraum war (vorhergehend, wobei es so ganz nicht stimmt, es überschneidet sich) und deshalb bzgl. Zeitraum und auch meinem Vertragsstatus was anderes gilt. Auf meine Nachfrage, als welcher Kunde ich denn gelte/eingordnet bin - Schweigen...
60:40 kommt auf jeden Fall nicht in Frage, da kämpf ich lieber weiter...

mip:
Hallo Opferlamm,

ja - da haben wir die gleiche schöne Standardantwort erhalten.

Im Angebot 60:40 waren übrigens keinerlei Details angegeben (welche Jahre, welche Beträge, ...). Die berühmte Katze im Sack kaufen und dann noch zu einem teuren Preis ist mir dann doch zuviel Abenteuer.

Lassen wir uns überraschen, wie\'s weiter geht. Schließlich gehen wir auf die Zeit der Geschenke und Überraschungen zu ...

RuRo:
Wer immer noch bei EGS als Verbraucher verblieben ist, sei darauf hingewiesen, dass heute, 18.11.2010, die ab 01.01.2011 gültigen Preise in der Augsburger Allgemeinen öffentlich bekanntgegeben wurden.

Auch auf der Internetseite des Versorgers stehen die Preisblätter zum Download bereit, siehe hier: EGS-Preise ab 01.01.2011

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