Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zahlungsaufforderung  (Gelesen 8684 mal)

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Offline amberg

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Zahlungsaufforderung
« am: 16. September 2010, 18:19:12 »
Hallo liebe Mitstreiter,

von unserem ehemaligen Erdgasanbieter gibt es nur die eine Neuigkeit,
dass, nachdem wir den Streit der Jahre 2004- 2006 mit fünfzig anderen
Beklagten gewonnen haben, heute eine Nachforderung für die Jahre
2007-2009 gekommen ist!Wir werden der Sache wie immer mit der gewohnten Ruhe
entgegnen und mit unserem RA eine entsprechende Antwort finden!

MfG.

Ludwig Amberg

Offline Opferlamm

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Zahlungsaufforderung
« Antwort #1 am: 20. September 2010, 13:17:03 »
Tja, bei mir gibts die gleichen News. War zwar nie betroffen was 2004-2006 betrifft, aber nach Monaten des Stillschweigens bekam ich auch am 16.09.2010 die x-te Zahlungsaufforderung, diesmal wieder schön ausführlich und von wegen \"Gleichbehandlung mit anderen Kunden\" und dass die Forderungen in der Vergangenheit \"von verschiedenen Gerichten bestätigt wurden\". Na ja, ich warte weiterhin ab und bei Bedarf werd ich dann halt auch prozessieren müssen...

Offline amberg

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Zahlungsaufforderung
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2010, 15:44:16 »
Hallo liebe Freunde,

heute kam nun das erste Vergleichsangebot von EGS, das wir selbstverständlich nicht annehmen werden! Es sind Fehler in der
Bekanntmachung erfolgt, die von uns bezahlten Gaspreise waren ausreichend, eine einseitige Preiserhöhung war nicht legitim,
es ist eher an eine Rückforderung zu denken als den Vergelich
60:40 anzunehmen! Rechtskräftige Urteile werden von EGS sowieso vermieden!- Dann könnte der Schaden für EGS noch größer werden-
Entschuldigung nicht der Schaden sondern die promillemäßige Gewinnminimierung! Aus meiner Sicht alles \"leeres Geklapper\"
Klageandrohung, Rücknahme, Vergleichsangebot u.s.w.
Unsere Argumente Stichhaltig, unsere Front unaufweichlich, unser Wille-
nicht zu brechen!

Gruss

L.Amberg

Offline Opferlamm

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Zahlungsaufforderung
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2010, 10:38:00 »
Yep, hab es heute auch bekommen. 60% zahlen, 40% werden \"erlassen\", ohne Zinsforderung oder weitere Kosten - ha ha. Hätte zwar auch endlich gerne Ruhe und überleg mir noch, ob ich das annehme, aber ich denke wohl nicht. Zumal auf \"gerichtliche Vergleiche\" hingewiesen wird, und \"diese Quote audrücklich von den Richtern z.B. des Amtsgerichts Kaufbeuren vorgeschlagen worden sind\". Vergessen sie wohl mal wieder, was sich aus der Verhandlung des OLG München -Zivilsenate Augsburg- ergeben hat. Angeblich wurde diese Einigung auch schon mit \"mehreren\" Kunden erzielt. Aber schon erstaunlich, vor Wochen noch eine endgültige letzte Zahlungsaufforderung mit der allerletzten Drohung einer Klage (zum gefühlten 284ten Mal) und jetzt sowas. Na ja, sie probieren`s halt - und so mancher Unbedarfter ist bestimmt schon eingeknickt, auch schon vor dem Vergleichsangebot.

Offline mip

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Zahlungsaufforderung
« Antwort #4 am: 29. Oktober 2010, 20:43:16 »
Ja - auch ich bin dabei.
Vielleicht frage ich mal nach,was die von 30:70 (70 EGS) halten...
Vielleicht lass ich es auch. Aber 60:40 ist etwas witzlos.

Grüße
mip

Offline RuRo

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Zahlungsaufforderung
« Antwort #5 am: 02. November 2010, 20:56:12 »
Infolge der Umstellung von der AVBGasV auf die GasGVV änderte EGS zum 01.05.2007 das Tarifsystem.

Die bisherigen Tarife Classic und Comfort 1 bis 3 werden eindeutig als Allgemeine Grundversorgungstarife deklariert. VarioFix gibt es seitdem nicht mehr. Die Sonderkundenverträge finden in verschiedensten schwaben-preisen mit oder ohne fix und bonus, mit oder ohne bio, usw. eine neue Heimat. Die Vermutung liegt nahe, dass Classic und Comfort 1 bis 3 nunmehr Tarife für Haushaltskunden in der Grundversorgung abbilden (so schon LG Augsburg und OLG München für den Zeitraum bis 31.12.06).

Wer aus einem dieser Tarife für die Zeit bis 2006 als (Norm-)Sonderkunde gerichtlich festgestellt wurde, hat damit wohl heute eine Fragestellung offen. Wie konnte der bisherige Sondervertrag ohne eine fristgerechte Kündigung auf einen Grundversorgungstarif umgestellt werden?

Für alle, die schon immer Tarifkunden waren, geht es wie folgt weiter:
Der Nachweis der öffentlichen Bekanntgabe, als Wirksamkeitsvoraussetzung für beabsichtigte Preisanpassungen, wird auch für den Zeitraum 2007 bis 2009 erbracht werden müssen. Diesmal gilt es mind. eine Sechs-Wochenfrist nachzuweisen. Darauf darf man gespannt sein. Evtl. wird wieder ein Richter ganz nah am Gesetzestext sezieren und festhalten, dass 5 Wochen und 6 Tage eben keine 6 Wochen sind.

Sollte es zu einer Billigkeitsprüfung kommen, sei @RR-E-ft zitiert:

Bei der gerichtlichen Billigkeitskontrolle abzustellen ist auf die zwischenzeitliche Entwicklung sämtlicher preisbildender Kostenfaktoren seit der vorhergehenden Tariffestsetzung.

Damit ist wohl eine vorhergehende wirksame Tariffestsetzung gemeint. Das geht dann aber weit zurück.  :rolleyes:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Opferlamm

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Zahlungsaufforderung
« Antwort #6 am: 10. November 2010, 07:23:37 »
Hab EGS den Vorschlag, evtl.  30:70 zu verteilen, gemacht. Unter Hinweis auf div. Ergebnisse von Gerichtsverhandlungen, insbes. des OLG München.
Antwort war, dass das ein anderer Zeitraum war (vorhergehend, wobei es so ganz nicht stimmt, es überschneidet sich) und deshalb bzgl. Zeitraum und auch meinem Vertragsstatus was anderes gilt. Auf meine Nachfrage, als welcher Kunde ich denn gelte/eingordnet bin - Schweigen...
60:40 kommt auf jeden Fall nicht in Frage, da kämpf ich lieber weiter...

Offline mip

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Zahlungsaufforderung
« Antwort #7 am: 10. November 2010, 18:23:32 »
Hallo Opferlamm,

ja - da haben wir die gleiche schöne Standardantwort erhalten.

Im Angebot 60:40 waren übrigens keinerlei Details angegeben (welche Jahre, welche Beträge, ...). Die berühmte Katze im Sack kaufen und dann noch zu einem teuren Preis ist mir dann doch zuviel Abenteuer.

Lassen wir uns überraschen, wie\'s weiter geht. Schließlich gehen wir auf die Zeit der Geschenke und Überraschungen zu ...

Offline RuRo

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Zahlungsaufforderung
« Antwort #8 am: 18. November 2010, 20:16:47 »
Wer immer noch bei EGS als Verbraucher verblieben ist, sei darauf hingewiesen, dass heute, 18.11.2010, die ab 01.01.2011 gültigen Preise in der Augsburger Allgemeinen öffentlich bekanntgegeben wurden.

Auch auf der Internetseite des Versorgers stehen die Preisblätter zum Download bereit, siehe hier: EGS-Preise ab 01.01.2011
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