Energiepreis-Protest > EnBW

Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab

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ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von schrabsjockel
Mit diesen Entscheidungen sehen wir uns in der REchtsauffassung zur Billigkeit unserer ERdgaspreise in der GV nachhaltig bestätigt.
--- Ende Zitat ---
Diese abgeschwächte Variante hatte ich auch erhalten und überlegt, sie an die VZ zu melden.

Meines Erachtens ist die Formulierung aber nun vorsichtig genug.
Der Autor behauptet nicht mehr eine Tatsache (\"Billigkeit ist bewiesen\") sondern eine persönliche Einschätzung (\"sehe mich bestätigt\").

Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Gruss,
ESG-Rebell.

schrabsjockel:

--- Zitat ---Original von ESG-Rebell

Meines Erachtens ist die Formulierung aber nun vorsichtig genug.
Der Autor behauptet nicht mehr eine Tatsache (\"Billigkeit ist bewiesen\") sondern eine persönliche Einschätzung (\"sehe mich bestätigt\").


--- Ende Zitat ---

Korrekt und wie gesagt - dieses Schreiben ist schwächer formuliert.


Allerdings habe ich diesem Forum auch entnehmen können, dass es bei den zitierten Urteilen gerade nicht um die Billigkeit der Preise ging (sondern eben nur um die Preissteigerung / Kostenweitergabe ja-nein), ein endgültiges Urteil hierzu noch aussteht und es sich außerdem um Einzelfallentscheidungen handelt.

Im Schreiben aber wird so getan, als ginge es bei diesen Urteilen um die Billigkeit und als sei darüber abschließend und allgemein gültig entschieden. Insofern halte ich das nach wie vor für eine Irreführung der Verbraucher.

Bin mir aber wie gesagt nicht so sicher, soll die VZ selbst darüber befinden.

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