Energiepreis-Protest > EnBW
Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab
PLUS:
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
15.09.2010
Gaspreisprotest:
EnBW wegen UWG-Verstoßes abgemahnt
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die EnBW wegen Irreführung der Verbraucher abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Die EnBW hatte im Juli diesen Jahres Verbrauchern gegenüber behauptet, das Landgericht Stuttgart habe die Billigkeit ihrer Gaspreise bestätigt. Mit dieser Behauptung täuscht die EnBW nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Verbraucher und verstößt somit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
\"Das Landgericht Stuttgart hat gegenüber den angeschriebenen Verbraucher nichts bestätigt, schon gar nicht die Angemessenheit der EnBW-Gaspreise,\" stellt Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klar. Die Prüfung der Angemessenheit war gar nicht Aufgabe des Landgerichts. \"Die Droh-Schreiben der EnBW zeigen, dass der Energiekonzern mit unzulässigen Mitteln seine intransparente Preispolitik durchzudrücken versucht,\" so Eckhard Benner. Eine Unterlassungserklärung der EnBW steht noch aus.
Der Gaspreisprotest resultiert aus der Marktsituation in 2004/06, in der weder von einem Wechsel des Gasversorgers noch von Wettbewerb überhaupt die Rede sein konnte.
DieAdmin:
Der vollständigkeithalber: das Link zur Pressmitteilung:
http://www.vz-bawue.de/UNIQ128455994501325/link788411A.html
PLUS:
PM der VZ Baden-Württemberg:
Kein abschließendes Urteil zu EnBW-Gaspreisen!
Stuttgart, 22.09.2010 – Die EnBW wird zukünftig nicht mehr behaupten, dass das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 16.06.2010 die Angemessenheit ihrer Gaspreise bestätigt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte die EnBW wegen Irreführung der Verbraucher abgemahnt und zur Abgabe der Unterlassungserklärung aufgefordert. Dieser Aufforderung ist die EnBW jetzt gefolgt. Denn es existiert kein abschließendes Urteil zur Angemessenheit der EnBWGaspreise.
„Nachdem die EnBW die Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist jetzt klar, dass es sich bei den Schreiben nur um Einschüchterungsversuche gehandelt hat“, stellt Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fest. Bei dem von der EnBW zitierten Urteil handelte es sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht verallgemeinert werden kann. Das Gegenteil hatte die EnBW Verbrauchern gegenüber behauptet, die den EnBW-Gaspreiserhöhungen widersprochen hatten. Sie wollte damit die Gaspreisprotestler beeinflussen, widersprochene Rechnungsbeträge zu bezahlen.
“Kein Urteil zur Billigkeitsprüfung verpflichtet Verbraucher, die an diesem Gerichtsverfahren gar nicht beteiligt waren, zur Zahlung der widersprochenen Beträge. Die Argumentation des Gasversorgers in seinem Schreibenan die Kunden war unhaltbar“, so Eckhard Benner.
Verbraucher, die Gaspreiserhöhungen widersprochen haben und von der EnBW oder anderen Gasversorgern Einschüchterungsschreiben erhalten, sollten die Verbraucherzentrale darüber informieren. Verstößt die EnBW gegen die von ihr abgegebene Unterlassungserklärung, muss sie eine Vertragsstrafe bezahlen. Auch bei anderen Gasversorgern wird die Verbraucherzentrale prüfen, ob sie Verbraucher gesetzeswidrig unter Druck setzen.
DieAdmin:
Scheint mit besonderen Schwierigkeiten verbunden zu sein, das Link zur Quelle mit zu posten.
http://www.vz-bawue.de/UNIQ128516620911520/link789481A.html
PLUS:
--- Zitat ---Original von Evitel2004
Scheint mit besonderen Schwierigkeiten verbunden zu sein, das Link zur Quelle mit zu posten.
http://www.vz-bawue.de/UNIQ128516620911520/link789481A.html
--- Ende Zitat ---
Sorry, ich habe die PM nicht von diesem Link! Wo die Notwendigkeit der Verlinkung besteht erschliesst sich mir nicht. Die Quelle ist klar benannt.
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