PM der VZ Baden-Württemberg:
Kein abschließendes Urteil zu EnBW-Gaspreisen!
Stuttgart, 22.09.2010 – Die EnBW wird zukünftig nicht mehr behaupten, dass das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 16.06.2010 die Angemessenheit ihrer Gaspreise bestätigt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte die EnBW wegen Irreführung der Verbraucher abgemahnt und zur Abgabe der Unterlassungserklärung aufgefordert. Dieser Aufforderung ist die EnBW jetzt gefolgt. Denn es existiert kein abschließendes Urteil zur Angemessenheit der EnBWGaspreise.
„Nachdem die EnBW die Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist jetzt klar, dass es sich bei den Schreiben nur um Einschüchterungsversuche gehandelt hat“, stellt Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fest. Bei dem von der EnBW zitierten Urteil handelte es sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht verallgemeinert werden kann. Das Gegenteil hatte die EnBW Verbrauchern gegenüber behauptet, die den EnBW-Gaspreiserhöhungen widersprochen hatten. Sie wollte damit die Gaspreisprotestler beeinflussen, widersprochene Rechnungsbeträge zu bezahlen.
“Kein Urteil zur Billigkeitsprüfung verpflichtet Verbraucher, die an diesem Gerichtsverfahren gar nicht beteiligt waren, zur Zahlung der widersprochenen Beträge. Die Argumentation des Gasversorgers in seinem Schreibenan die Kunden war unhaltbar“, so Eckhard Benner.
Verbraucher, die Gaspreiserhöhungen widersprochen haben und von der EnBW oder anderen Gasversorgern Einschüchterungsschreiben erhalten, sollten die Verbraucherzentrale darüber informieren. Verstößt die EnBW gegen die von ihr abgegebene Unterlassungserklärung, muss sie eine Vertragsstrafe bezahlen. Auch bei anderen Gasversorgern wird die Verbraucherzentrale prüfen, ob sie Verbraucher gesetzeswidrig unter Druck setzen.