Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
RR-E-ft:
Teil- Urteil des LG Berlin 20 O 450/04 vom 14.06.2005 liegt vor.
Es fand keine Billigkeitskontrolle der Gasag- Preise statt, weil das LG § 315 BGB durch § 30 AVBV als ausgeschlossen ansah, auf einen Rückerstattungsprozess verwiesen hat.
Hierbei hat das LG offensichtlich die neuere Rechtsprechung des KG Berlin, Urt. v. 15.02.2005, WuM 2005, 257 hierzu noch nicht gekannt.
Das LG setzt sich nicht nur in offenen Widerspruch zum BGH NJW 2003, 3131, sondern auch zum KG Berlin, aaO.
Es ist nicht ersichtlich, ob Berufung eingelegt wurde.
Einer solchen sollte Erfolg beschieden sein, vgl. BGH, Urt. v. 05.07.2005, NJW 2005, 2919.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
MikeV2002:
@Cremer
Sie schreiben, ich solle an alle Energieversorger den Musterbrief mit meinem Einspruch schicken.
Aber bei der GASAG gibt es jetzt einen konkreten Grund wegen der angekündigten Erhöhungen. Da macht das Sinn.
Von der BEWAG erhielten wir nur ein Schreiben, daß die jetzt Vattenfall heißen. Von Erhöhung stand da noch nichts. Soll ich trotzdem einen Widerspruch auf Preiserhöhung schicken - oder ist das nicht aus heiterem Himmel etwas lächerlich?
Mit den Preiserhöhungen in Hannover kenne ich mich gar nicht aus. Ich lese die Erhöhungen immer nur auf den Rechnungen. Habe ich diese Erhöhungen denn nicht durch meine Zahlung die ganzen Jahre hindurch stillschweigend gebilligt? Wie soll ich da einen plötzlichen Widerspruch - ohne daß konkret Preiserhöhungen angekündigt wurden - begründen?
RR-E-ft:
@MikeV2002
Warum machen Sie nicht ein gesonderten Thread zur Vattenfall (BEWAG) auf, damit wir hier nicht durcheinander kommen?
Haben Sie schon einmal die Vattenfall- Kundenpreise in Berlin mit denen im Hamburg mittels Tarifrechner verglichen:
www.verivox.de
Suchen Sie einmal die Beiträge zum Thema \"Strom\" heraus und machen Sie sich ein Bild davon, warum man sich überhaupt gegen die derzeitigen Strompreise zur Wehr setzen sollte und welche Möglichkeiten dazu bestehen.
Es ist leider nicht möglich, für jeden Beginner alles von Anfang an neu zu erklären.
Sie müssen sich schon selbst ein wenig Mühe machen und die zum Thema hier zur Verfügung stehenden Beiträge lesen. Immerhin diskutieren wir bereits seit über einem Jahr.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
MikeV2002:
@RR-E-ft
Mit der Antwort kann ich nicht viel anfangen!
Da ich GASAG -Kunde bin, habe ich diesen Thread durchgelesen und Fragen gestellt, die garantiert nicht nur ich als \"Beginner\" habe.
Einerseits werde ich auf dieser Seite dazu \"aufgestachelt\", Musterbriefe zu verschicken - und anscheinend liegt doch auch Ihnen und den Bürgerinitiativen hier, daß sich möglichst viele Menschen am Widerstand beteiligen.
Anderseits bekommt man außer Polemik gegen die Energieversorger und die Unwissenheit von Ottonormalverbrauchern wenig sachliche Antworten.
Ich möchte mich ja gerne am allgemeinen Widerstand beteiligen. Aber aus meinem Gerechtigkeitsempfinden her finde ich es schon seltsam, wenn ich plötzlich gegen zu hohe Strompreise rebellieren soll, wenn ich nicht einmal eine Ankündigung auf eine Erhöhung erhalten habe.
Aber anscheinend ist dies hier nur ein Forum für Eingeweihte, die sich die neuesten Urteile in Paragraphendeutsch mitteilen.
Cremer:
@MikeV2002
Haben Sie schon mal eine persönliche Ankündigung einer Erhöhung für Gas oder Strom erhalten?
Ich bin mir sicher, Nein.
Wir Kunden bekommen immer dann die kalte Dusche, bzw. bemerken immer nur die Erhöhungen, auf den Jahresrechnungen. Man ärgert sich dann nur mal kurz und das wars. Die Überweisung wird getätigt.
Hier geht es aber auch darum, möglichst viele Kunden in Deutschland zu sensibilisieren. Sie sind ja auch jetzt irgendwie durch die Presse, Fernsehen und Nachrichten \"wach geworden\".
Auch jetzt machen die großen Versorger auf die Preissteigerungen zu Jahrewechsel aufmerksam und stellen die Anträge dazu. Das erste was ich tat, war einen Brief am 3.10.05 an Herrn Minister Arthur Bauckhage, vom Wirtschaftministerium (Landeskartellbehörde) in Rheinland-Pfalz zu schicken und habe ihn auf gefordert, den anstehenden Erhöhungen nicht stattzugeben.
Genauso widerspricht es eben meinem Gerechtigkeitsempfinden, dass die Versorger keine persönliche Schreiben zur Verkündigung einer Preiserhöhung schicken, sondern man liest es irgendwo rein zufällig in der Tagespresse, wenn man eine hat.
Deswegen kann ich es nur wederholen: Legen Sie Widerspruch gegen Strompreiserhöhungen ab dem Oktober 2004 ein, bei Ihrer Liegenschaft in Hannover als auch in Berlin.
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