@bolli
Es stellt sich ja auch die Frage, warum der Verbraucher klüger sein sollte als der Versorger, der letztlich selbst seine AGB\'s erlassen hat. Warum sollen unwirksame Preisanpassungsklauseln zu Lasten der Verbraucher gehen, wenn eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu deren Unwirksamkeit erst sehr spät ergeht (und früher wusste es der Verbraucher halt auch nicht).
Die octogonale Antwort auf diese Frage lautet: \"Wer im Trüben fischen will, der muß halt früher aufstehen\". Oder anders ausgedrückt: Wer einem Bettler -1- Euro in den Hut werfe, der muss schon einen Widerspruch einlegen, vor dem Hintergrund, dass dieser Bürger anschließend in seinen Bentley einsteigen und später bei Steigenberger, Adlon, etc. dinieren könnte.
Das Thema des Achten ist ja nicht die \"Zahlung an sich\", sondern die \"Zahlung ohne Widerspruch\". Die Zahlung ist Erfüllungshandlung und befindet sich auf einer anderen Stufe, nämlich auf der der schuldrechtlichen Stufe nachgelagerten dinglichen Stufe. Darüber sind sich alle BGH-Senate ja auch einig, also auch der Achte.
Das vertrackte an der Situation im Energierecht ist halt die \"Sozialtypik\". Da kommen schon mal Verträge konkludent zustande. Und da sollen - nach octogonalem Rechtsempfinden - auch schon mal konkludente Einigungen über konkrete Einzelheiten zustande kommen. Bei Massengeschäften ist halt durch Sozialtypik alles anders. Wo käme man da hin, wenn man jeden Abnehmer erst einmal einen Vertrag unterschreiben lassen wollte, in dem er durch seine Unterschrift sich mit allen konkreten Einzelheiten einverstanden erklären würde. Man stelle sich den Personalaufwand vor. Und wie könnte ein millionenschweres Stadtwerk dieses dann noch mit ca. 10 Mitarbeitern bewältigen.
Die weitere octogonale Antwort lautet daher auch: \"Wer schweigt, der antwortet\".
Und wer antwortet, der einigt sich - schon ist der Sockelpreis geboren und die Welt der Energiewirtschaft in Ordnung, abseits der Prüfung unangemessener und intransparenter Klauseln und abseits der Prüfung von Billigkeit und Angemessenheit des Preises.