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Autor Thema: Neuer Vertrag mit der EWE Energie AG?  (Gelesen 2728 mal)

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Offline uwes

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Neuer Vertrag mit der EWE Energie AG?
« am: 27. August 2010, 13:05:52 »
Ein interessanter Beitrag eines Forumteilnehmers hier, der eine \"wettbewerbsrechtlich\" bedenkliche Verfahrensweise der EWE Energie AG offenbart.

Zum Hintergrund:
Ab dem 1.7.2010 will die neu gegründete EWE Energie AG die Energiebelieferung der EWE Haushaltskunden übernehmen. Sowohl in den alten EWE - Verträgen als auch in den Verträgen der EWE Energie AG hier (§ 20) ist eine Kündigung mit Monatsfrist zum Monatsende möglich.

Im Falle des o.g. Altkunden der EWE wird offenbar jetzt wegen der Vertragsumstellung (wenn sie denn überhaupt zu einem Wechsel des Vertragspartners geführt hat) auf die erstmalige Mindestlaufzeit von 6 Monaten hingewiesen und so wird es dem \"Altkunden\" der ja gerade nicht mit der EWE Energie AG kontrahieren will, unmöglich gemacht, einen Versorgerwechsel schon früher durchzuführen.

M.E. stehen diesem Ansinnen verrschiedene Gründe entgegen:

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1. Eine Vertragsübernahme durch dei EWE Energie AG dürfte wohl zumeist nicht erfolgt sein, weil das ausdrückliche Einverständnis des Kunden fehlt.

2. Selbst wenn der Kunde mit der Vertragsübernahme durch die EWE Energie AG einverstanden gewesen wäre, dann ja wohl nur mit der \"Übernahme\" nicht aber mit einem \"Neuabschluss\" mit Mindestlaufzeit von 6 Monaten.

3. Durch dieses Verhalten nutzt die EWE Energie AG erneut eine Marktmacht missbräuchlich aus und behindert den Wettbewerb. Ein Fall für das Kartellamt und einer für den Wettbewerb sowie für die Verbraucherschützer
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Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline angeljustus

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Neuer Vertrag mit der EWE Energie AG?
« Antwort #1 am: 27. August 2010, 17:46:29 »
Interessant daran ist, dass EWE in dem zurückgezogenem Anschreiben darauf hinweist, dass die neuen Vertragsbedingungen gültig werden, wenn man nicht widerspricht.

Da das Anschreiben aber zurückgezogen wurde, dürften m.E. die neuen Vertragsbedingunegn hinfällig sein!?

Offline uwes

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Neuer Vertrag mit der EWE Energie AG?
« Antwort #2 am: 27. August 2010, 18:38:08 »
Zitat
Original von angeljustus
Interessant daran ist, dass EWE in dem zurückgezogenem Anschreiben darauf hinweist, dass die neuen Vertragsbedingungen gültig werden, wenn man nicht widerspricht.

Das ist für die rechtliche Bewertung völlig unerheblich. Eine Fiktionswirkung hat Schweigen eines Verbrauchers nun einmal nicht. Schweigen führt nicht zu einem Vertragsschluss.

Zitat
Original von angeljustusDa das Anschreiben aber zurückgezogen wurde, dürften m.E. die neuen Vertragsbedingunegn hinfällig sein!?

Wann und wie wurde welches Schreiben denn von wem zurückgezogen?
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline angeljustus

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Neuer Vertrag mit der EWE Energie AG?
« Antwort #3 am: 27. August 2010, 18:53:44 »
Guckst du hier, um im Bilde zu sein:

EWE

 

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