Ein interessanter Beitrag eines Forumteilnehmers
hier, der eine \"wettbewerbsrechtlich\" bedenkliche Verfahrensweise der EWE Energie AG offenbart.
Zum Hintergrund:
Ab dem 1.7.2010 will die neu gegründete EWE Energie AG die Energiebelieferung der EWE Haushaltskunden übernehmen. Sowohl in den alten EWE - Verträgen als auch in den Verträgen der EWE Energie AG
hier (§ 20) ist eine Kündigung mit Monatsfrist zum Monatsende möglich.
Im Falle des o.g. Altkunden der EWE wird offenbar jetzt wegen der Vertragsumstellung (wenn sie denn überhaupt zu einem Wechsel des Vertragspartners geführt hat) auf die erstmalige Mindestlaufzeit von 6 Monaten hingewiesen und so wird es dem \"Altkunden\" der ja gerade nicht mit der EWE Energie AG kontrahieren will, unmöglich gemacht, einen Versorgerwechsel schon früher durchzuführen.
M.E. stehen diesem Ansinnen verrschiedene Gründe entgegen:
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1. Eine Vertragsübernahme durch dei EWE Energie AG dürfte wohl zumeist nicht erfolgt sein, weil das ausdrückliche Einverständnis des Kunden fehlt.
2. Selbst wenn der Kunde mit der Vertragsübernahme durch die EWE Energie AG einverstanden gewesen wäre, dann ja wohl nur mit der \"Übernahme\" nicht aber mit einem \"Neuabschluss\" mit Mindestlaufzeit von 6 Monaten.
3. Durch dieses Verhalten nutzt die EWE Energie AG erneut eine Marktmacht missbräuchlich aus und behindert den Wettbewerb. Ein Fall für das Kartellamt und einer für den Wettbewerb sowie für die Verbraucherschützer
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