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Autor Thema: Gasrebell siegt gegen Stadtwerke  (Gelesen 9350 mal)

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Offline Capo

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Gasrebell siegt gegen Stadtwerke
« am: 20. August 2010, 08:30:15 »
Moin

Gasrebell siegt gegen Stadtwerke!!

MÜNSTER Fünf Jahre hat er gekämpft, am Donnerstag durfte er endlich jubeln: Ein Gaspreis-Rebell aus Münster erhält fast 2.100 Euro von den Stadtwerken zurück. Das hat die Kartellkammer des Landgerichts Dortmund entschieden.

Bericht MZ-Online

Bis dann...
Capo

Offline PLUS

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Gasrebell siegt gegen Stadtwerke
« Antwort #1 am: 25. August 2010, 18:59:01 »
@Capo, der Jubel muß noch warten, Stadtwerke gehen in Berufung:

Zitat
.......Mit der Reise nach Ägypten wird der Gasrebell noch ein Weilchen warten müssen, denn die Stadtwerke denken gar nicht daran, ihm die geforderten 2.100 Euro zurückzubezahlen. \"Wir werden in die nächste Instanz gehen und erst bei einem endgültigen Urteil zahlen\", kündigte Stadtwerke-Pressesprecherin Petra Willing an. Die beiden Stadtwerke-Geschäftsführer wollten keine Stellung nehmen.

Die Wünsche des ehemaligen Stadtwerke-Kunden nannte die Stadtwerke-Pressesprecherin Petra Willing  \"abstrus\". Ihr Unternehmen habe fast 70 Konkurrenten auch auf dem münsterschen Markt, da könne das Gericht doch nicht verlangen, dass man die Preiskalkulation offenlege.  Der Kunde sei offenbar mit den Stadtwerken und der Preispolitik nicht einverstanden gewesen und habe dann auch gekündigt. Willing: \"Es ist das gute Recht jedes Kunden, unsere Preise überprüfen zu lassen.\" Wer aber partout nicht einverstanden sei, könne einen anderen Versorger wählen.

Die \"Kunden\" der Stadtwerke sollten der Empfehlung der Pressesprecherin unbedingt folgen. Unter den 70 Konkurrenten findet sich sicher besseres. Der Wechsel ist angesagt.

2004 gab es die Konkurrenten sicher noch nicht ... und was interessiert die 70 Mitwettbewerber alte Kalkulationsunterlagen der Stadtwerke. Diese dumme Schutzbehauptung ist aber auch landauf und landab überhaupt nicht auszurotten.

... und dann noch

Stadtwerke wollten sich Stillschweigen erkaufen

Zitat
Während des Prozesses um zu hohe Gaspreise haben die Stadtwerke versucht, sich das Stillschweigen des Klägers zu erkaufen. Das bestätigten jetzt der „Gasrebell“ Gerhad Stansch und sein Anwalt Philipp Hagemann. ......
Stadtwerke Münster Niederlage im Gasstreit

Münstersche Zeitung

Offline Kampfzwerg

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Gasrebell siegt gegen Stadtwerke
« Antwort #2 am: 25. August 2010, 19:55:10 »
na, für ein Eisbein bei Pinkus sollte es auf jeden Fall reichen ;-)

Was versteht die Pressesprecherin denn unter \"endgültigem Urteil\"? :D
Vor dem BGH stehen die Chancen wohl auch nicht zum Besten.

\"Abstrus\" scheint zumindest die Berichterstattung zu sein. Je nach Lesart und Artikel hat einmal der Kunde gekündigt und ein anderes Mal der Versorger.
Je nach Interpretation handelt es sich einmal um einen Tarifkunden und ein anderes Mal um einen Sondervertrag.

Zitat
Der Kunde sei offenbar mit den Stadtwerken und der Preispolitik nicht einverstanden gewesen und habe dann auch gekündigt. Willing: \"Es ist das gute Recht jedes Kunden, unsere Preise überprüfen zu lassen.\" Wer aber partout nicht einverstanden sei, könne einen anderen Versorger wählen.

Zitat
Das Unternehmen hatte den Vertrag schließlich von sich aus gekündigt und so dafür gesorgt, dass der Rückzahlbetrag zuletzt wenigstens nicht weiter angewachsen war.
http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/Gasrebell-siegt-gegen-Stadtwerke;art993,1004605

\"Stadtwerke wollten sich Stillschweigen erkaufen\" lässt jedenfalls einen Sondervertrag vermuten.;)

Edit
uupps, hatte ich glatt übersehen:
Zitat
Die Stadtwerke Münster haben in dem Gasstreit mit einem Vertragssonderkunden eine Niederlage vor Gericht eingesteckt.
http://www.stromvergleich.de/gasvergleich/gasnachrichten/2189-stadtwerke-muenster-niederlage-im-gasstreit-21-8-2010


noch ein Edit
Daher bitte dem Rat von Plus nicht folgen! - und sich besser bedeckt halten, abwarten ob die Stadtwerke ihrerseits kündigen ;-)
Zitat
Original von PLUS
Die \"Kunden\" der Stadtwerke sollten der Empfehlung der Pressesprecherin unbedingt folgen. Unter den 70 Konkurrenten findet sich sicher besseres. Der Wechsel ist angesagt.
Pressesprechern (innen) von Energieversorgern  ist eben grundsätzlich zu misstrauen!

Offline uwes

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Gasrebell siegt gegen Stadtwerke
« Antwort #3 am: 25. August 2010, 23:48:46 »
Das Urteil des Landgerichts ist bereits veröffentlicht:
LG Dortmund vom 19.8.2010 Az: 13 O 103/06
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline PLUS

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Gasrebell siegt gegen Stadtwerke
« Antwort #4 am: 26. August 2010, 19:54:18 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
noch ein Edit
Daher bitte dem Rat von Plus nicht folgen! - und sich besser bedeckt halten, abwarten ob die Stadtwerke ihrerseits kündigen ;-)
Zitat
Original von PLUS
Die \"Kunden\" der Stadtwerke sollten der Empfehlung der Pressesprecherin unbedingt folgen. Unter den 70 Konkurrenten findet sich sicher besseres. Der Wechsel ist angesagt.
Pressesprechern (innen) von Energieversorgern  ist eben grundsätzlich zu misstrauen!
@Kampfzwerg, die Stadtwerke haben gekündigt und der streitende Gasrebell hat gewechselt! Das wird sicher nicht die einzige Kündigung der Stadtwerke gewesen sein. Wer da in der Grundversorgung bleibt oder einen neuen Sondervertrag eingeht, dem kann ich kein Verständnis entgegenbringen. Diesen Hintergrund sollte man zur Kenntnis nehmen und berücksichtigen.  So ist meine Empfehlung gemeint!

Wer noch einen ungekündigten Sondervertrag aus dem Jahr 2004 ohne rechtswirksame Preisänderungsklausel haben sollte, dem sei empfohlen nur den Preis von 2004 zu zahlen. Wenn schon eine Empfehlung, dann die Kürzung! Die Vorbehaltszahlung mit anschließender Rückforderungsklage ist nicht das Gelbe vom Ei, wenn auch hier eine Etappe gewonnen wurde. Am Ziel ist der Gasverbraucher ja noch nicht. Meinen Glückwunsch hat er sicher.  =)

Zitat
....Kunde der Stadtwerke ist der Mann übrigens schon seit über einem Jahr nicht mehr. Das Unternehmen hatte den Vertrag schließlich von sich aus gekündigt und so dafür gesorgt, dass der Rückzahlbetrag zuletzt wenigstens nicht weiter angewachsen war.

Offline RR-E-ft

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Gasrebell siegt gegen Stadtwerke
« Antwort #5 am: 01. September 2010, 16:04:26 »

Offline bolli

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Gasrebell siegt gegen Stadtwerke
« Antwort #6 am: 02. September 2010, 08:02:42 »
Na ja, altbekanntes Muster: Wenn man verliert, geht man in die Berufung und sucht nach einer Begründung, das verschafft einem Zeit:
Zitat
Bisher sei noch nicht höchstrichterlich geklärt worden, ob aufgrund einer unwirksamen Preisänderungsklausel ein Rückzahlungsanspruch bestehe, begründete Müller-Tengelmann das Vorgehen des städtischen Versorgungsunternehmens.
Wird Zeit, dass das baldigst mal passiert, egal bei wem, damit dieses Argument entfällt. Unser Versorger benutzt es gegen Kunden mit Rückforderungsansprüchen nämlich auch.

in der Zwischenzeit verjähren noch fleißig Altforderungen von denjenigen die zuviel gezahlt und noch nicht zurückgefordert haben.

Außerdem wird fleißig mit Nebelkerzen geschmissen:
Zitat
Zugleich verteidigte er die Angemessenheit der Gaspreis-Erhöhungen in der Vergangenheit. Dieses sei in dem Urteil nicht geklärt worden, so der Stadtwerke-Geschäftsführer. „Unsere Energiepreise sind und waren angemessen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die AVBGasV oder die GasGVV nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und es somit garnicht auf die Billigkeit des Preises ankommt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sein Anwalt ihm dieses auch schon mal erklärt hat. Insoweit wäre das fast schon \"vorsätzliche Irreführung der Verbraucher\". Außerdem kann man halt nicht alles haben, und wenn man es trotzdem versucht zu bekommen, hat man am Ende oft weniger.  ;)

Offline RR-E-ft

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Gasrebell siegt gegen Stadtwerke
« Antwort #7 am: 12. Oktober 2010, 13:05:53 »
Stadtwerke gehen in Berufung

Die Berufung hat wenig Aussicht auf Erfolg.

Der BGH hat bereits unter dem Az. KZR 2/07 entschieden, dass einseitige Preisänderungen unwirksam sind, die sich auf eine Klausel stützen, die deshalb unwirksam ist, weil sie den Versorger nur zu Preisänderungen berechtigt, ihn jedoch nicht zu Preisanpassungen zugunsten der Kunden verpflichtet.

Der BGH hat unter dem Az. VIII ZR 246/08 ferner entschieden, dass es im Falle unwirksamer Preisänderungsklauseln nicht auf einen Widrspruch des Kunden für die Unwirksamkeit der Preisänderungen ankommt.

Der BGH hat unter dem Az. VIII ZR 199/04 ferner entschieden, dass im Falle unwirksamer Entgelterhöhungen die geleiseten Überzahlungen als ungerechtfertigte Bereicherung gem. § 812 BGB zu erstatten sind.

Offensichtlich wollen die Stadtwerke diese Grundsätze vom OLG nun noch einmal bestätigt bekommen.

Kunden mit ebensolchen unwirksamen Klauselnim Vertrag müssen ihre Rückforderungsansprüche beim Versorger geltend machen. Zum 31.12.10 droht Verjährung der Rückforderungsansprüche wegen entsprechender Überzahlungen aus 2007, weshalb oft Klageerhebung vor Verjährungsablauf notwendig sein wird.

Offline Capo

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Gasrebell siegt gegen Stadtwerke
« Antwort #8 am: 09. November 2010, 15:50:54 »
Moin zusammen

Stadtwerke verlieren im Gasstreit erneut

Zitat
MÜNSTER Im Streit um die Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke hat das Oberlandesgericht die von den Stadtwerken angestrebte Berufung abgelehnt. Das Urteil könnte damit noch in diesem Jahr rechtskräftig werden.

Bericht MZ-Online

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Capo

Offline RR-E-ft

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Gasrebell siegt gegen Stadtwerke
« Antwort #9 am: 09. November 2010, 18:08:03 »
Nach anderen Berichten soll das OLG den Stadtwerken nur mitgeteilt haben, dass es bisher keine Erfolgsaussicht für die Berufung sieht.

Siehste hier.

Zitat
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem kommunalen Unternehmen geraten, seine Berufung zurückzunehmen, wie der münsterische Rechtsanwalt Philipp Hagemann am Dienstag mitteilte.

Die Berufung der Stadtwerke habe keine Aussicht auf Erfolg, sagte Hagemann unter Verweis auf ein entsprechendes Schreiben des Oberlandesgerichts, das ihm vorliegen soll.

Im Falle fehlender Erfolgsaussicht kann das OLG die Berufung durch Beschluss zurückweisen. Zuvor muss die betroffene Partei gehört werden, um ihr die Möglichkeit zu geben, die ausichtslose Berufung zurück zu nehmen.

Offline RR-E-ft

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