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Autor Thema: Aufsatz Billigkeitskontrolle von Gaspreisen von Fricke  (Gelesen 3472 mal)

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Offline RR-E-ft

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Aufsatz Billigkeitskontrolle von Gaspreisen von Fricke
« am: 13. September 2005, 21:55:03 »
Diesmal ein anderer Wind.


Passend zu den Nachrichten über weiter steigende Erdgaspreise und Betriebskosten wird ein Fachaufsatz zur Billigkeitskontrolle von Erdgaspreisen gem. § 315 BGB  im Septemberheft der vom Mieterbund herausgegebenen Zeitschrift \"Wohnungswirtschaft und Mietrecht\" (WuM) veröffentlicht.

Dabei handelt es sich um einen Beitrag im Anschluss an Derleder/ Rott, WM 2005, 423.

Zugleich kommen aktuelle Gerichtsentscheidungen hierzu zur Veröffentlichung.

Im Einzelnen vergleiche hier:

http://www.mieterbund.de/zeitungen/wm/wm.html

Der Aufsatz ist verfügbar in den Juristischen Bibliotheken, bei den Gerichten und bei den örtlichen Mietervereinen.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Graf Koks

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Aufsatz Billigkeitskontrolle von Gaspreisen von Fricke
« Antwort #1 am: 13. September 2005, 22:08:16 »
@RR-E-ft

Es ist ein grosser Fortschritt, dass jetzt die einschlägigen Entscheidungen zur Unzulässigkeit der Androhung von Versorgungssperren in Zusammenhang mit § 315 BGB auch einmal veröffentlicht worden sind. Auch wenn an dieser Front vermutlich vorerst Ruhe eingekehrt ist.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline RR-E-ft

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Aufsatz Billigkeitskontrolle von Gaspreisen von Fricke
« Antwort #2 am: 28. September 2005, 15:31:30 »
Quelle:

https://www.lexisnexis.de/rechtsnews/index.php?p=produkt&aid=76440

Fricke bespricht die Möglichkeit einer zivilrechtliche Billigkeitskontrolle seitens der Energieverbraucher, um laufende Preiserhöhungen entgegenzuwirken.

Zusammenfassung von \"Zivilrechtliche Billigkeitskontrolle von Erdgaspreisen gem. § 315 BGB\" von RA Thomas Fricke, original erschienen in: WuM 2005 Heft 9, 547 - 552.

Der Autor setzt sich mit der Anwendbarkeit der Billigkeitskontrolle auf Erdgaspreise auseinander. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Energieverbraucher den Einwand der Unbilligkeit gegen den geforderten Energiepreis im Wege der Einrede geltend machen kann.

Fricke stellt sich zunächst die Frage, ob der Energieverbraucher den permanenten Preissteigerungen von Erdgas schutzlos ausgeliefert ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Regelungsgehalt des § 315 BGB nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich auch auf Preise für Leistungen der Daseinsvorsorge und damit auch auf diejenigen der leistungsgebundenen Gasversorgung Anwendung findet. Danach haben die Energiekonzerne ihr Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben, vgl. § 315 Abs. 1BGB. Sei die Grenze dieses Ermessens überschritten, so ordne das Gericht die Unverbindlichkeit der Bestimmung an und treffe eine eigene Leistungsbestimmung durch Urteil nach § 315 Abs. 3 BGB. Vorteil sei hierbei für den Verbraucher, dass er bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens von Zahlungspflichten befreit werde, während er seinerseits dennoch Anspruch auf die Leistung, sprich Lieferung von Erdgas, habe. Grund hierfür sei, dass die Forderung des Energiekonzerns erst mit Rechtskraft des Urteils fällig werde. Nach Worten Frickes ist hierfür lediglich Voraussetzung, dass der Verbraucher die Billigkeit bestreitet. Es obliegt dann dem Versorgungsunternehmen, seine Kostenkalkulation offen zu legen. Es trägt demnach die volle Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit seiner Ermessensausübung.


Der Autor weist ferner auf die besonderen Kriterien hin, die für die Billigkeitskontrolle leistungsgebundener Energiekonzerne herausgearbeitet wurden. Es sei bei der Lieferung von Erdgas insbesondere der Grundsatz zu berücksichtigen, die Energieversorgung im Interesse der Allgemeinheit so sicher und preisgünstig wie möglich zu gestalten.


Des Weiteren weist Fricke darauf hin, dass eine gerichtliche Entscheidung immer nur den Einzelfall betreffe. Aus dem Gleichbehandlungs- und kartellrechtlichen Diskriminierungsverbot könne jedoch geschlossen werden, dass die unwirksame Preisbestimmung auch gegenüber anderen Kunden keine Anwendung mehr finden dürfe.


Bewertung:

Der Beitrag bietet eine verständliche und klare Übersicht für die Verbraucher von Erdgas über die Vorgehensweise von Versorgungsunternehmen und dient zugleich als Leitfaden, um sich gegen die unbillige Leistungsbestimmung zur Wehr zu setzen. Lesenswert!


Dieser Beitrag wurde erstellt von Judith Rziczny

LNCA 2005, 76440

 

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