Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg
Merkwürdiges Schreiben der EMB
Emile Bronte:
Hallo, allerseits,
am 2.8. habe ich an die EMB geschrieben, in dem ich der angekündigten Gaspreiserhöhung widerspreche. Jetzt bekomme ich eine Kündigungsbestätigung des Gasliefervertrages zum 30.9.10. Ich war bisher ohne Vertrag in den Tarif Klassik eingestuft. Künftig wird man mich in die Grundversorgung einstufen.
Meine Fragen: Muss ich reagieren? Was kann daraus folgen? Sollte ich widersprechen oder ähnliches? Was ist der Hintergrund? Können daraus negative Konsequenzen erwachsen?
Ich bin seit 2005 Protestkunde und habe trotz Androhung noch keinen Mahnbescheid bekommen.
Emile
uwes:
Vielleicht hilft die Drohung mit der Einschaltung des BKartA mit Hinweis auf diese Pressemitteilung:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2006/2006_11_02.php
Gleichwohl bin ich der Meinung, dass dem EVU jedenfalls dann kein anderes Mittel als der Beendigung des Sondervertrages zusteht, wenn diesem Sondervertrag unwirksame Preisänderungsklauseln zugrunde liegen sollte. Allerdings müsste dann M.M. nach das EVU wenigstens einen Sondervertrag mit neuen Konditionen anbieten und den Kunden nicht in einen teuren Tarifkundenvertrag drängen. Außerdem wird zu berücksichtigen sein, ob alle Sonderverträge gekündigt wurden oder nur Ihrer.
Ist letzteres der Fall, so liegt eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung (die ich enstweilen einmal unterstellen will) wohl vor.
bolli:
Also, zum einen sollte noch mal genau geprüft werden, ob das Schreiben eine Kündigungsbestätigung (einer anscheinend bisher nicht erfolgten Kündigung, weder seitens des Versorgers noch von Seiten des Kunden) ist, oder vielmehr die Kündigung seitens des Versorgers darstellt.
Zum anderen stimme ich zwar mit uwes darin überein, dass bei einem Sondervertrag mit unwirksamer Preisanpassungsklausel gekündigt werden kann, nicht jedoch mit den anderen Aussagen.
Denn die Zulässigkeit einer solchen Kündigung wird aus meiner Sicht NICHT durch die Frage tangiert, ob das Unternehmen ALLEN Sondervertragskunden mit einer solchen Klausel gekündigt hat.
Der BGH hat u.a. in seiner Urteilsbegründung zu VIII ZR 274/06 vom 17.12.2008 Tz. 26 im Falle einer unwirksamen Preisanpassungsklausel auch deshalb eine anderweitige Auslegung des Vertrages verneint, weil dem Versorgungsunternehmen unter Einhaltung der Kündigungsfrist eine Beendigung des Vertrages in einem zumutbaren Zeitraum als Ausweg aus dem Vertrag bleibt.
Insofern ist aus meiner Sicht nur die Frage, ob die Kündigung frist- und formgemäß erfolgt ist. Im Falle, dass kein schriftlicher Vertrag vorliegt, würden dann halt die gesetzliche Kündigungsregelungen nach BGB gelten.
Die Frage, wie man reagiert, ist immer individuell zu beantworten. Jede Aktion oder eben auch Nichtaktion kann eine entsprechende Reaktion des Versorgers zur Folge haben oder Rechtsfolgen für ein eventuelles späteres Gerichtsverfahren zeitigen.
Eine Nichtreaktion kann im Prozessfall negative Auswirkungen haben, eine Reaktion gegenüber dem Versorger wird diesen möglicherweise zu einer rechtmäßigen Kündigung drängen. Was rechtlich notwendig war, erfährt man leider oft erst später in einem Prozess, wenn das Gericht die Wertung vornimmt.
Emile Bronte:
Hallo, allerseits,
es handelt sich eindeutig um eine Bestätigung einer nicht erfolgten Kündigung: \"Wir haben Ihre Kündigung vom 2.08.2010 erhalten und bestätigen Ihnen die Beendigung Ihres Gasliefervertrages zum 30.Sept.2010\" Am 2.08. habe ich den Widerspruch gegen die Preiserhöhung per Sept. versandt, aber keine Kündigung.
Danke jedenfalls für die bisherigen Tipps
Emile
RR-E-ft:
Man sollte dem Versorger schreiben, dass es sich um ein (möglicherweise bewusstes) Missverständnis handelt, man selbst einen Preiswiderpruch jedoch keine Kündigung des Vertrages erklärt hatte.
Solche Bestätigungen angeblicher kundenseitiger Kündigungen im Falle von Preiswidersprüchen gab es schon öfter.
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