Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Tarifkunde oder Sondervertragskunde?

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RR-E-ft:
Von so einem Sprichwort hatte ich auch schon mal gehört. ;)

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft

§ 3 Nr. 22 EnWG definiert den Haushaltskunden und spricht von einer Verbrauchsgrenze von 10.000 kWh im Jahr.
Ist man selbst kein Haushaltskunde im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG, wird man jedenfalls auch nicht gem. § 36 EnWG innerhalb der Grundversorgung beliefert.

--- Ende Zitat ---

Jetzt bin ich aber enttäuscht. Das Laien den § 3 Nr. 22 EnWG falsch lesen bin ich ja gewohnt, aber Sie als Anwalt?

Die Grenze von 10.000 kWh besteht nur für die gewerbliche Nutzung.

22.Haushaltskunden
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,

Daher gilt:

rein private Nutzung = immer Haushaltskunde

gewerbliche oder landwirtschaftl. Nutzung < 10.000 kWh = Haushaltskunde

gewerbliche oder landwirtschaftl. Nutzung > 10.000 kWh = kein Haushaltskunde

RR-E-ft:
Ich hatte das nicht anders gemeint.

Zunächst ist jedenfalls zu prüfen, ob der betreffende Kunde überhaupt Haushaltskunde im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG ist.

hugo00:
also, Black, ich als der Fragende habe nicht mißverstanden und somit nicht angenommen, was Sie ihm \"unterstellen\" ;-)
Und, da ich ausschl. Gas für die Heizung abnehme, bin ich als Haushaltskunde einzustufen.

uwes:

--- Zitat ---Original von Black

--- Zitat ---Original von RR-E-ft

§ 3 Nr. 22 EnWG definiert den Haushaltskunden und spricht von einer Verbrauchsgrenze von 10.000 kWh im Jahr.
Ist man selbst kein Haushaltskunde im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG, wird man jedenfalls auch nicht gem. § 36 EnWG innerhalb der Grundversorgung beliefert.

--- Ende Zitat ---

Jetzt bin ich aber enttäuscht. Das Laien den § 3 Nr. 22 EnWG falsch lesen bin ich ja gewohnt, aber Sie als Anwalt?
--- Ende Zitat ---

@Black

Hatten Sie denn die Ausführungen von RR-E-ft (als Anwalt?) richtig gelesen?

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