Was man aber beachten sollte:
Am 18.8.2006 hat die swb sämtliche Verträge mit den alten Preisklauseln gegenüber allen Haushaltskunden gekündigt.
Es ist bislang nicht geklärt,
1. Ob die Kündigungen wirksam waren, weil nicht unterschrieben und
2. Ob und ggfs welche Kunden die neuen Verträge unterzeichnet hatten und
3. Ob die neuen Vertragsklauseln im Hinblick auf Preisanpassungen wirksam sind und
4. Ob diejenigen Kunden, die die neuen Verträge nicht unterschrieben haben, numehr grundversorgt werden oder nach den neuen Preisen aber vertragslos (d.h. ohne schriftlichen Vertrag) beliefert werden und für diejenigen Preisanpassungen auch nicht wirksam sind.