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Autor Thema: Kartellamt: Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge kommt  (Gelesen 7613 mal)

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Kartellamt will Gas-Lieferverträge ändern


http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=11149&g=gas


mfg
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Kartellamt: Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge kommt
« Antwort #1 am: 13. September 2005, 12:47:27 »
Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 13.09.2005
Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge wird kommen

Der Präsident des Bundeskartellamts, Dr. Ulf Böge, hat heute in einem Pressegespräch den Verfahrensstand im Hinblick auf die Öffnung der zwischen Ferngasunternehmen und Weiterverteilern bestehenden langfristigen Gaslieferbedingungen erläutert. Das Amt hat vor wenigen Tagen ein Schreiben an 15 Ferngasgesellschaften versandt, in dem es die von den Unternehmen einzuhaltenden Verpflichtungen nennt, die für eine Verfahrenseinstellung notwendig sind. Diese Punkte sind zuvor in den seit Januar diesen Jahres laufenden Verhandlungen und Gesprächen mit den Ferngasgesellschaften diskutiert worden. Die Unternehmen haben nun bis zum 21. September 2005 die Möglichkeit, diesen Vorschlag anzunehmen und dadurch eine Verfahrenseinstellung durch das Bundeskartellamt zu erreichen. Sollte es im Laufe des Septembers nicht zu einer Einigung kommen, wird das Bundeskartellamt gegenüber diesen Unternehmen alle seine zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wie insbesondere Untersagungsverfügungen ausschöpfen und unmittelbar gegen die Lieferverbindungen vorgehen, die eine Marktabschottung bewirken. Kartellamtspräsident Ulf Böge: „Ob die Öffnung der langfristigen Lieferverbindungen auf dem Konsenswege erreicht oder vor Gericht erstritten wird, liegt nun in den Händen der Unternehmen.“

Der Vorschlag, den das Bundeskartellamt den Ferngasgesellschaften zur Unterschrift vorgelegt hat, betrifft insbesondere die Laufzeiten der Lieferverbindungen zwischen Ferngasunternehmen und Weiterverteilern, nicht Verträge mit Industriekunden. Danach dürfen Lieferverbindungen mit einer Bedarfsdeckung des Weiterverteilers von über 50 % bis einschließlich 80 % eine Laufzeit von vier Jahren nicht überschreiten. Lieferverbindungen mit einer Bedarfsdeckung des Weiterverteilers von über 80 % dürfen eine Laufzeit von zwei Jahren nicht überschreiten. Diese Laufzeiten beziehen sich auf den Anteil am tatsächlichen

Bedarf des Weiterverteilers, ein Baukasten- bzw. Stapelmodell, d.h. ein mengenmäßiges oder ein zeitliches Splitten von Verträgen ist nicht zulässig. Entgegen von jüngst in der Presse wiedergegebenen Äußerungen seitens E.ON/Ruhrgas sieht der Entwurf des Bundeskartellamts zahlreiche Kompromisslösungen vor, die auch dem Vertrauensschutzargument Rechnung tragen. Ausgenommen von den Verpflichtungen sind beispielsweise bestimmte Freimengen, die nicht der Anwendung der Grundsätze des Bundeskartellamts unterliegen. Darüber hinaus existiert eine sog. „de-minimis-Regel“, die kleine Weiterverteiler mit einem geringen Gesamtgasbedarf von den Verpflichtungen des Bundeskartellamts herausnimmt – damit müssen keinesfalls alle Verträge „auf einen Schlag“ geöffnet werden. Die genannten Verpflichtungen können von den Ferngasunternehmen unter die Bedingung gestellt werden, dass sie von ihren Wettbewerbern ebenfalls eingegangen werden.

Im Rahmen des Pressegesprächs betonte Böge, dass der Gasmarkt für Weiterverteiler weitgehend abgeschottet sei. Anders als bei Industrie- und Großkunden seien die Lieferbeziehungen zwischen Ferngasunternehmen und Stadtwerken fast ausnahmslos langfristiger Natur. Ohne eine merkliche Beseitigung dieser langfristigen Lieferbedingungen könnten selbst potente dritte Gasanbieter und Händler den deutschen Markt nicht beliefern. Durch diese Struktur und nicht – wie anderweitig unterstellt – durch das Aufbrechen der Langfristverträge würde die Versorgungssicherheit gefährdet. Da die Nachfrage nach Erdgas in Deutschland wie in Westeuropa steige, seien langfristige Verträge zwischen Gasimportgesellschaften und Produzenten in keiner Weise gefährdet. Das Bundeskartellamt habe sich lange um eine Kompromisslösung mit den Ferngasunternehmen bemüht. Es liege jetzt an den Unternehmen, das Angebot anzunehmen.


http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2005_09_13.shtml

Es rappelt im Karton..


mfg
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Offline RR-E-ft

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Kartellamt: Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge kommt
« Antwort #2 am: 13. September 2005, 13:08:47 »
@im

Es hätte schon längst rappeln müssen, denn die Rechtsprechung z. B. des OLG Düsseldorf hierzu reicht bis in das Jahr 2001 zurück.

http://www.trianel.com/trianel_cms/Trianel+D_deutsch/Presse/Ver%C3%B6ffentlichungen/03.11.2003.htm

http://www.ewerk.hu-berlin.de/content/ewerk/ausgabe.php?type=info&message_id=108

http://www.ra-kotz.de/tale_oder_pay.htm

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Diskussionsbeitraege/050125_DiskussionspapierGasvertraege.pdf


Soviel zur angeblichen \"Machtlosigkeit\" der Gasversorger gegenüber den Ferngasgesellschaften.

Das Problem schwelt also schon lange und ist keinesfalls neu.

Aus dem SPIEGEL- Interview mit Miller von Gasprom geht wohl eindeutig hervor, dass es bei der Ölpreisbindung keinesfalls um Verbraucherschutz geht, sondern darum, den Gaspreis immer weiter nach oben zu ziehen.

Die Planungssicherheit der Verbraucher soll darin bestehen, dass sie sicher sein können, dass die Preise immer weiter steigen, ein Sinken schlicht nicht mehr zu erwarten steht.

Es hat bloß noch keiner ein Schild aufgehangen:

\"Einbahnstraße!\".

Hierzu auch das SPIEGEL- Interview mit dem Wiener OPEC- Büro, im selben Heft (SPIEGEL vom 12.09.2005).



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Offline kamaraba

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Kartellamt: Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge kommt
« Antwort #3 am: 13. September 2005, 15:13:20 »
Ultimatum für Gasanbieter
Kartellamt will Einigung sehen

http://www.n-tv.de/578953.html
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline RR-E-ft

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Kartellamt: Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge kommt
« Antwort #4 am: 13. September 2005, 16:49:21 »
@kamaraba

Whrscheinlich muss sich dann mal erweisen, wer nun hier das Sagen hat, der Staat, der seine Bürger und die Wettbewerbsordnung  zu schützen hat, oder ein Konzern, der seinen eigenen Vorteil sucht.

Und es ist ja nicht nur das Bundeskartellamt, sondern Veränderungen werden soweit ersichtlich von allen demokratischen politischen Parteien gefordert und auch die EU- Kommission drängt auf schnelle Veränderungen.

Wohl nicht ganz glücklich, staatlichen Behörden, die zu ihrer Tätigkeit durch die im Parlament vertretenen Parteien und durch die Bundesregierung zum schnellen Einschreiten aufgefordert wurden, latent Radikalismus zu unterstellen.


Ein Konzern gegen alle?


Vielleicht hilft eine bundesweite Unterstützung etwa einer Paderborner Erklärung, damit ersichtlich wird, wer hier was will und fordert.

In einer funktionierenden Demokratie entscheiden die Mehrheiten.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Graf Koks

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Kartellamt: Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge kommt
« Antwort #5 am: 13. September 2005, 21:34:43 »
aus der aktuellen Tagesschau- OnlineAusgabe:

E.on-Ruhrgas-Chef Bergmann warnte dagegen vor steigenden Gaspreisen und langfristigen Gefahren für die Versorgungssicherheit in Deutschland, falls sich das Kartellamt mit seinen Vorstellungen durchsetzt. \"Wenn wir nicht auch unsererseits zumindest für wesentliche Teilmengen langfristige Abnahmeverträge mit unseren Kunden abschließen dürfen, erhöhen sich unsere Absatzrisiken erheblich - mit entsprechenden Konsequenzen für den Gaspreis und die Bereitschaft, die Erdgasversorgung unseres Landes langfristig vertraglich abzusichern\", sagte Bergmann.

Bergmann wies zugleich die Forderung nach einer Abkopplung des Erdgaspreises vom Ölpreis zurück. Ein Verzicht auf die Ölpreisbindung wäre kein Garant für niedrigere Preise, sagte Bergmann. Er bestritt, dass die Versorger von den gestiegenen Gaspreisen kräftig profitieren. \"Wir verdienen heute nicht an den höheren Gaspreisen. Im Gegenteil: Weil die Einkaufspreise schneller steigen als die Verkaufspreise, sind unsere Erträge erheblich zurückgegangen\", sagte der Konzernchef.


Bitte beachten: \"Gefahren für die Versorgungssicherheit\" ist KEIN Schreibfehler. Auch wenn da eigentlich \"Gefahr für die Rendite der Ruhrgas- Aktie\" hingehören würde ...

Offline Hennessy

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Kartellamt: Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge kommt
« Antwort #6 am: 14. September 2005, 11:29:02 »
Einige Kommentare zu den vorstehenden Beiträgen kann ich mir nicht verkneifen:

Ich \"liebe\" die Leute, die sich jetzt hinstellen und behaupten, dass sie schon immer gewußt haben, dass der Ölpreis nur noch steigen kann, obwohl er in den letzten Jahrzehnten immer extremen Schwankungen sowohl nach oben als auch nach unten unterworfen war.

Was ist angenehmer im Falle, dass man 4 Milliarden Euro in die Hand nehmen muss: Lieferverträge zur Absicherung der Investition mit 4jähriger oder mit 20jähriger Laufzeit? Kann man unter diesem Gesichtspunkt eine solche Langfriststrategie nicht nachvollziehen?

Jetzt wird sich herausstellen, ob Unternehmen wie E.ON-Ruhrgas solche Milliarden-Projekte, wie gerade abgeschlossen, noch in die Hand nehmen -das Risiko steigt auf jeden Fall für den Investor und damit im Regelfall auch die Renditeerwartung des Netzbetreibers. Diese Punkte sind gemeint, wenn der hier so belachte Punkt \"Versorgungssicherheit\" in Frage gestellt wird.

Kurzlaufende Verträge beinhalten ein höheres Risiko und eine höhere Chance - deshalb hat das Kartellamt mit den getroffenen Maßnahmen im Sinne seines Auftrags \"Wettbewerb forcieren\" - die richtige Maßnahme ergriffen. Der Preis wird allerdings nicht direkt auf Grund der kürzeren Vertragslaufzeiten sinken, sondern auf Grund des höheren Wettbewerbs, der durch GVUs forciert wird, die strategische Beschaffungswege einschlagen und das Risiko intelligent absichern! Leider können kleine Versorgungsunternehmen diese Möglichkeiten auf Grund der beschränkten Kapazitäten kaum so nutzen wie große Versorgungsunternehmen.

Es wird sich außerdem jetzt zeigen, welche Instrumente das Kartellamt wirklich gegen die Ferngasgesellschaften einsetzen kann. In der Vergangenheit waren die Kartellamtsschwerter stumpf. Letztes Beispiel war die von der Regierung \"zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit\" gegebene Fusionsgenehmigung für E.ON und Ruhrgas, obwohl das Kartellamt die Fusion untersagt hatte.

Offline Cremer

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Kartellamt: Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge kommt
« Antwort #7 am: 14. September 2005, 14:08:03 »
@ Hennessy,

das ist ja leider das Dilemma, worin wir zur Zeit stecken, dass die jetzige Bundesregierung der Entstehung des Oligopols tatenlos zusah.

Und wenn dann ein Widerspruch seitens des Bundeskartellamtes, wie im Falle E.ON und Ruhrgas , erhoben wurde, hat man trotzdem der Fusion stattgegegeben.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Kartellamt: Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge kommt
« Antwort #8 am: 14. September 2005, 18:26:24 »
@Hennessy

Nur zu, konträre Meinungen bringen uns vielleicht der Erkenntnis näher.
Also bitte bloß nichts verkneifen.


Beim letzten mal hat sich das Kartellamt nicht durchgesetzt, weil die Politik wohl nach Einflüsterungen der Lobby dagegen war.

Ein Professor hatte nachgewiesen, dass die Fusion volkswirtschaftlich Sinn macht. Nun ist er Aufsichtsrat der E.ON Ruhrgas- Tochter Thüga.

Die Genehmigung wurde vom Bundeskartellamt strikt verweigert, wurde dann durch eine Ministererlaubnis ersetzt.

Vollen Respekt verlangt, dass Herr Böge hiernach nicht resigniert hat, sondern es immer wieder tapfer mit den Schwergewichten aufnimmt und dabei für sehr viele sehr unbequem ist.

Wenn die Kartellaufsicht kein scharfes Schwert hat, liegt das nicht an der Kartellbehörde, sondern am Gesetzgeber. Dieser allein hat das kartellrechtliche Instrumentarium zu schärfen und die Rüstkammer des Kartellamtes auf Vordermann zu halten.

Man kann natürlich auch einem Beamten zurufen, er soll nun endlich tätig werden und ihm aber nichts an die Hand geben, um sich gegen große Konzerne durchzusetzen.

Showtime für das begeisterte Publikum, immerhin will man ja Wahlen gewinnen.

Viele Verantwortliche für den E.ON/ Ruhrgas - Deal sind in die Energiewirtschaft gewechselt, vornehmlich zu Unternehmen, an denen ein bestimmter Konzern maßgeblich beteiligt ist.

Diesmal scheint sich die Politik darin einig, dass das Bundeskartellamt zügig handeln soll.

Wer nun in die Energiewirtschaft wechseln will oder muss, hat ab nächsten Montag dazu Gelegenheit.

Der sollte sich also nun endgültig entscheiden, auf welcher Seite des Tisches er Platz nehmen will, auf Seiten des Staates im Interesse der Bürger oder auf Seiten der Konzerne im Interesse des shareholder value und des eigenen Fortkommens.

Dazu bedarf es in Zukunft entsprechender Hygienevorschriften.



Niemand hat schon immer alles gewusst.

Viele Dinge sind doch noch heute terra incognita.
Ich nehme mal den Singular.

Fakt ist jedoch, dass man sich dem oil-peek nähert, ohne dass jemand sagen kann, wie weit wir schon sind.

Die Tendenz ist also eindeutig.
Und bei einer solchen eindeutigen Tendenz sind zwanzig Jahre nun einmal nicht eben wenig.....


Wie sieht es denn mit der Ölpreisbindung aus, oder vielleicht besser den Ölpreisbindungen:

Sind die Erdgaspreise für das gleiche Erdgas, welche aufgrund ihrer Verwendung in Kraftwerken möglicherweise an den Preis für schweres Heizöl gekoppelt sind oder an den von Kohle (Substitute beim Kraftwerkseinsatz) genauso schnell und dramatisch gestiegen wie die Erdgaspreise für \"wärmeäquivalentes\" Erdgas, welches HEL als Referenz hat?

Wenn nicht:

Was berechtigt den zunehmenden Preisunterschied (Preisschere) für ein und das selbe Erdgas  für die Kraftwerke der Konzerne einerseits und für die Stadtwerke und deren Haushaltskunden andererserseits?

Hat nicht ein einzelnes Stadtwerk etwa die selbe Bezugsgröße wie ein gasbefeuertes Heizkraftwerk und könnten dann nicht Stadtwerke aufgrund einer kartellrechtswidrigen Diskriminierung gegenüber Kraftwerksbetreibern eine Kopplung des Erdgaspreise ebenso an eine andere Referenzgröße fordern?

Könnte damit der Preisanstieg ggf. zu einem gewissen Teil eingefangen werden?

Müsste dann etwa auch noch einmal über die Interpedenz der Märkte nachgedacht werden, Stichworte Strompreiserhöhungen, gestiegene Fernwärmepreise....?



Nun ja die kapitalintensiven Investitionen:


Es kommt immer darauf an, mit welchem Maß man misst.

Genauso wie die Importpreise eben um über 30 Prozent gestiegen sind, nominal netto dann aber doch weit weniger dramatisch als die Endverbraucherpreise (nominal).....


Keiner erwartet, dass diese Investitionen von 4 Mrd. EUR  sich durch die Preiserhöhungen in einem einzigen deutschen Herbst amortisieren müssen.

Zwanzig bis vierzig Jahre sollten es schon sein, bis man Vollarmortisation erreicht. Zahlt man - wie immer - cash, gibt es noch nicht einmal Kreditkosten.

Es sei denn als Opportunitätskosten, weil man sich schon selbst als Bankhaus sieht, in Deutschland Schwerpunkt Inkassogeschäft, im Übrigen gern M&A.

Wenn man die entsprechenden Beträge auf die Jahre verteilt, kann es wohl so schlimm nicht sein.

Welches Volumen hatten denn die Preiserhöhungen seit September 2004 insgesamt und wieviel ist davon bei den Konzernen hängen geblieben?

Nun soll es ebenso weitergehen.

Ich bin nicht davon überzeugt, dass quartalsweise nebeneinander jeweils neue Ostsee- Pipelines gebaut werden müssten.

Aber schließlich soll wohl auch noch Geld für den Einstieg in Schottland, immerhin 15 Mrd. EUR cash übrig bleiben.

Dieses Geld ist wohl wahrlich gut angelegt, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen.

Oder vielleicht eher nicht?

Vielleicht will man das Kapital nur auf die Insel schaffen, damit  Kunden wie Aktionäre nicht weiter auf die prall gefüllte \"Kriegskasse\" sehen können und sich ausmalen, wer nun Geld davon  zu bekommen hat....  

Als größter Gaslieferant in Grobritannien kann man dann auch dort endlich den Verbraucherschutz durch die Ölpreisbindung einführen, damit auch die Insulaner verläßliche Preise haben, auf weit höherem Niveau. Auch diese brauchen bestimmt die Planungssicherheit, dass es zumindest mit den Erdgaspreisen immer weiter aufwärts geht.

Diese Summe hätte man doch in das Ostsee- Projekt stecken können und man hätte wohl immer noch Geld für Preissenkungen übrig.

Nachdem E.ON schon in den beiden letzten Jahren vorfristig Schulden in Höhe von 13 Mrd EUR getilgt haben und schuldenfrei sein soll, sind doch die genannten Investitionskosten, verteilt über einen gerechtfertigten Zeithorizont eher ein Kleks.

Zudem erwarten alle bei Ermöglichung und Einsetzen eines Wettbewerbs sinkende Erdgaspreise. Dadurch müsste doch wohl der Erdgasabsatz sogar steigen. Heizöl wird uninteressanter. Es bedarf noch nicht einmal \"Umstiegshilfen\".

Wenn der Bedarf steigt, ist auch der Absatz gesichert.

Wir erinnern uns vielleicht, dass ein Monopol nie ein Problem mit dem Absatz hat, sondern vielmehr bestrebt ist, das Angebot künstlich zu verknappen, damit die Monopolrendite erwirtschaftet werden kann...


Es ist insoweit doch vollkommen egal, wer nun das Erdgas endverteilt.

Wichtig ist, dass der Absatz gesichert ist, undzwar auf der Nachfrageseite insgesamt.

Aus genannten Gründen wohl gar keine Frage.

Dann kann das Problem allenfalls auf der Angebotsseite des Marktes liegen.

Auf genau auf der anderen Seite, als diejenige, die von E.ON Ruhrgas problematisiert wird.

Auf der Angebotsseite verbleibt es bei den bisher beklagenswerten Zuständen. Schließlich kann man sich Erdgaslagerstätten nicht selber schaffen....

Es ist jedoch möglich, schon einmal mittel- bis langfristig einen Umstieg hin zu anderen Energieträgern ins Auge zu fassen.

Nach der Logik von Ruhrgas wäre auch ein solcher langfristige Umstieg schädlich, weil dann der Absatz nicht mehr gewährleistet wäre.

Dann braucht ihn aber auch ggf. schon keiner mehr.

Der Absatz als solcher braucht also bisher gar keinen Schutz.

E.ON meint allein den Absatz durch die Ruhrgas.
Das ist ein gravierender Unterschied!

Wenn jedoch jemand den deutschen Erdgasmarkt für sich langfristig pachten will, dann darf auch mal nach entsprechenden Pachtzahlungen gefragt werden.

Oder etwa nicht?


Vielleicht ist das eher eine Begründung zum Schmunzeln, wie so manches, was man so in letzter Zeit hört.

Ich bin immer wieder fasziniert, wie es gelingt, auch helle Köpfe mit offensichtlichem Unfug zu vernebeln.

Man muss nur dick genug auftragen und ganz große Zahlen nennen, schon greift die Ehrfurcht Raum.

Vgl. auch hier:


http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1106168


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Kartellamt: Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge kommt
« Antwort #9 am: 27. September 2005, 12:28:07 »
Kartellamt will Marktöffnung durchsetzen
© AFP
Gasflamme (DDP/AFP)

Das Bundeskartellamt will den Gasversorgern nun die umstrittenen langfristigen Lieferverträge mit den Stadtwerken verbieten. Kartellamtschef Ulf Böge teilte mit, die angestrebte Öffnung der Gasmärkte im Rahmen von Untersagungsverfügungen durchsetzen zu wollen. Mit dem Scheitern der Konsenslösung werde sein Haus die Marktöffnung auf dem rechtlichem Weg durchsetzen. \"Ein Aufbrechen der langfristigen Gaslieferverträge ist unabdingbar\", kündigte Böge an.
...

Dienstag, 27. September 2005 - 11.17 Uhr   © AFP Agence France-Presse GmbH 2005
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline RR-E-ft

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