PM der GasagGasag- PreiseBei Jahresverbrauch bis 3.000 kWh steigt der Grundpreis um 37 Prozent!Der Grundpreis hat regelmäßig gar nichts mit den Beschaffungskosten zu tun.
Gaspreiserhöhung zum 01.10.10 um 0,8 Ct/ kWhGegenüber grundversorgten Kunden besteht ein gesetzliches Leistungsbetimmungsrecht, dessen Ausübung der gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegt (BGH VIII ZR 81/08 Rn. 18].
Ob in Sonderverträgen (Gasag Komfort mit Bestpreisabrechnung usw.) eine Preisänderungsklausel gem. § 305 II BGB wirksam einbezogen wurde und ob eine ggf. einbezogene Klausel der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB standhält oder andernfalls gar kein Preisänderungsrecht im konkreten Vertragsverhältnis besteht (BGH VIII ZR 225/07, VIII ZR 246/08] ist fraglich und im Einzelfall zu prüfen.
Betroffene Kunden sollten der Preisänderung schriftlich widersprechen oder gleich den Lieferanten wechseln (BGH VIII ZR 56/08 Rn. 35, VIII ZR 246/08 Rn. 44).