Jetzt nachdem der Prozess mit Tyczka vorbei ist kenne ich mich ganz gut aus. Leider kann man nicht beweisen, dass der Lieferant keine Aufforderung geschickt hat. (wie soll man das auch beweisen können? Es gehen Rundschreiben raus an alle Kunden. Wenn Sie keine Aufforderung erhalten haben, hätten Sie sich an den Lieferanten wenden müssen u. diesen mitteilen müssen, dass Sie keine erhalten haben. Somit geht die Pflicht wieder an den Kunden zurück.
In meinem Vertrag stand unter Punkt 1. der Lieferant lies selber ab...und unter a) Er kann auch verlangen, dass der Kunde es selbst abliest.
Wenn keine Angaben des Zählers vorliegen, ist der Lieferant berechtigt zu schätzen...bei Stromversorgern ist das unzulässig (da gab es schon ein paar Urteile)- aber bei privaten Gaslieferanten leider nicht....die dürfen das leider trotzdem. So ist deutsches Recht - das Recht ist nicht überall gleich verteilt.
Die ganzen Anfragen hier haben mir leider nichts gebracht, so nebenbei bemerkt - man hat keine andere Wahl als sich einen Anwalt zu nehmen, was wieder eine ganze Stange Geld kostet und wenn man vor Gericht geht - dann kostet es noch mehr Geld...im Grunde genommen ist man am Ende gezwungen einen Vergleich zu schließen, der stets zu Gunsten des Lieferanten ausgeht und die zusätzlichen Rechtsstreitkosten heben die Kosten, die man sich vielleicht durch den Vergleich geschlossen hat wieder auf.