Energiepreis-Protest > N-Ergie
Gaskunde unterliegt am OLG Nürnberg
Black:
--- Zitat ---Original von Lothar Gutsche
Doch der Analogieschluss von Dr. Peter Becker und die preisregulierende Wirkung von § 29 GWB eröffnen im Prozess gewisse Spielräume.
--- Ende Zitat ---
Aber nicht in diesem Prozess :D
RR-E-ft:
Da wäre ich mir nicht so sicher. Es kommt darauf an, was in diesem Prozess geltend gemacht wird.
Das könnte auch eine Preisgestaltung sein, die u.a. gegen § 29 GWB verstößt und deshalb auch unbillig ist.
Der betroffene Einzelkunde kann sich auch auf einen Verstoß gegen kartellrechtliche Bestimmungen bei der Preisfindung berufen (vgl. BGH KZR 21/08]
tangocharly:
Die entscheidende Frage, welche die Diskutanten hier beschäftigt, ist doch nur die, ob mit Hilfe einer existierenden Quersubventionierung aus Gewinnen, welche nach der Sockeltheorie des Achten unangreifbar sind und die in andere Unternehmensbereiche fließen, aus
(a) Energierwirtschaftsrechtlicher und/oder
(b) Kartellrechtlicher
Sicht für laufende Prozesse Honig gesaugt werden kann.
Dass das Unternehmen mittels Einsatz von Gewinnen, die in anderen Sparten erzielt werden können, den streitgegenständlichen Preis einer anderen Sparte nicht senken muß, wurde ja vom Achten schon entschieden.
Gefragt wurde nun, ob der umgekehrte Vorgang mit energiewirtschaftsrechtlichen Kriterien vereinbar ist. Antwort: wenn man europäische Energiepolitik Ernst nehmen wollte, dann auf keinen Fall.
Aber, wie meinte jetzt Öttinger, seines Zeichens blutjunger Energiekommissar, Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken, stellen keine Frage für Europa dar. Dies, obgleich selbst bei einer Absenkung der Strompreise um > 2 ct/kWh, die Gewinne der Vier Krokodile immer noch (geschätzt) im kleinen Milliardenbereich steigen werden.
Und was Stadtwerke hiervon halten, siehste da
DieAdmin:
Das 27seitige Urteil ist in der Entscheidungssammlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2714/
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