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überhöhter Tarif nach Umzug - vertragsloser Zustand

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mufti:
Mit der Firmas sind wir Anfang des Jahres in eine neue Halle gezogen. Der Vormieter hat ca 20.000 kWh im Monat verbraucht und hatte daher einen Großverbrauchertarif mit Leistungsmessung. Wir verbrauchen knapp 500 kWh im Monat. Die EnBW hat uns nun den Verbrauch nach dem Tarif des Vormieters abgerechnet, wodurch wir um 30 - 50 % zu viel zahlen. Leider hat unsere Vermieterin uns den Zähler erst nach 5 Monaten übergeben, sodass wir das vorher gar nicht wussten. Seither versuch ich von der Enbw wegzukommen, was sich mit diesem Zähler nicht so einfach gestaltet. Selbst die Enbw hat 3 Monate gebraucht, uns ein aus ihrer Sicht angemessenes Angebot zu schicken. Angeblich seien sie gesetzlich verpflichtet, bei Zählerübernahme den Neukunden nach dem Tarif des Altkunden abzurechnen und eine nachträgliche Umstellung auf einen fairen Tarif sei ebenso gesetzlich verboten.
Die erzählen mir doch Käse, oder? Wer kennt sich aus und kann mir helfen? Hab ich juristisch Chancen?

lg mufti

bjo:
ich halte das für einen absoluten blödsinn!

- wenn man plausibel machen kann das man weniger verbraucht.
z. B. duch den Verbrauch aus der Verangenheit sollte der Versorger reagieren!
- tut er dieses nicht, selber die Abschläge ermitteln und anpassen!
- eventuelle Drohungen des Versorgers können ignoriert werden!
- mittells Verivox neuen Versorger suchen dazu reichen Kundennummer + Zählernummer
=> falls der jetzige Versoger euch nicht ziehen lassen will entsprechende Behörden informiern!

Netznutzer:
Wenn der Vormieter 240.000 kWh mit Leistungsmessung im Jahr verbraucht hat, so ist davon auszugehen, dass die EnBW Ihnen als Nachfolger einen ähnlichen Vertrag angeboten hat. Sofern Sie diesen ignoriert haben und sich Ihre Halle in Niederspannung befindet, wurden Sie in die für Gewerbekunden entsprechend teure Ersatzversorgung eingestuft. Dieser Zustand ist auf 3 Monate befristet und es hängt von Ihrem Versorger ab, was er darraus macht. Ferner stellt sich die Frage, wie eine Vermieterin einen Zähler übergeben kann. Entweder war sie Vertragspartner für den Zeitraum, dann hat sie auch zu zahlen. Oder Sie waren der Vetragspartner und haben Briefe ignoriert. Sofern Sie dauerhaft so wenig verbrauchen haben Sie Anspruch auf Belieferung nach Standardlastprofil. Dies muss jedoch dem Energieversorger mitgeteilt werden. Woher soll er all das wissen, was für Sie selbstverständlich ist? Wenn Sie wechseln wollen, beauftragen Sie besser vorher den Netzbetreiber, auf Eintarifzähler umzurüsten (über Ihren derzeitigen Lieferanten), und wenn der einfache Zähler sitzt, schliessen Sie einen neuen Vertrag. Ich bin mir sicher, dass jeder Lieferant Ihre Abnahmestelle nicht beliefern wird, wenn er vom Netzbetreiber die Antwort erhält, dass dor eine reg. Leistungsmessung sitzt und Sie ca. 6000 kWh im Jahr verbrauchen werden.

Gruß

NN

mufti:
\'so ist davon auszugehen\'.... schön wärs ja. auf welcher grundlage gehen sie davon aus? es gab kein vertragsangebot, weder an meine vermieterin noch an mich. nach auszug des vormieters hat die enbw die rechnung aus vertragslosem zustand von jan - mai an meine vermieterin geschickt. dann hat die den zähler auf meine firma umgemeldet, kam zu mir, hat mir die stromrechnungen präsentiert und ich hab mich mit der enbw in verbindung gesetzt. dort hatte ich ohne witz nur leute am fon, die ob der situation fetter zähler - wenig verbrauch selbst verunsichert waren. es hat bis letzte woche gedauert, dass ich überhaupt ein angebot für einen stromliefervertrag bekommen habe. den zähler wollen sie nicht tauschen, mit der begründung, der nächste mieter könnte ja wieder viel strom verbrauchen.
klar hat die vermieterin die rechnungen jan - mai erst mal bezahlt, aber sie reicht sie mir natürlich als nebenkosten einfach weiter.
einen neuen stromlieferanten hab ich gefunden, der die versorgung ohne leistungsmessung übernehmen würde, aber da muss der netzbetreiber mitspielen, und das ist schon wieder die enbw. ausgang noch sehr unsicher.

gruss mufti

Cremer:
@mufti,

ja, ja, wenn man wartet bis einem die gebratenen Tauben in den Mund fliegen. :D

Oder haben Sie erwartet, dass die Vermieterin Ihnen die Stromkosten schenkt.

Was ist denn mit Wasser, Abwasser und Müll ???

Es ist doch heute selbstverständlich wenn man umzieht, dass man selber in der Pflicht ist, sich um die Versorgung/Entsorgung kümmert. Dazu zählt zuerst die Zählerablesung bei Strom, gas und Wasser und die Anmeldung derselben bei den Versorgern.

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