Wenn der Vormieter 240.000 kWh mit Leistungsmessung im Jahr verbraucht hat, so ist davon auszugehen, dass die EnBW Ihnen als Nachfolger einen ähnlichen Vertrag angeboten hat. Sofern Sie diesen ignoriert haben und sich Ihre Halle in Niederspannung befindet, wurden Sie in die für Gewerbekunden entsprechend teure Ersatzversorgung eingestuft. Dieser Zustand ist auf 3 Monate befristet und es hängt von Ihrem Versorger ab, was er darraus macht. Ferner stellt sich die Frage, wie eine Vermieterin einen Zähler übergeben kann. Entweder war sie Vertragspartner für den Zeitraum, dann hat sie auch zu zahlen. Oder Sie waren der Vetragspartner und haben Briefe ignoriert. Sofern Sie dauerhaft so wenig verbrauchen haben Sie Anspruch auf Belieferung nach Standardlastprofil. Dies muss jedoch dem Energieversorger mitgeteilt werden. Woher soll er all das wissen, was für Sie selbstverständlich ist? Wenn Sie wechseln wollen, beauftragen Sie besser vorher den Netzbetreiber, auf Eintarifzähler umzurüsten (über Ihren derzeitigen Lieferanten), und wenn der einfache Zähler sitzt, schliessen Sie einen neuen Vertrag. Ich bin mir sicher, dass jeder Lieferant Ihre Abnahmestelle nicht beliefern wird, wenn er vom Netzbetreiber die Antwort erhält, dass dor eine reg. Leistungsmessung sitzt und Sie ca. 6000 kWh im Jahr verbrauchen werden.
Gruß
NN