Energiepreis-Protest > Stadtwerke Hockenheim

Gastarif nach Gutsherrenart?

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RR-E-ft:
Gastarif nach Gutsherrenart?


--- Zitat ---Um ihre Konkurrenzfähigkeit auf dem Gasmarkt zu stärken, haben die Stadtwerke ein Konzept zur Anpassung der Delta-Gaspreisprodukte an die allgemeine Marktsituation erarbeitet: Zunächst wird der Arbeitspreis der \"Allgemeinen Tarife\" um 1,2 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Der neue Tarif gilt ab 1. September.
--- Ende Zitat ---

Nicht ersichtlich ist, welche für die Billigkeit des Allgemeinen Tarifs maßgeblichen preisbildenden Kostenfaktoren  des Gastarifs (bestehend aus Grund- und Arbeitspreis) sich wann wie, also in welche Richtung und um welche Beträge, entwickelt haben (vgl. BGH VIII ZR 81/08 Rn. 18].

Möglicherweise gibt der Gasversorger entgegen gesetzlicher Verpflichtung zwischenzeitliche Kostensenkungen nur mit zeitlicher Verzögerung und nicht umfassend an die Kunden weiter.

Pedro:
@RR-E-ft:

--- Zitat ---Nicht ersichtlich ist, welche für die Billigkeit des Allgemeinen Tarifs maßgeblichen preisbildenden Kostenfaktoren des Gastarif
--- Ende Zitat ---

Ob im Gemeinderat von Hockenheim jemand danach gefragt hat ??? :D
Mein Tipp: Falls es in Hockenheim Protestler gibt, sollte man das Protokoll der Gemeinderatssitzung vorsorglich zu den eigenen Akten nehmen. Eine schönere Begründung findet man selten.  ;)

Black:
Das geht nun wirklich zu weit!

Die Kunden sollten Widerspruch einlegen und weiterhin die alten Preise zahlen!

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Black
Das geht nun wirklich zu weit!

Die Kunden sollten Widerspruch einlegen und weiterhin die alten Preise zahlen!
--- Ende Zitat ---

Urkomisch.


@Black

Bei der Grundversorgung zu einem Allgemeinen Tarif geht es nicht um die Frage eines \"Konzepts zur Anpassung der Preise an ein Marktniveau\".

Maßgeblich soll allein die Kostenentwicklung bei den preisbildenden Kostenfaktoren des konkreten Tarifpreises (bestehend aus Grund- und Arbeitspreis) sein (BGH VIII ZR 81/08 Rn. 18].
Dabei muss sich also auch die Einhaltung der Verpflichtung zur zügigen wie umfassenden Weitergabe von Kostensenkungen kontrollieren lassen. Dafür muss man den zum 1.September einseitig neu bestimmten Tarif als unbillig rügen und den Nachweis über dessen Billigkeit verlangen. Entspricht dieser einseitig bestimmte Tarif nämlich nicht der Billigkeit, ist er gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB unverbindlich (siehe auch BGH X ZR 60/04 unter II 1 ).

Wurden zwischenzeitliche Kostensenkungen entgegen gesetzlicher Verpflichtung nicht zügig und umfassend durch Tarifabsenkung an die Kunden weitergegeben, kann der Allgemeine Tarif gerade deshalb auch schon vor dem 01.09. unbillig gewesen sein, weil der Grundversorger dem aus dem gesetzlichen Leistungsbestimmungsrecht folgenden gesetzlichen Verpflichtung zur der Billigkeit entsprechenden Tariffestsetzung nicht nachgekommen war.

Black:
Wie kommen Sie darauf, dass wenn ein Versorger ankündigt seine Preise senken zukönnen zu mutmaßen, dies sei gerade ein Indiz, dass er frühere Kostensenkungen nicht weitergegeben habe?

Gehen den Verbraucheranwälten die Mandate aus, dass jetzt gegen Kostensenkungen künstlich mobil gemacht werden muss?

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