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Autor Thema: Nicht ausgeführte Lastschrift  (Gelesen 3909 mal)

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Offline riesel

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Nicht ausgeführte Lastschrift
« am: 20. Juli 2005, 16:02:57 »
Nach Einspruchsschreiben und Kündigung der Einzugsermächtigung habe ich den trotzdem von \"ThüringenGas\" abgebuchten  Betrag rückbuchen lassen. Gleichzeitig habe ich den von mir berechneten Betrag für die fällige Verbrauchsabrechnung und die Abschlagszahlung plus jeweils 2 % überwiesen.  Nun teilt mir  \"ThüringenGas\" mit, daß der fällige Betrag nicht abgebucht werden konnte und mein Konto gelöscht wurde. Ab sofort werde ich als Barzahler geführt.
Der Versorger verlangt die umgehende Begleichung des Zahlungsrückstandes, d.h. den überhöhten Betrag zuzüglich 2 x Rücklastgebühr von je 4,02 EUR. Ich soll mich \"zwecks Klärung der weiteren Verfahrensweise der Abschlagszahlungen\" mit ihm in Verbindung setzen.
Ich möchte dem Versorger nun folgendes schreiben: \"Bezüglich der Forderung nach Begleichung eines Zahlungsrückstandes teile ich Ihnen mit, daß kein Zahlungsverzug besteht, da der auf die Erhöhung des Gaspreises entfallende Betrag nicht fällig ist und bis zu einem Nachweis der Billigkeit auch nicht fällig wird.\"

Wäre das juritisch und tatisch korrekt?

Offline RR-E-ft

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Nicht ausgeführte Lastschrift
« Antwort #1 am: 20. Juli 2005, 16:11:44 »
@riesel

Sparen Sie sich das Porto.

Schicken Sie eine Mail an info@thueringengas.de unter Angabe Ihrer Kundennummer,

CC: hans-christian.pultke@th-online.de; recht@vzth.de ; ra.fricke@gmx.de


Fragen Sie einfach an, ob man schon jetzt eine gerichtliche Auseinandersetzung wünscht.

Wenn nicht, möge man von weiteren Mahnungen absehen und die entsprechenden Mahnkosten ausbuchen und Sie hierüber unverzüglich informieren.

Das sollte es gewesen sein.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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