Nach Einspruchsschreiben und Kündigung der Einzugsermächtigung habe ich den trotzdem von \"ThüringenGas\" abgebuchten Betrag rückbuchen lassen. Gleichzeitig habe ich den von mir berechneten Betrag für die fällige Verbrauchsabrechnung und die Abschlagszahlung plus jeweils 2 % überwiesen. Nun teilt mir \"ThüringenGas\" mit, daß der fällige Betrag nicht abgebucht werden konnte und mein Konto gelöscht wurde. Ab sofort werde ich als Barzahler geführt.
Der Versorger verlangt die umgehende Begleichung des Zahlungsrückstandes, d.h. den überhöhten Betrag zuzüglich 2 x Rücklastgebühr von je 4,02 EUR. Ich soll mich \"zwecks Klärung der weiteren Verfahrensweise der Abschlagszahlungen\" mit ihm in Verbindung setzen.
Ich möchte dem Versorger nun folgendes schreiben: \"Bezüglich der Forderung nach Begleichung eines Zahlungsrückstandes teile ich Ihnen mit, daß kein Zahlungsverzug besteht, da der auf die Erhöhung des Gaspreises entfallende Betrag nicht fällig ist und bis zu einem Nachweis der Billigkeit auch nicht fällig wird.\"
Wäre das juritisch und tatisch korrekt?