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Autor Thema: Preisfrage  (Gelesen 6595 mal)

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Offline henk0011

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Preisfrage
« am: 28. Juli 2010, 18:03:33 »
Preisfrage


Es gab 2008 eine Zahlungsklage (keine Feststellungsklage). Das Urteil vom AG sah so aus, dass ich den letzen unwidersprochenen Gaspreis aus 2004 zu zahlen hatte, der betrug damals  € 0,042 /Kwh Verbrauchspreis und € 100,80 Grundpreis/Jahr.

Auf dieser Grundlage hat dann der Energieversorger die künftigen Abschlagszahlungen errechnet. In der folgenden Jahresrechnung wurden dann aber die derzeitigen Preise berechnet,  der Verbrauchspreise ist runtergegangen, ist aber immer noch mit 0,0552 höher und der Grundpreis ist mit € 62,64/Jahr niedriger.

Frage 1: was habe ich jetzt zu zahlen. Ich habe den neuen Grundpreis 62,64 zugrunde gelegt mit dem damaligen Verbrauchspreis von 0,042 und danach die künftigen Abschläge berechnet. Damit ist die DEW nicht einverstanden weil sie der Ansicht ist, ich hätte weiterhin den damaligen Grundpreis von 100,80 zu zahlen.

Frage 2: kann ich mit zukünftigen Abschlägen zuviel Gezahltes verrechnen?

Was wäre jetzt die richtige Rechnung? Es handelt sich um einen Grundversorgungsvertrag  Erdgas.aktiv.

Offline eon-rebell

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Preisfrage
« Antwort #1 am: 28. Juli 2010, 18:48:00 »
Vorbemerkung:
Eine Zahlungsklage betrifft immer die Vergangenheit, d.h. einen genau bestimmten Zeitraum, der bereits abgeschlossen ist. Dagegen kann eine Feststellungsklage die Vergangenheit und die Zukunft betreffen.

Zu Frage 1:
Sie können sich nicht die Rosinen rauspicken, sondern müssen sich schon entscheiden, also entweder alter Verbrauchspreis + alter Grundpreis oder neuer Verbrauchspreis + neuer Grundpreis (Stichwort \"Äpfel und Birnen\").

Zu Frage 2:
Würde ich so machen (um nicht ggfs. selbst klagen zu müssen), aber i.d.R. steht in den AGBs des Versorgers, dass nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden darf. Somit Prozessrisiko für Sie!

Ergebnis:
Ohne den genauen Vertrag zu kennen, ist dies also nicht pauschal zu beantworten. Bei einem Grundversorgungsvertrag ist jedoch eine Preisanpassung einfacher möglich (im Gegensatz zum Sondervertrag).

Offline henk0011

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Preisfrage
« Antwort #2 am: 28. Juli 2010, 20:36:39 »
Immerhin liegen Verbrauchspreis und Grundpreis verschiedene Kalkulationen zugrunde und mit meiner Unbilligkeitsrüge habe ich ja gerade die Billigkeit der beiden Preisforderungen angezweifelt. Warum sollte ich mir da nicht die günstigsten Preise herauspicken dürfen.

Offline eon-rebell

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Preisfrage
« Antwort #3 am: 28. Juli 2010, 23:00:25 »
wegen des letzten unwidersprochenen Preises!!!

Offline henk0011

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Preisfrage
« Antwort #4 am: 01. August 2010, 19:54:30 »
Da hab ich aber bei den \"10 Geboten für Protestverbraucher\" von Frau Ra Holling etwas anderes gelesen:

                   hier der Link (unter Punkt 3):

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News__1700/ContentDetail__10413/

Kann vielleicht von unseren Anwälte hier im Forum etwas dazu sagen?

 

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