Preisfrage
Es gab 2008 eine Zahlungsklage (keine Feststellungsklage). Das Urteil vom AG sah so aus, dass ich den letzen unwidersprochenen Gaspreis aus 2004 zu zahlen hatte, der betrug damals € 0,042 /Kwh Verbrauchspreis und € 100,80 Grundpreis/Jahr.
Auf dieser Grundlage hat dann der Energieversorger die künftigen Abschlagszahlungen errechnet. In der folgenden Jahresrechnung wurden dann aber die derzeitigen Preise berechnet, der Verbrauchspreise ist runtergegangen, ist aber immer noch mit 0,0552 höher und der Grundpreis ist mit € 62,64/Jahr niedriger.
Frage 1: was habe ich jetzt zu zahlen. Ich habe den neuen Grundpreis 62,64 zugrunde gelegt mit dem damaligen Verbrauchspreis von 0,042 und danach die künftigen Abschläge berechnet. Damit ist die DEW nicht einverstanden weil sie der Ansicht ist, ich hätte weiterhin den damaligen Grundpreis von 100,80 zu zahlen.
Frage 2: kann ich mit zukünftigen Abschlägen zuviel Gezahltes verrechnen?
Was wäre jetzt die richtige Rechnung? Es handelt sich um einen Grundversorgungsvertrag Erdgas.aktiv.