Energiepreis-Protest > Gelsenwasser

Neue AGB - in Verbindung mit neuem Vertrag

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Gasmichi:
Hallo zusammen,

habe gestern erneut ein Schreiben von Gelsenwasser bekommen mit neuem Sondervertragsentwurf, AGB etc.
Darin heißt es Zitat: \" Wichtig: Ihre Annahme der neuen Vertragsbedingungen ist erforderlich für das Fortbestehen Ihres Sondervertrages. Bitte senden Sie uns daher das beiliegende Vertragsformular unterschreiben .... zurück.\"

Was meint ihr ? Wieder in die runde Ablage damit ? Ich habe doch einen Sondervertrag, den ich natürlich behalten will, oder kann Gelsenwasser den einseitig kündigen ?

Gruß Michi

Schwalmtaler:
Jeder Vertragspartner hat das recht den bestehenden Vertrag gem. der gültigen Bedingungen zu kündigen. Eine Kündigung muss vor allem bestimmte Formalien erfüllen (ggf. suchen unter Kündigung)
Doch dieses Schreiben ist nur als Angebot über den Abschluss eines neuen Vertrages anstelle des Alten zu werten.
Wenn Sie dieses nicht annehmen möchten > Brief in die Rundablage.

Tomkol:
Bin sogar schon angerufen worden.
Gelsenwasser, ja, Sie haben die AGBs noch nicht akzeptiert....

Ich habe denen mitgeteilt, das ich dies auch ohne eingehende Rechtsberatung nicht tun werde.

So wie ichs hier lese, werd ichs gar nicht machen.

Danke, Schönen Gruß Thomas

schrödi:
Ja, ich habe auch einen Anruf bekommen, recht freundlich noch, aber mit einem Hinweis, daß irgendwann ein neuer Vertrag unterschrieben werden muß - Verweis auf ein mögliches zukünftiges Urteil vom BGH wenn ich das richtig verstanden habe. Ich habe das aber erst mal abgelehnt, möchte meinen alten Vertrag behalten - es wären ja nur die AGB und nicht der Vertrag, der dann geändert wird. Ja, ja ...

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von schrödi
Ja, ich habe auch einen Anruf bekommen, recht freundlich noch, aber mit einem Hinweis, daß irgendwann ein neuer Vertrag unterschrieben werden muß - Verweis auf ein mögliches zukünftiges Urteil vom BGH wenn ich das richtig verstanden habe. Ich habe das aber erst mal abgelehnt, möchte meinen alten Vertrag behalten - es wären ja nur die AGB und nicht der Vertrag, der dann geändert wird. Ja, ja ...
--- Ende Zitat ---
Alles sehr diffus, aber der Versuch ist nicht strafbar.


--- Zitat ---recht freundlich noch
--- Ende Zitat ---
:D guter Witz!

Wieso muss irgendwann ein neuer Vertrag unterschrieben werden?
Aus verschiedenen Gründen schlichtweg albern.  


--- Zitat ---Verweis auf ein mögliches zukünftiges Urteil vom BGH
--- Ende Zitat ---
Das \"letzte, zukünftig mögliche Urteil vom BGH\" mit direktem ! Bezug auf die NGW hat sich soeben erledigt.
DAS sollte der NGW allerdings bekannt sein, da diese höchstselbst die entsprechende Revision, wohl mangels entsprechender Erfolgsaussichten, zurückzog!  :D
siehe hier BGH VIII ZR 178/09 mündliche Verhandlung am 03.11.10 Abgrenzung Tarifkunde/ Sondervertragskunde

Denkt bitte in Bezug auf Beweispflicht und Nachweisbarkeit einmal darüber nach, warum nur ein Anruf erfolgt ist.
Denn beachtet folgenden Grundsatz: wer schreibt, der bleibt.  ;)

LESEN bildet!

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