Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW

<< < (5/11) > >>

koga dietz:
Hallo Kameraden. Bisher habe ich nicht auf die Einstufung seitens der NGW zwecks der für mich passenden Gastarifgruppen reagiert weil mir ein guter Freund geraten hat dies nicht zu akzeptieren weil dann mein Widerspruch hinfällig würde. Jetzt habe ich festgestellt, daß ich mit meiner Brennwertheizung günstiger liegen würde. Auf einen Anruf von mir bei der NGW bestätigte man mir dieses und schlug mir vor einen neuen Antrag zu stellen. Das Formular schickte man mir schon. Ich meine aber, daß ich doch nicht einen neuen Gasliefervertrag abschließen müßte um einen neuen Tarif zu bekommen. Telefonisch habe ich das auch der Servicestelle mitgeteilt und dort gab man mir auch Recht , daß der Tarif Best Plus für mich der geeignete wäre zumal auf der Webseite der NGW bei Best Plus von einer effizienten Heizungsanlage gesprochen wird. Da ich bei der NGW immer ein schlechtes Gefühl habe um beschissen zu werden habe ich keinen neuen Vertrag unterschrieben. Wenn ich meine Jahresabrechnung betrachte bestärkt mich dieses Gefühl. Meine Einzahlungen an die NGW stimmen mal wieder nicht mit der von mir gezahlten Beträge überein. Ich vermute versuchten Betrug weil ich von anderen Kunden der NGW die gleiche Masche zu hören bekam ( nachweißbar weil ich die Rechnungen gesehen habe) Dies Masche ist leider auch bei anderen Unternehmen Standart geworden. Wer kann mir bei den neuen Tarifen einen Rat geben oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

bolli:
Na ja, an der einen oder anderen Stelle entlarven wir Protestler uns aber nun. Auf der einen Seite möchten wir möglichst auf den Vertragsanfangspreis zurück, auch wenn der von 1971 stammt und natürlich für den Versorger mit ziemlicher Sicherheit auch nicht mehr kostendeckend ist (aber was interessiert das uns, schließlich bekommt er von anderen dafür ja mehr als ihm zusteht) und auf der anderen Seite möchten wir an den Inhalten zu unseren Gunsten doch noch ein bisschen \"drehen\" und auch das letzte rausholen. Und wenn ich ne neue Brennwertheizung habe, sollte auch der günstigere Brennwert berücksichtigt werden, aber bitte wieder zu Preisen von 1971.

So wird\'s wohl nichts werden. Man sollte nicht zu gierig werden.

Da die Versorger derzeit wohl noch nicht bereit sind, angemessene Preise zu nehmen, muss man, so man denn die Möglichkeit über einen alten Vertrag hat, eben die alten Preise anrechnen, aber Modifikationen an Einzelheiten des Vertrages wird es da wohl eher nicht geben.  ;)

sir_diddler:
Hallo Mitstreiter,

habe Ende März vom Versorger mal wieder Post bekommen, mit folgendem Titel:

Kündigung Ihres bestehenden Erdgasliefervertrages
Neues Vertragsangebot

aus dem Inhalt:
.... wir sehen uns daher gezwungen, das o.g. Vertragsverhältnis fristgerecht zum 31.3.11 zu kündigen. .... Sofern Sie das Vertragsangebot nicht annehmen möchten, ... weiterhin mit Erdgas versorgen, ...zu den Preisen und Bedingungen der Grundversorgung.

Nun meine Fragen:
Muss ich das akzeptieren ?
Dürfen die das ?
Kann ich dann zum 1.4.11 von einem anderen Versorger Gas abnehmen ?

bolli:

--- Zitat ---Original von sir_diddler
habe Ende März vom Versorger mal wieder Post bekommen,
--- Ende Zitat ---
In welchem Jahr ?

--- Zitat ---Original von sir_diddler
Muss ich das akzeptieren ?
--- Ende Zitat ---
Ja (ggf. Frist überprüfen)

--- Zitat ---Original von sir_diddler
Dürfen die das ?
--- Ende Zitat ---
Ja

--- Zitat ---Original von sir_diddler
Kann ich dann zum 1.4.11 von einem anderen Versorger Gas abnehmen ?
--- Ende Zitat ---
Das wird zeitlich wohl nicht mehr klappen. Ggf. 01.05.

Unioner7:
Hallo,
auch ich habe heute von der NGW ein Kündigungsschreiben erhalten, Text wie \"sir_diddler\", mit Frist 31.04.2011.
Bei meinem Schreiben wird mir bis 15.04.2011 Zeit gegeben den neue Erdgassondervertrag zu unterschreiben. Entspr. Auftragsformular wurde wieder mitgeschickt. Zudem ergänzende Bedingungen und ein Heft Allg. Bedingungen.
Wenn ich nicht unterschreibe, \"werde ich natürlich weiterhin, dann allerdings durch Grundversorgung mit Gas versorgt\".
Im ersten Satz des Anschreibens wird als Begründung für die neuen Verträge die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Vorteil der Kunden genannt.

Ich sehe dieses Schreiben als Lieferkündigung durch die NGW an, denn auch die Grundversorgung bei Nichtannahme ist ja eine einseitige Vertragsänderung.

Ich werde wohl diese Schreiben bestätigen, also die Gasversorgung durch die NGW komplett beenden und es mit einen neuen Gasversorger suchen. Mal sehen ob es dann besser oder evtl. noch schlechter läuft. Zeitlich könnte es zwar knapp werden, aber es wird ja ab nächste Woche wärmer!

Für weitere Anregungen oder Hinweise würde ich mich freuen.

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