Energiepreis-Protest > EWE
Versorger verrechnet Guthaben ohne Mitteilung
nachtspeicher99:
Hallo,
widerspreche seit 2007 der Strompreisanpassung der EWE Sondervertrag H8 für Nachtspeicherheizung.
Der Rechnung für 2007/2008 hatte ich wirksam widersprochen und die EWE ist bislang erfolglos über das Mahngericht Uelzen vorgegangen, diese Sache ruht derzeit. EWE hatte bislang keine Klagebegründung vorgelegt und alle Fristen sind verstrichen.
Der Rechnung 2008/2009 hatte ich ebenfalls widersprochen, EWE hatte sich gar nicht dazu geäußert und Nichts gemacht und jetzt kommt es:
Die Rechnung für 2009/2010 ist mir letzte Woche zugegangen. Dort hat die EWE einfach 400 EUR zu wenig geleistete Abschlagszahlungen ausgewiesen. Erst nach meiner Nachrechnung handelte es sich um den strittigen Betrag von 2008/2009.
Bedeutet:
Ich hatte etwa 1800 EUR gezahlt, die EWE aber nur 1400 EUR als gezahlter Abschlag ausgewiesen und den Fehlbetrag nicht erklärt.
Die Jahresrechnung betrug aber etwa 1150 EUR, so dass ein Guthaben von etwa 250 EUR ausgewiesen wurde. Nach Rückfrage bei der EWE wird das ausgewiesene Guthaben nicht ausgezahlt, sondern mit Rückständen aus der Vergangenheit 2007/2008 intern verrechnet.
Die EWE geht also in ihrer Abrechnung in keiner Weise auf meine Guthaben/Widersprüche ein, mein Anwalt ist schon aktiv.
Ich überlege, mit einer einstweiligen Verfügung über das zuständige AG an die Sache heranzugehen, damit meine ich nicht den Preispotest, sondern die Zurückhaltung und nicht Ausweisung gezahlter Abschläge....
Eure Meinung dazu würde mich interessieren?
Natürlich zahle ich jetzt keinerlei Abschläge mehr, bis die Sache geklärt ist. Mein Anwalt soll das dem Unternehmen mal mitteilen.
Schon eine Sauerei und rechtswidrig...
Gruß
Cremer:
@nachtspeicher99;
Einstweilige Verführung wäre nicht die richtige Wahl.
großes Missverhältnis zwischen geleisteter Abschlagzahlung von 1800 € zu 1150 € Rechnung. Da hätten Sie schon viel früher ansetzen müssen!!!
1.) Widerspruch zur Jahresrechnung einlegen, da diese nicht korrekt ist und eine neue anfordern, berufen Sie sich auf § 17 GasGVV.
2.) Falls EWE nicht reagiert, dann eigene Jahresrechnung erstellen und den Betrag dahingehend \"einfordern\" dass Sie nur diesen Teil nachzahlen.
Hier haben Sie im konkreten fall 2009/2010 jedoch ein Überschuss (Guthaben). Sehen Sie, da haben Sie garnicht oder nicht rechtzeitig die Abschlagzahlungen gekürzt, um so immer eine Nachzahlung zu haben. Das ist natürlich sehr schlecht :-((.
3.) Sofern keine Einigung mit EWE, dann das nicht zurückgezahlte Guthaben mit den neuen Abschlägen für 2010/2011 verrechnen, d.h. die nächsten Abschlage aussetzen/kürzen.
4.) Den Verwendungszwecks der monatlichen Abschläge auf den Überweisungen zweckbestimmt nennen (Abschlag Gas Monat Juni). Künftig das Verhältnis Verbrauch zu den Abschlägen im Auge behalten und am Ende der verrechnungsperiode ggf. einen Anschlag aussetzen.
nachtspeicher99:
Hallo,
ich habe da nichts verkehrt gemacht. Hatte für jedes Jahr eine eigene Rechnung erstellt und der EWE zugestellt. Die Überzahlung resultierte aus der Anschaffung eines Pelletofens seit Januar 2009. Ich kann dann im Nachhinein nicht einfach die von mir neu berechneten Abschläge während des laufenden Jahres kürzen, nur weil ich plötzlich einen Pelletofen habe. Es war zu diesem Zeitpunkt nicht klar, wie hoch die Ersparnis ausfällt.
Auf meinen Überweisungen habe ich genau vermerkt, für welchen Monat die geleistete Zahlung vorgesehen war/ist.
Ich werde (Wir/Anwalt) der EWE natürlich mitteilen, dass uns eine fehlerhafte Rechnung zugegangen ist. Parallel dazu wird bis auf Weiteres (zur Not auch das ganze Jahr) Nichts mehr bezahlt. Wenn dann die Sperrandrohung oder sonst was kommt, berufen wir uns auf unser Guthaben.
Gruß
nachtspeicher99:
So, habe noch einmal dem Versorger telefonisch um Erklärung gebeten. Die Rechnungsabteilung hat mir mitgeteilt, dass die Rechtsabteilung einen Finger auf mein Guthaben hat. An Widersprüchler werde grundsätzlich kein Guthaben ausbezahlt....
Allein für diesen Satz müsste man die ganze Truppe vor Gericht zehren!
Aber jetzt wird die Abschlagszahlung eben eingstellt, natürlich wird die Aufrechnung schriftlich über meinen Anwalt angezeigt werden, ebenso wie die unrichtige Jahresabrechnung.
Ich habe versucht, mich an die Spielregeln zu halten, aber die EWE steigt nun aus und verstößt u.U. gegen Gesetze.
Jetzt werde ich nur prüfen lassen, ob und wann die EWE den Strom abstellen kann und wie ich das Abstellen verhindere.
Gruß
bolli:
--- Zitat ---Original von nachtspeicher99
Jetzt werde ich nur prüfen lassen, ob und wann die EWE den Strom abstellen kann und wie ich das Abstellen verhindere.
--- Ende Zitat ---
Wenn sie wie von Ihnen beschrieben vorgegangen sind, sollten da keine Probleme entstehen. Vor einer Sperre muss eine schriftliche Sperrandrohung mit Frist bei Ihnen eingehen. Auf die können Sie dann ggf. mit einer einstweiligen Verfügung reagieren. Außerdem keinem Angestellten Zugang zum Haus zwecks Zählerdemontage ermöglichen, falls der Zähler bei Ihnen in der Wohnung/im Haus zugänglich ist.
Ist alles keine Hexerei.
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