Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: neue AGB´s ab 01.09.2010  (Gelesen 11117 mal)

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Offline RR-E-ft

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neue AGB´s ab 01.09.2010
« Antwort #15 am: 21. Juli 2010, 12:32:24 »
Im Falle der ordnungsgemäßen Kündigung eines Sondervertrages rutscht man nicht automatisch in die Grundversorgung. Schließlich kann man bei einem anderen Lieferanten oder zur Not auch bei EWE einen neuen Sondervertrag schließen.

Mit dem Gashahn zu drohen, ist nicht möglich. Wie sollte das auch gehen?

In den Sonderverträgen Classic und Online waren alle einseitigen Preisänderungen nach dem 01.04.2007 unwirksam, ohne dass es dafür auf einen Widerspruch der Kunden ankam. Auf Verlangen wird EWE deshalb entsprechende Rückforderungsbeträge zu bedienen haben. Werden entsprechnde Rückforderungsansprüche nicht freiwillig geleistet, müssen diese gerichtlich verfolgt werden, mit Rücksicht auf drohende Verjährung bis zum 31.12.2010.

Zunächst möchte man jedoch die schriftlichen Urtreilsbegründungen des BGH lesen.

Bereist jetzt ist ersichtlich, dass die AGB der EWE Stand Juli 2010 wiederum in einigen Punkten von den gesetzlichen Regelungen der GasGVV abweichen, was enetsprechende Folgen zeitigen kann.

Offline angeljustus

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neue AGB´s ab 01.09.2010
« Antwort #16 am: 21. Juli 2010, 13:36:01 »
Zitat
Die Vorgehensweise des Oldenburger Versorgers erscheint deshalb auf den ersten Blick eher dilletantisch.


Hier verdreht EWE doch die Tatsachen.

Kann man die in so einem Fall nicht wegen Betrug, Falschdarstellung etc. belangen?

Offline RR-E-ft

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neue AGB´s ab 01.09.2010
« Antwort #17 am: 21. Juli 2010, 14:22:49 »
Propaganda ist Aufgabe einer Propagandaabteilung (auch PR bzw. Öffentlichkeitsarbeit genannt) und als solche nicht strafbar, ebenso wie Falschdarstellung und sogar die vorsätzliche  Lüge grundsätzlich nicht strafbar sind.

Offline RR-E-ft

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neue AGB´s ab 01.09.2010
« Antwort #18 am: 22. Juli 2010, 14:11:43 »
Soweit in den entsprechenden Anschreiben an Verbraucher Formulierungen verwandt werden, die geeignet sind, die Verbraucher in die Irre zu führen und zu täuschen, könnte nach UWG ein Unterlassungsanspruch bestehen, deretwegen  von qualifizierten Verbraucherverbänden abgemahnt werden und die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung abverlangt werden könnte.

Offline DieAdmin

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neue AGB´s ab 01.09.2010
« Antwort #19 am: 22. Juli 2010, 14:26:33 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Soweit in den entsprechenden Anschreiben an Verbraucher Formulierungen verwandt werden, die geeignet sind, die Verbraucher in die Irre zu führen und zu täuschen, könnte nach UWG ein Unterlassungsanspruch bestehen, deretwegen  von qualifizierten Verbraucherverbänden abgemahnt werden und die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung abverlangt werden könnte.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat EWE abgemahnt:
s. heutige Pressemitteilung
http://www.vzb.de/UNIQ127980112318013/link763121A.html

Offline RR-E-ft

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neue AGB´s ab 01.09.2010
« Antwort #20 am: 22. Juli 2010, 14:34:22 »
Die Ausführungen von EWE könnten zur Verbrauchertäuschung geeignet sein.

Der BGH hat festgestellt, dass die Preisänderungen in Sonderverträgen nach dem 01.04.2007 jedenfalls unwirksam waren infolge unwirksamer Preisänderungsklauseln.
Der BGH hat nicht gesagt, dass die Preisänderungen vor dem 01.04.2007 zulääsig waren.

Vielmehr käme es darauf an, dass überhaupt Preisänderungsklauseln in die betroffenen Sonderverträge einbezogen wurden, was wohl voraussetzt, dass den Kunden vor Vertragsabschluss die Kenntnisnahme als solcher ersichtliche Allgemeiner Geschäftsbdingungen des Versorgers ermöglicht wurde und vor Vertragsabschluss ein Hinweis darauf ergolgte, dass diese AGB in den abzuschließenden Sondervertrag einbezogen werden sollen und die Kunden bei Vertragsabschluss mit der Einbeziehung einverstanden waren.

Wären bestimmte Preisänderungsklauseln wirksam einbezogen worden, so der BGH, soll es nach Preiswidersprüchen der Kunden für die Zulässigkeit der Preisänderungen erst auf eine gerichtliche Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB ankommen.

In den Kundenanschreiben der EWE liest sich das wohl irgendwie anders.

Offline okieh

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neue AGB´s ab 01.09.2010
« Antwort #21 am: 22. Juli 2010, 14:36:45 »
dort steht

Zitat
Wer die neuen AGB akzeptiert, der kann kommende Preisänderungen nur einer gerichtlichen Billigkeitsprüfung unterziehen; Preistransparenz ist damit aber nicht verbunden.
(Hervorhebung von mir)

hä? ohne aktives Zutun kein Zustandekommen (ja bolli, habs verstanden ;) )

warum wird das jetzt so mißverständlich formuliert, dass es seitens des Kunden überhaupt zu einer \"Akzeptanz\" kommen könne?

Offline RR-E-ft

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neue AGB´s ab 01.09.2010
« Antwort #22 am: 22. Juli 2010, 14:38:35 »
Es ist doch denkbar, dass Verbraucher der EWE ausdrücklich antworten, dass sie mit der Einbeziehung der geänderten AGB in den konkreten Vertrag ab 01.09.2010 einverstanden sind.
Dann hätten diese Verbraucher die neuen Vertragsbedingungen akzeptiert.

Offline biene

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neue AGB´s ab 01.09.2010
« Antwort #23 am: 24. Juli 2010, 11:33:53 »
Hallo zusammen,

soeben les ich eine weitere interessante Pressemitteilung aus unserem Bereich:

http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2392277/Gas-Urteil++EWE+nach+Schreiben+abgemahnt.html

die Verbraucherzentrale in Brandenburg hat ja auf ihrer HP reagiert - Niedersachsen aber nicht?! Warum.....?

Biene

Offline jroettges

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neue AGB´s ab 01.09.2010
« Antwort #24 am: 29. Juli 2010, 11:30:34 »
Die EWE hat, einem heutigen NWZ-Artikel nach, die neuen Vertragsbedingungen (ab 1.9.10) zurückgezogen und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Mit Stand 26. Juli liegen der EWE rund 3500 Beschwerden vor.

Erfolg also für die Verbraucherzentrale Brandenburg, der man nur gratulieren kann. Biene stellt zurecht die Frage, warum man mal wieder von den niedersächsischen Verbraucherschützern dazu nichts gehört hat, oder habe ich das überlesen?

Derweil wollen sich die Eigentümer der EWE auf einer Verbandsversammlung und einer Aufsichtsratsitzung am 9.8.10 eingehend mit der Lage befassen.

Der EWE-Verband hat auf seiner Internetseite allerdings noch keinen Termin angekündigt. Die Verbandsversammlung tagt üblicherweise öffentlich. wobei die Öffentlichkeit leider allenfalls mal aus 2-3 Leutchen besteht. Jedem Bürger Miteigentümer und Kunden der EWE sei diese Seite des Eigentümer-Zweckverbandes zu eingehender Lektüre empfohlen.

Offline Christian Guhl

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neue AGB´s ab 01.09.2010
« Antwort #25 am: 29. Juli 2010, 15:02:11 »
Zitat
Original von jroettges
Biene stellt zurecht die Frage, warum man mal wieder von den niedersächsischen Verbraucherschützern dazu nichts gehört hat, oder habe ich das überlesen?
Ich hatte bereits öfters Kontakt mit den Verbraucherschützern und dabei auch schon mal die Möglichkeit der Verbandsklage angesprochen. Aufgrund von ständigen Kürzungen der Zuschüsse sieht man sich nicht in der Lage tätig zu werden. Leider haben wir in Niedersachsen eine schwarz-gelbe Regierung. Da stehen die Interessen der Konzerne ganz weit vorne. Die Verbraucherzentralen versucht man finanziell auszutrocknen.

Offline okieh

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neue AGB´s ab 01.09.2010
« Antwort #26 am: 29. Juli 2010, 15:10:12 »
Zitat
Original von Christian GuhlLeider haben wir in Niedersachsen eine schwarz-gelbe Regierung. Da stehen die Interessen der Konzerne ganz weit vorne. Die Verbraucherzentralen versucht man finanziell auszutrocknen.

Schwarz-gelb. wie passend  ;)

http://de.wikipedia.org/wiki/Warnfarbe

Offline biene

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neue AGB´s ab 01.09.2010
« Antwort #27 am: 30. Juli 2010, 11:53:20 »
hallo

hier ist der komplette Artikel aus der NWZ vom 29.Juli 2010


Titel: Wurden nicht zu Rückzahlung verurteilt\"

http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Wirtschaft/Nachrichten/NWZ/Artikel/2395574/%26bdquo%3BWurden+nicht+zu+R%FCckzahlung+verurteilt%26ldquo%3B.html



Titel: Gaspreise: Rechtsanwalt beißt bei EWE auf Granit:

http://www.mein-oldenburg.de/NWZ/Gaspreise-Rechtsanwalt-beisst-bei-EWE-auf-Granit_201179119198/

Gruß Biene

Offline Emsländer

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« Antwort #28 am: 30. Juli 2010, 16:45:13 »
auch im Emsland ...gibt es Zunder!

Siehe hier:

http://www.neue-oz.de/preexport_startseite/3007-wir-06-ewe.html

Wie der Dialog mit uns Kunden/Rebellen? wohl ausfällt....

Offline nachtspeicher99

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neue AGB´s ab 01.09.2010
« Antwort #29 am: 30. Juli 2010, 22:37:40 »
Warum fängt die EWE nicht an, den Kunden unaufgefordert das Geld auszubezahlen? Es sind doch mehr als genügend Rückstellungen gebildet worden? Bekommt der Vorstand den Hals nicht voll?

Es wird Zeit für zehntausende von Klagen, ich fange demnächst damit an....

Was bringt das Spiel auf Zeit?

Unmögliches Verhalten von dem Versorger!

Gruß

 

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