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Autor Thema: Strafanzeige gegen Eon-Avacon  (Gelesen 4958 mal)

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Offline Christian Guhl

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Strafanzeige gegen Eon-Avacon
« am: 19. Juli 2010, 19:10:41 »
Wie ich erfahren habe, hat ein Kunde Strafanzeige gegen Eon-Avacon erstattet.
Die zweckgebunden gezahlten Abschläge waren nicht auf der Abrechnung aufgeführt. Auf die Reklamation der Rechnung hat Eon-Avacon nicht reagiert. Nun soll der Staatsanwalt den Verbleib des Geldes klären.

Offline hko

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Strafanzeige gegen Eon-Avacon
« Antwort #1 am: 20. Juli 2010, 08:11:55 »
@Christian Guhl,

Sie berichten doch sicher, wie dies ausgeht.
Ich bin deshalb interessiert, weil mein Versorger EON-Mitte meine Abschlagszahlungen auch nicht auf der Jahresabrechnung ausgewiesen hat.
Ich vermute aber, dass diese Abschlagszahlungen trotz Aufrechnungsverbot und eindeutiger Kennzeichnung von Monat und Jahr für die alten angeblichen Rückstände verwendet wurden.

Gruß hko

Offline bjo

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Strafanzeige gegen Eon-Avacon
« Antwort #2 am: 20. Juli 2010, 10:09:37 »
mein Versorger RWE ebenso, erst nach zurückweisung der Rechnung wurde der Betrag reduziert. Immer noch fehlerhaft und immer noch nicht klar ersichtlich.

habe den Anbieter gewechselt!

Offline Christian Guhl

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Strafanzeige gegen Eon-Avacon
« Antwort #3 am: 22. Juli 2010, 15:35:15 »
Heute um 17.00 Uhr NDRNiedersachen : Kundenzahlungen bei Eon-Avacon spurlos verschwunden

Offline Christian Guhl

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Strafanzeige gegen Eon-Avacon
« Antwort #4 am: 31. Juli 2010, 15:59:37 »
Eon-Avacon hat sich nun erstmals gegenüber Kunden wegen der verschwundenen Zahlungen geäußert. In einem Fall soll angeblich eine Zwischenabrechnung im Laufe des Jahres vorgenommen worden sein. Die fehlenden Abschläge sind dort schon verrechnet worden, sodaß sie nach Angabe von Eon-Avacon auf der regulären Abrechnung nicht mehr auftauchen können. Ob das der Wahrheit entspricht, muss der Kunde noch nachprüfen. In einem zweiten Fall (in dem Anzeige erstattet wurde), teilt Eon-Avacon mit, dass mit der fehlenden Differenz die Forderung aus der Abrechnung 2008/09 ausgeglichen wurde. Leider könne man das \" wegen einer Systemumstellung\" nicht mehr rückgängig machen  :rolleyes:. Die Abschläge waren zweckgebunden gezahlt worden. Erstmals gibt der Energieversorger damit Gesetzesverstöße im Umgang mit Kundenzahlungen zu !

Offline Kampfzwerg

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Strafanzeige gegen Eon-Avacon
« Antwort #5 am: 31. Juli 2010, 18:49:17 »
Interessant! Und längst überfällig.
Wieder einmal EDV-Probleme vorgeschoben ;-)
Eine, wie auch immer geartete, Begründung für die \"falschen\" Buchungen kann den Kunden wohl letztendlich egal sein.
Bleibt zu hoffen, dass die Ermittlungen nicht wegen \"mangelnden Interesses der Öffentlichkeit\" eingestellt werden.
Ich bin gespannt und drücke alle Daumen!

 

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