Energiepreis-Protest > ZVO Energie
Urteil Amtsgericht Eutin?
bolli:
Ein Prozess ist immer ein individueller Vorgang, der maßgeblich von der Vorträgen und Anträgen der Parteien lebt. Aus diesem Grund muss man sich von einem ergangenen Urteil nicht vollständig entmutigen lassen, insbesondere, wenn es auffällig einseitig sein sollte.
Mittlerweile haben sich ja Gott sei Dank doch einige Mindeststandards bei der Überprüfung von Vertragsverhältnissen und auch bei den Billigkeitsprüfungen heraus kristallisiert. Aber insbesondere bei letzteren kommt es immer noch darauf an, deutlich Tatsachen und Hinweise zu benennen, die auf überhöhte, nicht der Billigkeit entsprechende Preise in der Grundversorgung, hindeuten.
Da ist der Rechtsvertreter des Verbrauchers gefragt. Kommen Sie bitte nicht auf die Idee, die Klage gegen die Billigkeit der Preise vor dem AG alleine vertreten zu wollen. Da können Sie das geld auch direkt zahlen und die Prozesskosten spenden.
DieAdmin:
@all,
ich habe ab den ersten Beitrag zu dem \"sagenumwobenen\" Urteil, mit dem die ZVO die rebellischen Kunden erfreut, abgetrennt.
Wenn man alles in einen Thread klatscht, kann das auch mal zur Folge haben, dass möglicherweise wichtige Dinge überlesen werden ;)
--- Zitat ---Original von bolli
@rkausg und @HOL
fragen Sie mal beim Versorger nach dem Aktenzeichen, vielleicht nennt der es Ihnen ja. Dann können Sie es sich beim AG in Kopie besorgen. Das wird anonymisiert herausgegeben.
..
--- Ende Zitat ---
Soweit ich bisher lesen konnte, hat noch keiner von den Hinweisempfängern zu dem Urteil von der ZVO, das Urteil selber versucht vom Amtsgericht zu bekommen?
Vielleicht ist es ja möglich, mit den bisherige Angaben, dann doch eine Abschrift zu erhalten.
Nur zur Erwähnung, weil das vor einiger Zeit auch schon vorkam:
Das Aktenzeichen eines Urteils steht meist links oben. Und da muss nicht zwangsläufig das Wort \"Aktenzeichen\" stehen. \"Geschäftszeichen\" ist auch häufig zu lesen.
@HOL,
haben Sie das Urteil aus Papier oder via Email an den :bdev: geschickt?
F.Schmidt:
Hallo alle zusammen,
mit diesem Urteil als Wind unter seinen Flügeln hat der ZVO nun ein Verfahren gegen mich angestrengt; als Beweis der Billigkeit ist das Gutachten Deloiette angebracht worden. Auch bei mir ist das AZ ausgelassen, jedoch ist dieses Urteil kein gutes Ohmen.
Ich wurde wohl von einem Anwalt schlecht beraten uns suche nun einen adäquaten Beistand; siehe letzten Thread \"ZVO führt Mahnverfahren Amtsgericht Eutin\".
Viele Grüße
RR-E-ft:
Omen sind zuweilen nur Omas, siehe Stadtwerke Erfurt.
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