So, liebe Mitstreiter,
Rückgrat lohnt sich also doch!
Heute erging vor dem Amtsgericht Eutin das Urteil, dass die Klage des ZVO über die von uns seit 2005 nicht gezahlten Gaspreiserhöhungen abgewiesen wurde. Wir warten auf die achtseitige Urteilsbegründung.
Auf Nachfrage kam der Hinweis, dass nicht die Frage, ob Sondervertrags- oder Tarifkunde geklärt wurde, sondern, dass das Gericht zu der Auffassung gelangte, dass der Versorger die Billigkeit seiner Preiserhöhungen nicht in ausreichender Weise dargelegt hat.
Und das Beste zum Schluss: Es kam auch ein Hinweis, dass der Versorger eine etwa geplante Kündigung nur mit ausreichender Begründung aussprechen könne.
Eine Kündigung werden wir also anfechten, denn welche Begründungen wären möglich? Doch entweder \"Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten\"
oder \"die Bezugskosten seien gestiegen und müssten in höhere Preisforderungen münden\", aber da hätten wir ja dann ein Urteil wegen Unbilligkeit.
Ich denke, dass sich der ZVO da eine blutige Nase geholt hat und falls er weiter klagen sollte, noch holen wird.
Die Frage ist doch: Wenn die Unbilligkeit nun also gerichtlich festgestellt wurde, könnten dann nicht alle Kunden die zu unrecht geforderten Preiserhöhungen zurückverlangen, zur Not wegen \"ungerechtfertigter Bereicherung\"??